Nach der Islamischen Schaari´a ist es nicht zulässig einen Hund zu halten, außer in eng definierten Grenzen. Der Prophet sall allaahu alaihi wa sallam erklärt:
"Von Demjenige der einen Hund haltet, werden die guten Taten von Tag zu Tag verringert, außer von demjenigen der ein Hund für seine Landwirtschaft oder als Hüter haltet."
In einer anderen Überlieferung heißt es "... es sei denn der Hund hütet die Schafe, für die Landwirtschaft oder für die Jagd."