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Alles zum Thema - Musikverbot
Aleykumselam Brüder und Schwestern,
Ich will keine Detailfragen stellen, aber man müsste mir den Vers aus Luqman ausführlicher mit arabischen Mehrfachdeutungen erklären, weil wenn einer mehrmals schwört, dass sich bei "leerem Gerede" um Musik handelt, dann frage ich mich da manchmal, ob das noch eine weitere Bedeutung hat, oder warum das hier als Musik aufgefasst wird.
Und bei "leerem Gerede" denke ich immer an die Politiker. Weil die nehmen auch nur sinnlos die Zeit weg und sind meistens mit Lügen versehen...

Ich möchte eigentlich nur den einen Vers erklärt bekommen, damit ich versteh, warum es als Musikverbot anerkennen lassen soll. Ich möchte nicht die Regeln des Korans in Frage stellen, sondern nur Sicherheit für mein Herz.
Wa ´aleikum salam wa rahmatullah,

Akhi, den Vers hat doch Ibn ´Abbas radiallahu ´anhumaa erklärt und gesagt, dass damit Musik gemeint ist. Mehr brauchen wir doch nicht.
Ich wollte die weiteren Bedeutungen des für "leere Worte" verwendeten Ausdruckes eigentlich :D
As salam ualaykum

Fernseher ist auch zum Teil oder sogar überwiegend leeres gerede.
Salam Alajkum wa Rahmathullahi wa Barakathu Ikhwan, ich habe eine Frage hier war ein sehr schönes ausführliches Thema "Wie Muss eine Islamische Hochzeitsfeier aussehen" (http://islam-forum.info/showthread.php?tid=8507) Leider wurde es gelöscht ich Frage mich warum bzw hat es jemand Kopiert? Es war sehr sehr viel und sehr ausführlich im Bezug auf die Verbote von Musik, alles mit Quellenangabe.

Kann man das wieder bringen? Bitte!

Ich benötige es sehr Dringend!

Barakallahu Feekum
Wa_salam_wr_wb

Wahrscheinlich wurde es gelöscht, weil zu dem Thema schon sehr Ausführliches im Forum existiert.

Folgender Thread mit den Beweisen für das Verbot von Musik dürfte dir insha Allah weiterhelfen:

http://islam-forum.info/Thema-Alles-zum-...usikverbot
Barakallahu Feek,

Nein Leider ist das was unter deinem
Link steht nicht einmal ein Zwanzigstel was an beweisen dort stand, Aussagen der Sahaber, Salaf, Gelehrte es war sehr ausführlich, das in dem Link von Dir ist wirklich nicht viel!

Hat es eventuell noch ein Admin?

Alhamdulillah ich habe es gefunden und werde es nun Biithnillah in dem dafür vorgesehen Thema Posten!

Und auch hier InschaAllah



Ich weiß nicht wer der Verfasser dieses Artikels ist, aber dieser sehr ausführliche Artikel dürfte selbst den letzten Zweifler vom Musikverbot überzeugen.

Beweise für das Verbot in Qur’ân und Sunnah, Salaf und Gelehrten:

Allâh sagt in Sûrat Luqmân:
„Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) von Allâhs Weg hinweg in die Irre zu führen, ...“ [Luqmân:6]

Der Gelehrte der Ummah Ibn ´Abbâs (r.a.) sagte:
„Dies bezieht sich auf Singen.“ Mujâhid sagte: „Es bezieht sich auf Trommel (At-Tabl) spielen.“ [Tafsîr At-Tabari, 21/40]

Al-Hasan Al-Basri sagte:
„Diese Âyah wurde bezüglich Singen und musikalischer Instrumente (wörtlich: Flöten) offenbart.“ [Tafsîr Ibn Kathîr, 3/451]

As-Sa’di sagte:
„Dies umfasst alle Arten von verbotenem Gerede, wie leeres Gerede und Falschheit, alle Arten von unsinnigem Zeug, das zu Kufr und Ungehorsam führt, und auch die Worte derjenigen, die die Wahrheit widerlegen wollen und Falschheit unterstützen, um die Wahrheit zu besiegen. Ebenso Gerede hinter dem Rücken der Leute, Beleidigungen, Lügen, Beschimpfungen und Fluchen, Singen und musikalische Instrumente von Schaitân, und Instrumente, die weder von spirituellem noch weltlichem Nutzen sind.“ [Tafsîr As-Sa’di, 6/150]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Interpretation der Sahâba und Tâbi’în, dass ‚leeres Gerede’ sich auf Singen bezieht, genügt. Dies wurde mit authentischer Überliefererkette von Ibn ´Abbâs und Ibn Mas’ûd berichtet. Abu Al-Sahbâ’ sagte: ‚Ich fragte Ibn Mas’ûd nach dem Vers: ‚Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen’ (Luqmân:6). Er sagte: ‚Bei Allâh, außer dem es keinen Gott gibt, dies bezieht sich auf Singen.’ - und er wiederholte es dreimal.’ Ebenso wurde von Ibn ´Umar mit einem sahîh Isnâd berichtet, dass hier Singen gemeint ist. Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Interpretation von ‚leerem Gerede’ als Singen und der, dass es sich auf Geschichten der Perser und ihrer Könige und den Königen der Römer usw. bezieht, die An-Nadr ibn Al-Hârith den Leuten von Makkah zu erzählen pflegte, um sie vom Qur’ân abzulenken. Beides ist leeres Gerede. Selbst Ibn ´Abbâs sagte: ‚’Leeres Gerede’ ist Falschheit und Gesang.’ Einige Sahâba erwähnten die eine Bedeutung, einige die andere, und wieder einige beide Bedeutungen. Gesang ist schlimmer als Geschichten von Königen, da es zu Zinâ führt und die Heuchelei (im Herzen) mehrt; es gehört zu den Fallen des Schaitân und es vernebelt den Verstand. Die Art und Weise wie es die Leute vom Qur’ân abhält ist schlimmer im Vergleich zu anderen Arten von leerem Gerede, da die Menschen von Natur aus Gesang mögen und ihm von sich aus zuhören möchten. Der Vers verurteilt den Qur’ân mit leerem Gerede zu ersetzen, um (Menschen) vom Weg Allâhs abzuhalten und ihn als Spaß zu betrachten, denn wenn ein Vers des Qur’ân so jemandem verlesen wird, wendet er sich ab als hätte er ihn nicht gehört, als wenn Taubheit in seinen Ohren läge. Wenn er etwas davon hört, macht er sich darüber lustig. Dies passiert nur Leuten, die zu den arrogantesten Kuffâr gehören, und wenn etwas davon den Sängern und denen passiert, die ihnen zuhören, haben sie beide ihren Anteil daran.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/258-259]

Allâh sagt:
„[Allâh sagte zu Iblîs:] Und betöre nun mit deiner Stimme von ihnen, wen du vermagst, und treibe dein Roß und dein Fußvolk gegen sie´...“ [Al-Isrâ’:64]

Es wird berichtet, dass Mujâhid sagte:
„’Und betöre nun mit deiner Stimme von ihnen, wen du vermagst,’ - seine Stimme ist Gesang und Falschheit.“

Ibn Al-Qayyim sagte: „Diese Idâfah (arabische Grammatikstruktur zur Besitzanzeige; hier: ‚deine Stimme’) dient dazu, die Bedeutung zu spezifizieren, wie auch die Ausdrücke ‚dein Roß’ und ‚dein Fußvolk’. Jeder, der in einer Art und Weise spricht, die Ungehorsam gegenüber Allâh ausdrückt, der eine Flöte spielt oder ein anderes Windinstrument, der verbotene Trommeln spielt, dies ist die Stimme Schaitâns. Jeder, der geht, um eine ungehorsame Tat gegenüber Allâh zu verichten, gehört zu seinem [Schaitâns] Fußvolk, und wer reitet, um eine Sünde zu machen, gehört zu seiner [Schaitâns] Reiterarmee. Das ist die Ansicht der Salaf, wie Ibn Abi Hâtim von Ibn ´Abbâs berichtete: ‚sein Fußvolk’ bezeichnet jeden, der geht, um Allâh ungehorsam zu sein.’“ [Ighâthat Al-Lahfân]

Allâh sagt:
„Wundert ihr euch über diese Verkündigung? Und ihr lacht; aber Weinen tut ihr nicht? Und ihr wollt euch amüsieren?“ [An-Najm:59-61]

´Ikrimah sagte:
„Es wird von Ibn ´Abbâs berichtet, das As-Sumûd (arab.: Amüsieren) im Dialekt der Himyâr Singen bedeutet. Es kann zum Beispiel gesagt werden: ‚Ismidi lana’ (arab.: ‚Sing für uns uns!’), was das gleiche wie ‚ghani’ (arab.: ‚Sing!’) bedeutet. Und er sagte: ‚Wenn sie [die Kuffâr] den Qur’ân hörten, sangen sie. Daraufhin wurde dieser Vers offenbart.’“

Ibn Kathîr sagte:
„Allâh sagt: ‚Und ihr wollt euch amüsieren?’, Sufyân Ath-Thauri berichtete von seinem Vater von Ibn ´Abbâs: ‚Dies bedeutet Gesang. Es ist jemenitisch: ‚Ismad lana’ heißt das gleiche wie ‚ghan lana’ (beides arab.: ‚Sing für uns!’).’ Dies war ebenso die Ansicht von ´Ikrimah.“ [Tafsîr Ibn Kathîr]

Von Abu Umâmah (r.a.) wird berichtet, dass der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:
„Verkauft keine singenden Sklavinnen, und kauft sie nicht und lehrt sie nicht. In diesem Handel liegt nichts Gutes, und ihr Preis ist harâm. Wegen dieser Dinge wurde der Vers offenbart: ‚Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) von Allâhs Weg hinweg in die Irre zu führen, ...’ (Luqmân:6)“ [Hadîth hasan]

Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:
„Unter meiner Ummah wird es Leute geben, die Zinâ, Seide, Alkohol und Musikinstrumente für erlaubt erklären ...“ [Al-Bukhâri Nr. 5590 in einer ta’lîq Version, ebenso überliefert als mausûl bei At-Tabarâni und Al-Baihaqi. Siehe As-Silsilât As-Sahîhah von Al-Albâni, 91]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Dieser authentische Hadîth wird bei Al-Bukhâri in seinem Sahîh überliefert, der ihn als Beweis benutzt und dabei sagte, dass er in einer mu’allaq und majzûm Version vorliegt. Das Kapitel heißt: ‚Was über diejenigen überliefert wurde, die Alkohol erlauben und ihn bei einem anderen Namen nennen’.“

Dieser Hadîth zeigt auf zweifache Weise, dass Musikinstrumente und Spaß haben am Musik hören verboten sind. Zum einen sagte der Prophet (a.s.s.) „... für erlaubt erklären ...“, was beweist, dass die aufgeführten Dinge, einschließlich Musikinstrumente, gemäß der Scharî’ah harâm sind, aber diese Leute erklären sie für erlaubt. Zum anderen werden die Musikinstrumente zusammen mit anderen Dingen erwähnt, die unzweifelhaft harâm sind, wie Zinâ und Alkohol. Wenn sie (d.h. die Musikinstrumente) nicht harâm wären, warum werden sie dann zusammen mit diesen Dinge erwähnt? (aus As-Silsilât As-Sahîhah von Al-Albâni, 1/140-141).

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Dieser Hadîth zeigt, dass Ma’âzif harâm sind, und Ma’âzif heißt gemäß den Gelehrten der arabischen Sprache Musikinstrumente. Dieses Wort umfaßt aller Arten dieser Instrumente.“ [Al-Majmû’, 11/535]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Bezüglich dieser Sache wurden ähnliche Kommentare von Sahl ibn Sa’d As-Sâ’idi, ´Imrân ibn Husain, ´Abdullâh ibn ´Amr, ´Abdullâh ibn ´Abbâs, Abu Hurairah, Abu Umâmah Al-Bâhili, ´Â’ischah Umm Al-Mu’imîn, ´Ali ibn Abi Tâlib, Anas ibn Mâlik, ´Abdurrahmân ibn Sâbit und Al-Ghâzi ibn Rabî’ah.“ Er erwähnte es in Ighâthat Al-Lahfân und zeigt, dass sie (d.h. Musikinstrumente) harâm sind. Von Nâfi’ wird berichtet, dass er sagte: „Einmal hörte Ibn ´Umar ein Flöteninstrument, und er steckte sich die Finger in die Ohren und blieb abseits vom Weg. Er sagte zu mir: ‚O Nâfi’, kannst du noch was hören?’ Ich sagte: ‚Nein.’ Da nahm er die Finger wieder aus den Ohren und sagte: ‚Einmal war ich zusammen mit dem Propheten (a.s.s.) und er hörte etwas Ähnliches, und er hat das gleiche getan.“ (Sahîh Abi Dawûd).

Einige unbedeutende Leute meinen, dass dieser Hadîth nicht beweist, dass Musikinstrumente harâm sind, denn für diesen Fall hätte der Gesandte Allâhs (a.s.s.) Ibn ´Umar angewiesen, ebenfalls seine Finger in die Ohren zu stecken, und Ibn ´Umar hätte Nâfi’ angewiesen, seine Finger in die Ohren zu stecken. Die Antwort darauf ist, dass er nicht zugehört hat, aber es hören konnte. Es gibt einen Unterschied zwischen hören und zuhören.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte: „Bezüglich (Musik), die eine Person unbeabsichtigt hört, gibt es kein Verbot oder Tadel gemäß dem Konsens der Gelehrten. Lob oder Tadel hängen ab vom Zuhören, nicht vom Hören. Der, der aufmerksam der Rezitation des Qur’âns zuhört, wird dafür belohnt, während der, der sie hörte, aber weder Absicht noch Wille dazu hatte, nicht dafür belohnt wird, da alle Handlungen entsprechend der Absicht beurteilt werden. Das gleiche gilt für verbotene Musikinstrumente: wenn jemand sie unbeabsichtigt hört, so spielt dies keine Rolle.“ [Al-Majmû’, 10/78]

Ibn Qudâmah Al-Maqdisi sagte:
“Der Zuhörer ist derjenige, der beabsichtigt zu hören, was nicht der Fall war bei Ibn ´Umar (r.a.); in diesem Fall handelte es sich lediglich um Hören. Der Prophet (a.s.s.) musste wissen, wann die Musik aufhörte, da er sich weit von diesem Weg entfernt hatte und seine Ohren bedeckte. Er wollte nicht zum Weg zurückkehren oder die Finger aus den Ohren nehmen bis das Geräusch aufgehört hatte. Als er also Ibn ´Umar das Hören erlaubte, war dies aufgrund einer Notwendigkeit.“ [Al-Mughni, 10/173]

(Obwohl das Hören, über das die beiden Imâme (Ibn Taimiyyah und Ibn Qudâmah) schreiben, makrûh ist, war es wegen einer Notwendigkeit erlaubt, wie wir später noch im Kommentar von Imâm Mâlik sehen werden. Und Allâh weiß es am besten.)

Die Meinungen der Gelehrten des Islam:

Al-Qâsim sagte:
“Singen ist ein Teil der Falschheit.“

Al-Hasan sagte:
„Wenn du zu einem Abendessen eingeladen wirst, bei dem Musik gespielt, dann lehn’ die Einladung ab.“ [Al-Jâmi’ von Al-Qairawâni, Seite 262-263]

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Die Ansicht der Imâme der vier Rechtsschulen ist, dass alle Arten von Musikinstrumenten harâm sind. In Sahîh Al-Bukhâri und anderswo wird berichtet, dass der Prophet (a.s.s.) sagte, dass es in seiner Ummah solche geben wird, die Zinâ, Seide, Alkohol und Musikinstrumente für erlaubt erklären, und er sagte ebenfalls, dass diese in Affen und Schweine verwandelt werden. [...] Keiner der Anhänger der vier Rechtsschulen erwähnt eine Uneinigkeit bezüglich Musik.“ [Al-Majmû’, 11/576]

Al-Albâni sagte:
„Die vier Rechtsschulen sind sich einig, dass alle Musikinstrumente harâm sind.“ [As-Sahîhah, 1/145]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Madhhab von Abu Hanîfah ist am strengsten in dieser Angelegenheit, und seine Äußerungen gehören zu den schärfsten. Seine Gefährten sagen eindeutig, dass das Hören gleich welcher Musikinstrumente, wie zum Beispiel Flöte oder Trommel, selbst das Klopfen eines Stocks, harâm ist. Ihrer Meinung nach ist dies eine Sünde, die zeigt, dass eine Person ein Fâsiq (Sünder, Übertreter) ist, dessen Zeugnis nicht akzeptabel ist. Einige gingen sogar noch weiter, indem sie sagten, dass Musik zu hören Fisq (Sünde, Übertretung), und sich daran zu erfreuen Kufr ist. Das sind ihre Worte. Zur Unterstützung dieser Ansicht führen sie einen Hadîth an, der allerdings nicht dem Propheten (a.s.s.) zugeschrieben werden kann. Sie sagten, wenn er daran vorbeikommt oder es in seiner Nachbarschaft ist, sollte er das Hören so gut es geht vermeiden. Abu Yûsuf sagte über ein Haus, aus dem der Klang musikalischer Instrumente zu hören ist: ‚Betrete es ohne Erlaubnis, denn schlechte Handlungen zu unterbinden ist eine Pflicht, und wenn der Eintritt ohne Erlaubnis nicht gestattet wäre, könnten die Leute dieser Pflicht nicht nachkommen.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/425]

Imâm Mâlik wurde nach dem Spielen einer Flöte oder Trommel gefragt, wenn eine Person dies unbeabsichtigt hört und sich daran erfreut.

Er antwortete:
„Wenn er merkt, dass er sich daran erfreut, sollte er aufstehen, es sei denn, dass er aufgrund einer Notwendigkeit sitzt oder nicht in der Lage ist, aufzustehen. Wenn er sich auf der Straße befindet, sollte er entweder zurück- oder weitergehen.“ (Al-Jâmi’ von Al-Qairawâni, 262). Er sagte: „Unserer Ansicht nach sind die einzigen Leute, die sowas tun, Fâsiqs.“ [Tafsîr Al-Qurtubi, 14/55]

Ibn ´Abdulbarr sagte:
„Unter den Arten von Einkommen, die gemäß dem Konsens der Gelehrten harâm sind, sind Ribâ, das Geld für eine Prostituierte, alles, was verboten ist, Bestechungen, die Bezahlung für das Weinen über einen Toten[*] und Singen, Geld für den Wahrsager und diejenigen, die behaupten, das Verborgene zu kennen, die Bezahlung für das Spielen einer Flöte und jede Art von Glücksspiel.“ [Al-Kâfi]
[* Bis in die heutige Zeit hinein ist es in einigen Gegenden der islamischen Welt Brauch, beim Tod eines Verwandten jemanden zu engagieren, der für eine bestimmte Zeit Klagelieder singt. In einigen Städten gibt es tatsächlich Leute, die dies professionell machen.]

Ibn Al-Qayyim sagte, indem er den Standpunkt von Asch-Schâfi’i erläuterte:
„Seine Gefährten, die seine Madhhab kennen, sagen, dass es harâm ist und verurteilten diejenigen, die es für erlaubt ansahen.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/425]

Der Author von Kifâyat Al-Akhbâr, der ein schafi’itischer Gelehrter war, zählte Musikinstrumente, wie Flöten und andere, zu Munkar (Schlechtem), und wenn jemand dabei ist (wenn diese gespielt werden), sollte er sie öffentlich verurteilen. Er kann nicht durch die Tatsache, dass es einige verdorbene Gelehrte gibt, entschuldigt werden, denn diese verderben auch die Scharî’ah, oder die üblen Faqîre - d.h die Sûfis, da sie sich selbst Fuqarâ’ nennen - da sie unwissend sind und jedem folgen, der den Mund aufmacht. Sie sind nicht durch das Licht des Wissens geleitet, vielmehr werden sie von jedem Wind hin- und hergewirbelt.“ (Kifâyat Al-Akhbâr, 2/128).

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Was die Meinung von Imâm Ahmad betrifft, so berichtete sein Sohn ´Abdullâh: ‚Ich fragte meinen Vater nach Gesang. Er antwortete: ‚Gesang verstärkt nur die Heuchelei im Herzen. Ich lehne es ab.’ Dann erwähnte er die Worte Imâm Mâliks: ‚Nur die Sünder (Fussâq) von uns tun das.’“ [Ighâthat Al-Lahfân]

Ibn Qudâmah, der Forscher der hanbalitischen Rechtsschule, sagte:
„Musikinstrumente sind von drei Arten, die harâm sind. Dies sind Saiteninstrumente und Flöten, die Laute, die Trommel, Rabâb (ein Saiteninstrument) u.s.w. Wer unbeirrt daran festhält, diese zu hören, dessen Zeugnis sollte abgelehnt werden.“ [Al-Mughni, 10/173].

Und er sagte: „Wenn jemand zu einer Versammlung eingeladen wird, in der es etwas Anstößiges gibt, wie Wein oder Musikinstrumente, und er kann diese Leute anklagen, sollte er hingehen und etwas gegen diese Leute sagen, da er in diesem Fall zwei Pflichten erfüllt. Wenn er dies nicht kann, sollte er nicht hingehen.“ [Al-Kâfi, 3/118]

At-Tabari sagte:
“Die Gelehrten von überall sind sich einig, dass Singen makrûh ist und dass es unterbunden werden muss. Obwohl Ibrâhîm ibn Sa’d und ´Ubaidullâh Al-´Anbari eine Ausnahme von der Mehrheit sind, (sollte man beachten, dass) der Gesandte Allâhs sagte: ‚Haltet euch an die Mehrheit.’ Und wer stirbt während er mit der großen Mehrheit uneins ist, stirbt als Unwissender (Jâhili).“ (Tafsîr Al-Qurtubi, 14/56)

Bei den früheren Generationen wurde das Wort „makrûh“ für etwas Verbotenes verwendet. Später bekam es die Bedeutung von „nicht empfohlen“. Hier aber muss es als verboten verstanden werden, da At-Tabari sagte: „... und dass es unterbunden werden muss“, und nichts außer dem Verbotenen muss unterbunden werden, und da es in den beiden zitierten Ahâdîth aufs Schärfste verurteilt wird.

Al-Qurtubi erwähnte diese Überlieferung und fügte hinzu: „Unter unseren Gefährten sagen Abu Al-Faraj und Al-Qaffâl, dass das Zeugnis eines Sängers und Tänzers abzulehnen ist. Ich sage: wenn es erwiesen ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist Geld dafür nehmen ebenfalls nicht erlaubt.“

Schaikh Al-Fauzân sagte:
„Was Ibrâhîm ibn Sa’d und ´Ubaidullâh Al-´Anbari über Gesang sagten, bezieht sich nicht auf Gesang heutiger Art. Diese Art von Gesang, die der Gipfel von Unmoral und Obszönität ist, hätten sie niemals erlaubt.“ [Al-I’lâm]

Ibn Taimiyyah sagte:
„Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente herzustellen.“ [Al-Majmû’, 22/140]

. Und er sagte weiter:
„Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist es erlaubt, Musikinstrumente, wie den Tanbûr (Instrument ähnlich einer Mandoline), zu zerstören. Dies ist die Ansicht von Mâlik und die bekanntere von zwei von Ahmad überlieferten Meinungen.“ [Al-Majmû’, 28/113]

Und weiter:

„... Ibn Al-Mundhir schrieb, dass die Gelehrten sich einig sind, dass man niemanden für Gesang und Jammern bezahlen dürfe. ‚Der Konsens aller Gelehrten, von deren Meinung wir gelernt haben, über Singen und Jammern ist, dass sie nicht erlaubt sind. Asch-Schu’bi, An-Nakhâ’i und Mâlik betrachteten es als makrûh (d.h. harâm). Abu Thaur, An-Nu’mân, Abu Hanîfah, Ya’qûb und Muhammad, zwei Schüler von Abu Hanîfah, sagen: „Es ist nicht erlaubt, für Singen und Jammern zu bezahlen. Dies ist auch unsere Ansicht.’ Und er schrieb weiter: ‚Musikinstrumente sind der Wein der Seele, und was sie in der Seele anrichten ist schlimmer als das, was berauschende Getränke anrichten.’“ [Majmû’ Al-Fatâwa, 10/471]

Eine angemessene Ausnahme

Die Ausnahme zu dem oben dargelegten ist der Daff ohne Ringe (eine Handtrommel, die wie ein Tamburin aussieht, aber ohne Rasseln), wenn es von Frauen zum ´Îd oder Hochzeiten gespielt wird. Diese Ansicht wird durch authentische Berichte gestützt.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Aber der Prophet (a.s.s.) machte eine Ausnahme für bestimmte Musikinstrumente zu Hochzeiten und dergleichen, und er erlaubte den Frauen den Daff zu Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen zu spielen. Die Männer allerdings spielten nicht zur selben Zeit den Daff oder klatschten in die Hände.

In As-Sahîh wird berichtet, dass er sagte: ‚Klatschen ist für die Frauen und At-Tasbîh für die Männer.’ Und er verfluchte Frauen, die Männer nachmachen und Männer, die Frauen nachmachen. Da Singen und den Daff spielen Dinge sind, die Frauen tun, pflegten die Salaf die Männer, die dies taten, als mukhannath (femininer Mann) zu bezeichnen, und sie nannten männliche Sänger verweiblicht - und wie viele gibt es davon heutzutage! Diese Aussagen der Salaf sind sehr bekannt.“

Ähnliches berichtet der Hadîth von ´Â’ischah, als ihr Vater am Tag von ´Îd zu ihr reinkam und zwei junge Mädchen bei ihr die Verse der Ansâr vom Tag von Bu’âth sangen - und jeder mit ein bißchen Gespür weiß, was die Leute über Krieg sagen. Abu Bakr sagte: „Die Musikinstrumente des Schaitân im Haus des Gesandten Allâhs!“ Der Gesandte Allâhs wandte sich von ihnen ab und drehte sich der Wand zu. Einige Gelehrte sagen, dass Abu Bakr niemals jemanden vor dem Gesandten Allâhs rügen würde, aber dass er dachte, dass der Gesandte Allâhs nicht bemerken würde, was passierte. Und Allâh weiß es am besten. Der Prophet (a.s.s.) sagte: „Laß sie, o Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ´Îd, und das ist heute unser ´Îd für die Nation des Islam.“

Der Hadîth zeigt, dass der Prophet (a.s.s.) und seine Gefährten nicht Gesang zu hören pflegten, denn Abu Bakr As-Siddîq nannte ihn „Musikinstrumente des Schaitân“. Und der Prophet (a.s.s.) billigte diese Aussage; es war kein Einwand wenn er sagte: „Laß sie, o Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ´Îd, und das ist heute unser ´Îd.“ Dies zeigt, dass der Grund, warum es erlaubt war, die Zeit des ´Îd war, und das zu Zeiten außerhalb des ´Îd das Verbot gilt. Schaikh Al-Islam erläuterte dies in seinem Tahrîm Âlât At-Tarab (Das Verbot musikalischer Instrumente). Der Prophet (a.s.s.) billigte den Gesang junger Mädchen am Tag des ´Îd, wie in einem Hadîth gesagt wird: „Damit die Muschrikîn wissen, dass es in unserer Religion eine Zeit für Erholung gibt.“ Nichts in dem Hadîth der zwei jungen Mädchen deutet darauf hin, dass der Prophet (a.s.s.) ihnen zuhörte. Das Verbot bezieht sich auf Zuhören, nicht auf bloßes Hören, ähnlich wie beim Schauen gilt, dass das absichtliche Hinschauen verboten ist, nicht das unbeabsichtigte Sehen. Damit ist klar, dass es [das Spielen des Daff] nur für Frauen gilt. Imâm Abu ´Ubaid definierte den Daff als das, „was von Frauen gespielt wird.“ (Gharîb Hadîth, 3/64).

Eine nicht angemessene Ausnahme

Einige machen eine Ausnahme für Trommeln, die zu Kriegszeiten gespielt werden, und ihnen folgend haben einige moderne Gelehrte Militärmusik erlaubt. Allerdings gibt es dafür keine Grundlage aus zahlreichen Gründen. Zunächst einmal wird hier eine Ausnahme ohne klaren Beweis, abgesehen von der eigenen Meinung und dass man es für gut hält, gemacht, und genau das ist falsch. Zum zweiten sollten sich die Muslime zu Kriegszeiten ihrem Herrn zuwenden. Allâh sagt:
„Sie fragen dich nach der Beute. Sprich: ‘Die Beute gehört Allâh und dem Gesandten. Darum fürchtet Allâh und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch ...“ [Al-Anfâl:1]

Musik ist das Gegenteil von Gottesfurcht, es würde die Leute nur davon ablenken, ihres Herrn zu gedenken. Drittens ist das Spielen von Musik [zu diesem Anlass] ein Brauch der Kuffâr, und es ist nicht erlaubt, sie nachzumachen, besonders nicht in einer Sache, die Allâh generell verboten hat, wie Musik. (As-Sahîhah, 1/145)

“Kein Volk wird in die Irre gehen, nachdem es rechtgeleitet wurde, außer dadurch, dass es viel unter sich diskutiert.” (sahîh)

Einige benutzen den Hadîth über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten (a.s.s.) spielten, als Beweis dafür, dass Singen erlaubt ist! Al-Bukhâri führte diesen Hadîth in seinem Sahîh unter der Überschrift „Über Speere und Schilde am Tag von ´Îd“ auf.

An-Nawawi sagte:
„Das zeigt, dass es erlaubt ist, mit Waffen und Ähnlichem in der Moschee zu spielen“, und er wandte dies auf andere mit Jihâd verknüpfte Aktivitäten an.

Aber Al-Hâfiz Ibn Hajar sagte dazu: „Wer über eine Sache spricht, die nicht in sein Gebiet fällt, kommt mit seltsamen Ideen wie dieser daher.“

Einige benutzen als Beweis den Hadîth über die zwei singenden Mädchen, der oben bereits erläutert wurde, aber es lohnt sich an dieser Stelle die Antwort von Ibn Al-Qayyim zu zitieren:
„Ich bin überrascht, dass ihr als Beweis für die Erlaubnis, anspruchsvolle Lieder zu hören, die von uns angeführte Überlieferung über die zwei jungen Mädchen im vorpubertären Alter erwähnt, die am Tag des ´Îd einer jungen Frau einige Verse aus der arabischen Dichtung über Tapferkeit und andere Tugenden im Krieg vorsangen. Wie könnt ihr das eine mit dem anderen vergleichen? Das Seltsamste daran ist, dass gerade dieser Hadîth einer der stärksten Beweise gegen sie ist. Der größte Verteidiger der Wahrheit [Abu Bakr As-Siddîq] nannte sie „musikalische Instrumente des Schaitân“, und der Gesandte Allâhs (a.s.s.) billigte dies und machte lediglich eine Ausnahme für diese beiden jungen Mädchen, die nicht einmal das Alter der Urteilsfähigkeit erreicht hatten, und Worte aus Liedern, die den Zuhörenden nicht verderben. Kann dies als Beweis benutzt werden, um das zu erlauben, was ihr erlaubt, und was ihr vom Hören (von Musik) wisst, die unzweideutige Dinge enthält. Subhânallâh! Wie können doch Leute in die Irre gehen!“ (Madârij As-Sâlikîn, 1/493).


Ibn Al-Jauzi sagte:
„´Â’ischah war zu der Zeit noch jung, und nichts wurde von ihr nach Erreichen der Pubertät überliefert außer der Verurteilung von Gesang. Ihr Neffe, Al-Qâsim ibn Muhammad, verurteilte Gesang und meinte, dass man ihm nicht zuhören dürfe, und er stützte sich dabei auf ihr Wissen.“ [Talbîs Iblîs, 229]

Al-Hâfiz Ibn Hajar sagte:
„Eine Gruppe der Sûfis benutzt diesen Hadîth - den Hadîth über die zwei jungen Mädchen - als Beweis dafür, dass Singen und das Hören von Gesang erlaubt seien, egal ob es dabei musikalische Begleitung gibt oder nicht. Diese Ansicht wird zu Genüge widerlegt von ´Â’ischah in folgendem Hadîth, wo sie sagt: ‚Sie waren keine Sängerinnen.’ Sie stellte klar, dass sie keine Sänger im eigentlichen Sinne waren, auch wenn der Wortlaut der Überlieferung dies vermuten läßt. So sollten wir es begrenzen auf das, was im Text erwähnt wird bezüglich des Anlasses und der Art und Weise, um kein Risiko einzugehen, gegen ein Prinzip, d.h. einen Hadîth, zu verstoßen. Und Allâh weiß es am besten.“ [Fath Al-Bâri, 2/442-443]

Einige haben sogar die Nerven zu behaupten, dass die Sahâba und Tâbi’în Gesang hörten und nichts dabei fanden!

Al-Fauzân sagte dazu:
„Wir fordern diese dazu auf, uns einen authentischen auf diese Sahâba und Tâbi’în zurückgehenden Hadîth zu zeigen, der beweist, was sie ihnen zuschreiben.“ Und er sagte weiter: „Imâm Muslim erwähnt in der Einleitung zu seinem Sahîh, dass ´Abdullâh ibn Al-Mubârak sagte: ‚Der Isnâd ist ein Teil der Religion. Wäre es nicht für den Isnâd, so könnte jeder sagen was er will!“ Einige von ihnen sagen, dass die Ahâdîth, die Musik verbieten, alle erfunden seien. Kein Hadîth wurde nicht wenigstens von einer Gruppe von Gelehrten kritisiert.

Ibn Bâz sagte:
„Die Ahâdîth, die über das Verbot der Musik überliefert wurden, sind nicht allesamt falsch, wie einige behaupten. Einige davon sind in Sahîh Al-Bukhâri, das das authentischste nach dem Allâhs ist, einige sind hasan, einige sind schwach. Da es aber viele davon mit verschiedenen Überlieferungsketten gibt, stellen sie einen klaren Beweis dar, dass Musikinstrumente harâm sind.“

Alle Imâme sind sich einige über die Authentizität der Ahâdîth, die Gesang und Musikinstrumente verbieten, abgesehen von Abu Hamîd Al-Ghazzâli, der jedoch kein Wissen über Hadîth hatte, und Ibn Hazm Aber Al-Albâni zeigte die Fehler von Ibn Hazm auf, und Ibn Hazm selbst sagte, dass wenn einer dieser Ahâdîth authentisch wäre, er sich danach richten würde. Jetzt haben sie Beweise, dass diese Überlieferungen authentisch sind, da es eine Unzahl von Büchern der Gelehrten gibt, die diese Ahâdîth für sahîh erklären, und da drehen sie sich auf ihren Fersen um. Sie sind noch extremer als Ibn Hazm, in Wahrheit sind sie nicht wie er, da sie nicht qualifiziert sind und man sich nicht auf sie stützen kann.

Einige von ihnen sagen, dass die Gelehrten Gesang verboten haben, da er zusammen mit Versammlungen, in denen Alkohol getrunken wird, erwähnt wird, wo die Leute bis spät in die Nacht ihre Zeit für schlechte Dinge verschwenden.

Asch-Schaukâni sagte:
„Die Antwort darauf ist, dass diese Dinge zusammen zu erwähnen nicht heißt, dass sie nur verboten sind, wenn sie alle zusammen auftreten. Sonst würde dies bedeuten, dass Zinâ, wie im Hadîth erwähnt, nur harâm ist, wenn es von Alkohol und Musik begleitet wird. Genauso könnte dann ein Vers wie:
„... denn er glaubte ja nicht an Allâh, den Allmächtigen, und forderte nicht zur Speisung der Armen auf.“ [Al-Hâqqah:33-34]
bedeuten, dass es nicht harâm ist, nicht an Allâh zu glauben, wenn dies nicht zusammen mit der Unterlassung zur Speisung der Armen aufzufordern einhergeht. Wenn nun gesagt wird, dass das Verbot dieser Dinge aus anderen Überlieferungen bekannt ist, so ist die Antwort, dass das Verbot von Musikinstrumenten ebenfalls aus anderen Beweisen bekannt ist, wie bereits erwähnt.“ (Nail Al-Autâr, 8/107)

Einige sagen, dass “leeres Gerede” sich nicht auf Gesang bezieht. Dies wurde bereits zu Anfang widerlegt.

Al-Qurtubi sagte:
„Dies - die Meinung, dass es sich auf Gesang bezieht - ist das Beste, was über diesen Vers gesagt wurde, und Ibn Mas’ûd schwor dreimal bei Allâh, außer Dem es keinen anderen Gott gibt, dass hier Gesang gemeint ist.“ Daraufhin erwähnt er andere Imâme mit derselben Ansicht, dann noch andere Meinungen über diese Sache. Dann sagt er abschließend: „Die erste Ansicht ist das Beste von Allem, was über diese Sache gesagt worden ist, wegen des marfû’ Hadîth und der Ansichten der Sahâba und Tâbi’în.“ [Tafsîr Al-Qurtubi]

Ibn Al-Qayyim sagte, nachdem er diesen Tafsîr zitierte:
„Al-Hâkim Abu ´Abdullâh sagte in seinem Tafsîr von Kitâb Al-Mustadrak: ‚Laß’ denjenigen, der Wissen sucht, wissen, dass der Tafsîr von einem Sahâbi, der Zeuge der Offenbarung war, ein Hadîth mit Isnâd entsprechend den Kriterien der beiden Schaikhs (Al-Bukhâri und Muslim) ist.’ An anderer Stelle in seinem sagt er: ‚Unserer Meinung nach hat dieser Hadîth die gleiche Stufe wie eine marfû’ Überlieferung. Obwohl ihr Tafsîr [d.h. der Sahâba] diskutiert werden kann, ist er immer noch akzeptabler als der Tafsîr der Leute, die nach ihnen kamen, da sie von der Ummah am besten wissen, was Allâh in Seinem meinte. Es wurde zu ihren Lebzeiten offenbart und sie waren die ersten, die darin angesprochen waren. Sie lernten den Tafsîr in Wort und Tat direkt vom Propheten (a.s.s.). Und sie waren Araber, die die wahre Bedeutung der [arabischen] Worte verstanden. Deshalb sollten die Muslime so wenig wie möglich auf andere Interpretationen ausweichen.“

Einige von ihnen meinen sogar, dass Gesang eine Form der Anbetung ist, wenn die Absicht dabei ist, dadurch Allâh gehorsamer zu werden.

Ibn Al-Qayyim sagte dazu:
„Wie sonderbar! Was für ein Glaube, Licht, Einsicht, Rechtleitung und Wissen kann man durch Hören melodischer Verse und Musik, in denen das meiste, was gesagt wird, harâm ist und den Zorn Allâhs verdient, bekommen? [...] Wie kann jemand mit dem geringsten bißchen Verständnis und Glaube im Herzen sich Allâh nähern und seinen Glauben stärken, indem er sich an etwas erfreut, was Allâh haßt und den verabscheut, der es sagt und den, der es annimmt?“ [Madârij As-Sâlikîn, 1/485]

Schaikh Al-Islam sagte, als er den Status einer Person, die sich an Gesang gewöhnt hat, diskutierte: “Du wirst finden, dass diejenigen, die sich daran gewöhnt haben und für die es wie das tägliche Brot ist, niemals das Verlangen haben, den Qur’ân zu hören, oder sich darüber freuen, und sie werden beim Hören seiner Verse niemals das gleiche empfinden wie wenn sie Poesie hören. Und tatsächlich, wenn sie den Qur’ân hören ist ihr Herz abwesend und sie sprechen miteinander während er rezitiert wird. Wenn sie aber Gesang und Händeklatschen hören, senken sie ihre Stimme und hören aufmerksam zu.“ [Majmû’ Al-Fatâwa, 11/557 ff]

Einige sagen, dass Musik das Herz erweicht und sanftmütige Gefühle hervorruft. Das stimmt nicht, denn sie erregt Gelüste und Begierden. Wenn es wirklich stimmen würde, was sie sagen, hätte sie mit Sicherheit die Herzen der Musiker selbst erweicht und ihr Verhalten verbessert. Bekanntlich sind die meisten von ihnen auf Abwegen und verhalten sich unmöglich"
Salam Alajkum wa Rahmathullahi wa Barakathu

Ich weiß nicht wer der Verfasser dieses Artikels ist, aber dieser sehr ausführliche Artikel dürfte selbst den letzten Zweifler vom Musikverbot überzeugen.

Beweise für das Verbot in Qur’ân, Sunnah, Salaf und Ulema:

Allâh sagt in Sûrat Luqmân:
„Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) von Allâhs Weg hinweg in die Irre zu führen, ...“ [Luqmân:6]

Der Gelehrte der Ummah Ibn ´Abbâs (r.a.) sagte:
„Dies bezieht sich auf Singen.“ Mujâhid sagte: „Es bezieht sich auf Trommel (At-Tabl) spielen.“ [Tafsîr At-Tabari, 21/40]

Al-Hasan Al-Basri sagte:
„Diese Âyah wurde bezüglich Singen und musikalischer Instrumente (wörtlich: Flöten) offenbart.“ [Tafsîr Ibn Kathîr, 3/451]

As-Sa’di sagte:
„Dies umfasst alle Arten von verbotenem Gerede, wie leeres Gerede und Falschheit, alle Arten von unsinnigem Zeug, das zu Kufr und Ungehorsam führt, und auch die Worte derjenigen, die die Wahrheit widerlegen wollen und Falschheit unterstützen, um die Wahrheit zu besiegen. Ebenso Gerede hinter dem Rücken der Leute, Beleidigungen, Lügen, Beschimpfungen und Fluchen, Singen und musikalische Instrumente von Schaitân, und Instrumente, die weder von spirituellem noch weltlichem Nutzen sind.“ [Tafsîr As-Sa’di, 6/150]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Interpretation der Sahâba und Tâbi’în, dass ‚leeres Gerede’ sich auf Singen bezieht, genügt. Dies wurde mit authentischer Überliefererkette von Ibn ´Abbâs und Ibn Mas’ûd berichtet. Abu Al-Sahbâ’ sagte: ‚Ich fragte Ibn Mas’ûd nach dem Vers: ‚Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen’ (Luqmân:6). Er sagte: ‚Bei Allâh, außer dem es keinen Gott gibt, dies bezieht sich auf Singen.’ - und er wiederholte es dreimal.’ Ebenso wurde von Ibn ´Umar mit einem sahîh Isnâd berichtet, dass hier Singen gemeint ist. Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Interpretation von ‚leerem Gerede’ als Singen und der, dass es sich auf Geschichten der Perser und ihrer Könige und den Königen der Römer usw. bezieht, die An-Nadr ibn Al-Hârith den Leuten von Makkah zu erzählen pflegte, um sie vom Qur’ân abzulenken. Beides ist leeres Gerede. Selbst Ibn ´Abbâs sagte: ‚’Leeres Gerede’ ist Falschheit und Gesang.’ Einige Sahâba erwähnten die eine Bedeutung, einige die andere, und wieder einige beide Bedeutungen. Gesang ist schlimmer als Geschichten von Königen, da es zu Zinâ führt und die Heuchelei (im Herzen) mehrt; es gehört zu den Fallen des Schaitân und es vernebelt den Verstand. Die Art und Weise wie es die Leute vom Qur’ân abhält ist schlimmer im Vergleich zu anderen Arten von leerem Gerede, da die Menschen von Natur aus Gesang mögen und ihm von sich aus zuhören möchten. Der Vers verurteilt den Qur’ân mit leerem Gerede zu ersetzen, um (Menschen) vom Weg Allâhs abzuhalten und ihn als Spaß zu betrachten, denn wenn ein Vers des Qur’ân so jemandem verlesen wird, wendet er sich ab als hätte er ihn nicht gehört, als wenn Taubheit in seinen Ohren läge. Wenn er etwas davon hört, macht er sich darüber lustig. Dies passiert nur Leuten, die zu den arrogantesten Kuffâr gehören, und wenn etwas davon den Sängern und denen passiert, die ihnen zuhören, haben sie beide ihren Anteil daran.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/258-259]

Allâh sagt:
„[Allâh sagte zu Iblîs:] Und betöre nun mit deiner Stimme von ihnen, wen du vermagst, und treibe dein Roß und dein Fußvolk gegen sie´...“ [Al-Isrâ’:64]

Es wird berichtet, dass Mujâhid sagte:
„’Und betöre nun mit deiner Stimme von ihnen, wen du vermagst,’ - seine Stimme ist Gesang und Falschheit.“

Ibn Al-Qayyim sagte: „Diese Idâfah (arabische Grammatikstruktur zur Besitzanzeige; hier: ‚deine Stimme’) dient dazu, die Bedeutung zu spezifizieren, wie auch die Ausdrücke ‚dein Roß’ und ‚dein Fußvolk’. Jeder, der in einer Art und Weise spricht, die Ungehorsam gegenüber Allâh ausdrückt, der eine Flöte spielt oder ein anderes Windinstrument, der verbotene Trommeln spielt, dies ist die Stimme Schaitâns. Jeder, der geht, um eine ungehorsame Tat gegenüber Allâh zu verichten, gehört zu seinem [Schaitâns] Fußvolk, und wer reitet, um eine Sünde zu machen, gehört zu seiner [Schaitâns] Reiterarmee. Das ist die Ansicht der Salaf, wie Ibn Abi Hâtim von Ibn ´Abbâs berichtete: ‚sein Fußvolk’ bezeichnet jeden, der geht, um Allâh ungehorsam zu sein.’“ [Ighâthat Al-Lahfân]

Allâh sagt:
„Wundert ihr euch über diese Verkündigung? Und ihr lacht; aber Weinen tut ihr nicht? Und ihr wollt euch amüsieren?“ [An-Najm:59-61]

´Ikrimah sagte:
„Es wird von Ibn ´Abbâs berichtet, das As-Sumûd (arab.: Amüsieren) im Dialekt der Himyâr Singen bedeutet. Es kann zum Beispiel gesagt werden: ‚Ismidi lana’ (arab.: ‚Sing für uns uns!’), was das gleiche wie ‚ghani’ (arab.: ‚Sing!’) bedeutet. Und er sagte: ‚Wenn sie [die Kuffâr] den Qur’ân hörten, sangen sie. Daraufhin wurde dieser Vers offenbart.’“

Ibn Kathîr sagte:
„Allâh sagt: ‚Und ihr wollt euch amüsieren?’, Sufyân Ath-Thauri berichtete von seinem Vater von Ibn ´Abbâs: ‚Dies bedeutet Gesang. Es ist jemenitisch: ‚Ismad lana’ heißt das gleiche wie ‚ghan lana’ (beides arab.: ‚Sing für uns!’).’ Dies war ebenso die Ansicht von ´Ikrimah.“ [Tafsîr Ibn Kathîr]

Von Abu Umâmah (r.a.) wird berichtet, dass der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:
„Verkauft keine singenden Sklavinnen, und kauft sie nicht und lehrt sie nicht. In diesem Handel liegt nichts Gutes, und ihr Preis ist harâm. Wegen dieser Dinge wurde der Vers offenbart: ‚Und unter den Menschen gibt es solche, die leeres Gerede vorziehen, um (Menschen) von Allâhs Weg hinweg in die Irre zu führen, ...’ (Luqmân:6)“ [Hadîth hasan]

Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte:
„Unter meiner Ummah wird es Leute geben, die Zinâ, Seide, Alkohol und Musikinstrumente für erlaubt erklären ...“ [Al-Bukhâri Nr. 5590 in einer ta’lîq Version, ebenso überliefert als mausûl bei At-Tabarâni und Al-Baihaqi. Siehe As-Silsilât As-Sahîhah von Al-Albâni, 91]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Dieser authentische Hadîth wird bei Al-Bukhâri in seinem Sahîh überliefert, der ihn als Beweis benutzt und dabei sagte, dass er in einer mu’allaq und majzûm Version vorliegt. Das Kapitel heißt: ‚Was über diejenigen überliefert wurde, die Alkohol erlauben und ihn bei einem anderen Namen nennen’.“

Dieser Hadîth zeigt auf zweifache Weise, dass Musikinstrumente und Spaß haben am Musik hören verboten sind. Zum einen sagte der Prophet (a.s.s.) „... für erlaubt erklären ...“, was beweist, dass die aufgeführten Dinge, einschließlich Musikinstrumente, gemäß der Scharî’ah harâm sind, aber diese Leute erklären sie für erlaubt. Zum anderen werden die Musikinstrumente zusammen mit anderen Dingen erwähnt, die unzweifelhaft harâm sind, wie Zinâ und Alkohol. Wenn sie (d.h. die Musikinstrumente) nicht harâm wären, warum werden sie dann zusammen mit diesen Dinge erwähnt? (aus As-Silsilât As-Sahîhah von Al-Albâni, 1/140-141).

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Dieser Hadîth zeigt, dass Ma’âzif harâm sind, und Ma’âzif heißt gemäß den Gelehrten der arabischen Sprache Musikinstrumente. Dieses Wort umfaßt aller Arten dieser Instrumente.“ [Al-Majmû’, 11/535]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Bezüglich dieser Sache wurden ähnliche Kommentare von Sahl ibn Sa’d As-Sâ’idi, ´Imrân ibn Husain, ´Abdullâh ibn ´Amr, ´Abdullâh ibn ´Abbâs, Abu Hurairah, Abu Umâmah Al-Bâhili, ´Â’ischah Umm Al-Mu’imîn, ´Ali ibn Abi Tâlib, Anas ibn Mâlik, ´Abdurrahmân ibn Sâbit und Al-Ghâzi ibn Rabî’ah.“ Er erwähnte es in Ighâthat Al-Lahfân und zeigt, dass sie (d.h. Musikinstrumente) harâm sind. Von Nâfi’ wird berichtet, dass er sagte: „Einmal hörte Ibn ´Umar ein Flöteninstrument, und er steckte sich die Finger in die Ohren und blieb abseits vom Weg. Er sagte zu mir: ‚O Nâfi’, kannst du noch was hören?’ Ich sagte: ‚Nein.’ Da nahm er die Finger wieder aus den Ohren und sagte: ‚Einmal war ich zusammen mit dem Propheten (a.s.s.) und er hörte etwas Ähnliches, und er hat das gleiche getan.“ (Sahîh Abi Dawûd).

Einige unbedeutende Leute meinen, dass dieser Hadîth nicht beweist, dass Musikinstrumente harâm sind, denn für diesen Fall hätte der Gesandte Allâhs (a.s.s.) Ibn ´Umar angewiesen, ebenfalls seine Finger in die Ohren zu stecken, und Ibn ´Umar hätte Nâfi’ angewiesen, seine Finger in die Ohren zu stecken. Die Antwort darauf ist, dass er nicht zugehört hat, aber es hören konnte. Es gibt einen Unterschied zwischen hören und zuhören.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte: „Bezüglich (Musik), die eine Person unbeabsichtigt hört, gibt es kein Verbot oder Tadel gemäß dem Konsens der Gelehrten. Lob oder Tadel hängen ab vom Zuhören, nicht vom Hören. Der, der aufmerksam der Rezitation des Qur’âns zuhört, wird dafür belohnt, während der, der sie hörte, aber weder Absicht noch Wille dazu hatte, nicht dafür belohnt wird, da alle Handlungen entsprechend der Absicht beurteilt werden. Das gleiche gilt für verbotene Musikinstrumente: wenn jemand sie unbeabsichtigt hört, so spielt dies keine Rolle.“ [Al-Majmû’, 10/78]

Ibn Qudâmah Al-Maqdisi sagte:
“Der Zuhörer ist derjenige, der beabsichtigt zu hören, was nicht der Fall war bei Ibn ´Umar (r.a.); in diesem Fall handelte es sich lediglich um Hören. Der Prophet (a.s.s.) musste wissen, wann die Musik aufhörte, da er sich weit von diesem Weg entfernt hatte und seine Ohren bedeckte. Er wollte nicht zum Weg zurückkehren oder die Finger aus den Ohren nehmen bis das Geräusch aufgehört hatte. Als er also Ibn ´Umar das Hören erlaubte, war dies aufgrund einer Notwendigkeit.“ [Al-Mughni, 10/173]

(Obwohl das Hören, über das die beiden Imâme (Ibn Taimiyyah und Ibn Qudâmah) schreiben, makrûh ist, war es wegen einer Notwendigkeit erlaubt, wie wir später noch im Kommentar von Imâm Mâlik sehen werden. Und Allâh weiß es am besten.)

Die Meinungen der Gelehrten des Islam:

Al-Qâsim sagte:
“Singen ist ein Teil der Falschheit.“

Al-Hasan sagte:
„Wenn du zu einem Abendessen eingeladen wirst, bei dem Musik gespielt, dann lehn’ die Einladung ab.“ [Al-Jâmi’ von Al-Qairawâni, Seite 262-263]

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Die Ansicht der Imâme der vier Rechtsschulen ist, dass alle Arten von Musikinstrumenten harâm sind. In Sahîh Al-Bukhâri und anderswo wird berichtet, dass der Prophet (a.s.s.) sagte, dass es in seiner Ummah solche geben wird, die Zinâ, Seide, Alkohol und Musikinstrumente für erlaubt erklären, und er sagte ebenfalls, dass diese in Affen und Schweine verwandelt werden. [...] Keiner der Anhänger der vier Rechtsschulen erwähnt eine Uneinigkeit bezüglich Musik.“ [Al-Majmû’, 11/576]

Al-Albâni sagte:
„Die vier Rechtsschulen sind sich einig, dass alle Musikinstrumente harâm sind.“ [As-Sahîhah, 1/145]

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Die Madhhab von Abu Hanîfah ist am strengsten in dieser Angelegenheit, und seine Äußerungen gehören zu den schärfsten. Seine Gefährten sagen eindeutig, dass das Hören gleich welcher Musikinstrumente, wie zum Beispiel Flöte oder Trommel, selbst das Klopfen eines Stocks, harâm ist. Ihrer Meinung nach ist dies eine Sünde, die zeigt, dass eine Person ein Fâsiq (Sünder, Übertreter) ist, dessen Zeugnis nicht akzeptabel ist. Einige gingen sogar noch weiter, indem sie sagten, dass Musik zu hören Fisq (Sünde, Übertretung), und sich daran zu erfreuen Kufr ist. Das sind ihre Worte. Zur Unterstützung dieser Ansicht führen sie einen Hadîth an, der allerdings nicht dem Propheten (a.s.s.) zugeschrieben werden kann. Sie sagten, wenn er daran vorbeikommt oder es in seiner Nachbarschaft ist, sollte er das Hören so gut es geht vermeiden. Abu Yûsuf sagte über ein Haus, aus dem der Klang musikalischer Instrumente zu hören ist: ‚Betrete es ohne Erlaubnis, denn schlechte Handlungen zu unterbinden ist eine Pflicht, und wenn der Eintritt ohne Erlaubnis nicht gestattet wäre, könnten die Leute dieser Pflicht nicht nachkommen.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/425]

Imâm Mâlik wurde nach dem Spielen einer Flöte oder Trommel gefragt, wenn eine Person dies unbeabsichtigt hört und sich daran erfreut.

Er antwortete:
„Wenn er merkt, dass er sich daran erfreut, sollte er aufstehen, es sei denn, dass er aufgrund einer Notwendigkeit sitzt oder nicht in der Lage ist, aufzustehen. Wenn er sich auf der Straße befindet, sollte er entweder zurück- oder weitergehen.“ (Al-Jâmi’ von Al-Qairawâni, 262). Er sagte: „Unserer Ansicht nach sind die einzigen Leute, die sowas tun, Fâsiqs.“ [Tafsîr Al-Qurtubi, 14/55]

Ibn ´Abdulbarr sagte:
„Unter den Arten von Einkommen, die gemäß dem Konsens der Gelehrten harâm sind, sind Ribâ, das Geld für eine Prostituierte, alles, was verboten ist, Bestechungen, die Bezahlung für das Weinen über einen Toten[*] und Singen, Geld für den Wahrsager und diejenigen, die behaupten, das Verborgene zu kennen, die Bezahlung für das Spielen einer Flöte und jede Art von Glücksspiel.“ [Al-Kâfi]
[* Bis in die heutige Zeit hinein ist es in einigen Gegenden der islamischen Welt Brauch, beim Tod eines Verwandten jemanden zu engagieren, der für eine bestimmte Zeit Klagelieder singt. In einigen Städten gibt es tatsächlich Leute, die dies professionell machen.]

Ibn Al-Qayyim sagte, indem er den Standpunkt von Asch-Schâfi’i erläuterte:
„Seine Gefährten, die seine Madhhab kennen, sagen, dass es harâm ist und verurteilten diejenigen, die es für erlaubt ansahen.“ [Ighâthat Al-Lahfân, 1/425]

Der Author von Kifâyat Al-Akhbâr, der ein schafi’itischer Gelehrter war, zählte Musikinstrumente, wie Flöten und andere, zu Munkar (Schlechtem), und wenn jemand dabei ist (wenn diese gespielt werden), sollte er sie öffentlich verurteilen. Er kann nicht durch die Tatsache, dass es einige verdorbene Gelehrte gibt, entschuldigt werden, denn diese verderben auch die Scharî’ah, oder die üblen Faqîre - d.h die Sûfis, da sie sich selbst Fuqarâ’ nennen - da sie unwissend sind und jedem folgen, der den Mund aufmacht. Sie sind nicht durch das Licht des Wissens geleitet, vielmehr werden sie von jedem Wind hin- und hergewirbelt.“ (Kifâyat Al-Akhbâr, 2/128).

Ibn Al-Qayyim sagte:
„Was die Meinung von Imâm Ahmad betrifft, so berichtete sein Sohn ´Abdullâh: ‚Ich fragte meinen Vater nach Gesang. Er antwortete: ‚Gesang verstärkt nur die Heuchelei im Herzen. Ich lehne es ab.’ Dann erwähnte er die Worte Imâm Mâliks: ‚Nur die Sünder (Fussâq) von uns tun das.’“ [Ighâthat Al-Lahfân]

Ibn Qudâmah, der Forscher der hanbalitischen Rechtsschule, sagte:
„Musikinstrumente sind von drei Arten, die harâm sind. Dies sind Saiteninstrumente und Flöten, die Laute, die Trommel, Rabâb (ein Saiteninstrument) u.s.w. Wer unbeirrt daran festhält, diese zu hören, dessen Zeugnis sollte abgelehnt werden.“ [Al-Mughni, 10/173].

Und er sagte: „Wenn jemand zu einer Versammlung eingeladen wird, in der es etwas Anstößiges gibt, wie Wein oder Musikinstrumente, und er kann diese Leute anklagen, sollte er hingehen und etwas gegen diese Leute sagen, da er in diesem Fall zwei Pflichten erfüllt. Wenn er dies nicht kann, sollte er nicht hingehen.“ [Al-Kâfi, 3/118]

At-Tabari sagte:
“Die Gelehrten von überall sind sich einig, dass Singen makrûh ist und dass es unterbunden werden muss. Obwohl Ibrâhîm ibn Sa’d und ´Ubaidullâh Al-´Anbari eine Ausnahme von der Mehrheit sind, (sollte man beachten, dass) der Gesandte Allâhs sagte: ‚Haltet euch an die Mehrheit.’ Und wer stirbt während er mit der großen Mehrheit uneins ist, stirbt als Unwissender (Jâhili).“ (Tafsîr Al-Qurtubi, 14/56)

Bei den früheren Generationen wurde das Wort „makrûh“ für etwas Verbotenes verwendet. Später bekam es die Bedeutung von „nicht empfohlen“. Hier aber muss es als verboten verstanden werden, da At-Tabari sagte: „... und dass es unterbunden werden muss“, und nichts außer dem Verbotenen muss unterbunden werden, und da es in den beiden zitierten Ahâdîth aufs Schärfste verurteilt wird.

Al-Qurtubi erwähnte diese Überlieferung und fügte hinzu: „Unter unseren Gefährten sagen Abu Al-Faraj und Al-Qaffâl, dass das Zeugnis eines Sängers und Tänzers abzulehnen ist. Ich sage: wenn es erwiesen ist, dass diese Sache nicht erlaubt ist, dann ist Geld dafür nehmen ebenfalls nicht erlaubt.“

Schaikh Al-Fauzân sagte:
„Was Ibrâhîm ibn Sa’d und ´Ubaidullâh Al-´Anbari über Gesang sagten, bezieht sich nicht auf Gesang heutiger Art. Diese Art von Gesang, die der Gipfel von Unmoral und Obszönität ist, hätten sie niemals erlaubt.“ [Al-I’lâm]

Ibn Taimiyyah sagte:
„Es ist nicht erlaubt, Musikinstrumente herzustellen.“ [Al-Majmû’, 22/140]

. Und er sagte weiter:
„Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist es erlaubt, Musikinstrumente, wie den Tanbûr (Instrument ähnlich einer Mandoline), zu zerstören. Dies ist die Ansicht von Mâlik und die bekanntere von zwei von Ahmad überlieferten Meinungen.“ [Al-Majmû’, 28/113]

Und weiter:

„... Ibn Al-Mundhir schrieb, dass die Gelehrten sich einig sind, dass man niemanden für Gesang und Jammern bezahlen dürfe. ‚Der Konsens aller Gelehrten, von deren Meinung wir gelernt haben, über Singen und Jammern ist, dass sie nicht erlaubt sind. Asch-Schu’bi, An-Nakhâ’i und Mâlik betrachteten es als makrûh (d.h. harâm). Abu Thaur, An-Nu’mân, Abu Hanîfah, Ya’qûb und Muhammad, zwei Schüler von Abu Hanîfah, sagen: „Es ist nicht erlaubt, für Singen und Jammern zu bezahlen. Dies ist auch unsere Ansicht.’ Und er schrieb weiter: ‚Musikinstrumente sind der Wein der Seele, und was sie in der Seele anrichten ist schlimmer als das, was berauschende Getränke anrichten.’“ [Majmû’ Al-Fatâwa, 10/471]

Eine angemessene Ausnahme

Die Ausnahme zu dem oben dargelegten ist der Daff ohne Ringe (eine Handtrommel, die wie ein Tamburin aussieht, aber ohne Rasseln), wenn es von Frauen zum ´Îd oder Hochzeiten gespielt wird. Diese Ansicht wird durch authentische Berichte gestützt.

Schaikh Al-Islam Ibn Taimiyyah sagte:
„Aber der Prophet (a.s.s.) machte eine Ausnahme für bestimmte Musikinstrumente zu Hochzeiten und dergleichen, und er erlaubte den Frauen den Daff zu Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen zu spielen. Die Männer allerdings spielten nicht zur selben Zeit den Daff oder klatschten in die Hände.

In As-Sahîh wird berichtet, dass er sagte: ‚Klatschen ist für die Frauen und At-Tasbîh für die Männer.’ Und er verfluchte Frauen, die Männer nachmachen und Männer, die Frauen nachmachen. Da Singen und den Daff spielen Dinge sind, die Frauen tun, pflegten die Salaf die Männer, die dies taten, als mukhannath (femininer Mann) zu bezeichnen, und sie nannten männliche Sänger verweiblicht - und wie viele gibt es davon heutzutage! Diese Aussagen der Salaf sind sehr bekannt.“

Ähnliches berichtet der Hadîth von ´Â’ischah, als ihr Vater am Tag von ´Îd zu ihr reinkam und zwei junge Mädchen bei ihr die Verse der Ansâr vom Tag von Bu’âth sangen - und jeder mit ein bißchen Gespür weiß, was die Leute über Krieg sagen. Abu Bakr sagte: „Die Musikinstrumente des Schaitân im Haus des Gesandten Allâhs!“ Der Gesandte Allâhs wandte sich von ihnen ab und drehte sich der Wand zu. Einige Gelehrte sagen, dass Abu Bakr niemals jemanden vor dem Gesandten Allâhs rügen würde, aber dass er dachte, dass der Gesandte Allâhs nicht bemerken würde, was passierte. Und Allâh weiß es am besten. Der Prophet (a.s.s.) sagte: „Laß sie, o Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ´Îd, und das ist heute unser ´Îd für die Nation des Islam.“

Der Hadîth zeigt, dass der Prophet (a.s.s.) und seine Gefährten nicht Gesang zu hören pflegten, denn Abu Bakr As-Siddîq nannte ihn „Musikinstrumente des Schaitân“. Und der Prophet (a.s.s.) billigte diese Aussage; es war kein Einwand wenn er sagte: „Laß sie, o Abu Bakr, denn jede Nation hat ihr ´Îd, und das ist heute unser ´Îd.“ Dies zeigt, dass der Grund, warum es erlaubt war, die Zeit des ´Îd war, und das zu Zeiten außerhalb des ´Îd das Verbot gilt. Schaikh Al-Islam erläuterte dies in seinem Tahrîm Âlât At-Tarab (Das Verbot musikalischer Instrumente). Der Prophet (a.s.s.) billigte den Gesang junger Mädchen am Tag des ´Îd, wie in einem Hadîth gesagt wird: „Damit die Muschrikîn wissen, dass es in unserer Religion eine Zeit für Erholung gibt.“ Nichts in dem Hadîth der zwei jungen Mädchen deutet darauf hin, dass der Prophet (a.s.s.) ihnen zuhörte. Das Verbot bezieht sich auf Zuhören, nicht auf bloßes Hören, ähnlich wie beim Schauen gilt, dass das absichtliche Hinschauen verboten ist, nicht das unbeabsichtigte Sehen. Damit ist klar, dass es [das Spielen des Daff] nur für Frauen gilt. Imâm Abu ´Ubaid definierte den Daff als das, „was von Frauen gespielt wird.“ (Gharîb Hadîth, 3/64).

Eine nicht angemessene Ausnahme

Einige machen eine Ausnahme für Trommeln, die zu Kriegszeiten gespielt werden, und ihnen folgend haben einige moderne Gelehrte Militärmusik erlaubt. Allerdings gibt es dafür keine Grundlage aus zahlreichen Gründen. Zunächst einmal wird hier eine Ausnahme ohne klaren Beweis, abgesehen von der eigenen Meinung und dass man es für gut hält, gemacht, und genau das ist falsch. Zum zweiten sollten sich die Muslime zu Kriegszeiten ihrem Herrn zuwenden. Allâh sagt:
„Sie fragen dich nach der Beute. Sprich: ‘Die Beute gehört Allâh und dem Gesandten. Darum fürchtet Allâh und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch ...“ [Al-Anfâl:1]

Musik ist das Gegenteil von Gottesfurcht, es würde die Leute nur davon ablenken, ihres Herrn zu gedenken. Drittens ist das Spielen von Musik [zu diesem Anlass] ein Brauch der Kuffâr, und es ist nicht erlaubt, sie nachzumachen, besonders nicht in einer Sache, die Allâh generell verboten hat, wie Musik. (As-Sahîhah, 1/145)

“Kein Volk wird in die Irre gehen, nachdem es rechtgeleitet wurde, außer dadurch, dass es viel unter sich diskutiert.” (sahîh)

Einige benutzen den Hadîth über die Abessinier, die in der Moschee des Propheten (a.s.s.) spielten, als Beweis dafür, dass Singen erlaubt ist! Al-Bukhâri führte diesen Hadîth in seinem Sahîh unter der Überschrift „Über Speere und Schilde am Tag von ´Îd“ auf.

An-Nawawi sagte:
„Das zeigt, dass es erlaubt ist, mit Waffen und Ähnlichem in der Moschee zu spielen“, und er wandte dies auf andere mit Jihâd verknüpfte Aktivitäten an.

Aber Al-Hâfiz Ibn Hajar sagte dazu: „Wer über eine Sache spricht, die nicht in sein Gebiet fällt, kommt mit seltsamen Ideen wie dieser daher.“

Einige benutzen als Beweis den Hadîth über die zwei singenden Mädchen, der oben bereits erläutert wurde, aber es lohnt sich an dieser Stelle die Antwort von Ibn Al-Qayyim zu zitieren:
„Ich bin überrascht, dass ihr als Beweis für die Erlaubnis, anspruchsvolle Lieder zu hören, die von uns angeführte Überlieferung über die zwei jungen Mädchen im vorpubertären Alter erwähnt, die am Tag des ´Îd einer jungen Frau einige Verse aus der arabischen Dichtung über Tapferkeit und andere Tugenden im Krieg vorsangen. Wie könnt ihr das eine mit dem anderen vergleichen? Das Seltsamste daran ist, dass gerade dieser Hadîth einer der stärksten Beweise gegen sie ist. Der größte Verteidiger der Wahrheit [Abu Bakr As-Siddîq] nannte sie „musikalische Instrumente des Schaitân“, und der Gesandte Allâhs (a.s.s.) billigte dies und machte lediglich eine Ausnahme für diese beiden jungen Mädchen, die nicht einmal das Alter der Urteilsfähigkeit erreicht hatten, und Worte aus Liedern, die den Zuhörenden nicht verderben. Kann dies als Beweis benutzt werden, um das zu erlauben, was ihr erlaubt, und was ihr vom Hören (von Musik) wisst, die unzweideutige Dinge enthält. Subhânallâh! Wie können doch Leute in die Irre gehen!“ (Madârij As-Sâlikîn, 1/493).


Ibn Al-Jauzi sagte:
„´Â’ischah war zu der Zeit noch jung, und nichts wurde von ihr nach Erreichen der Pubertät überliefert außer der Verurteilung von Gesang. Ihr Neffe, Al-Qâsim ibn Muhammad, verurteilte Gesang und meinte, dass man ihm nicht zuhören dürfe, und er stützte sich dabei auf ihr Wissen.“ [Talbîs Iblîs, 229]

Al-Hâfiz Ibn Hajar sagte:
„Eine Gruppe der Sûfis benutzt diesen Hadîth - den Hadîth über die zwei jungen Mädchen - als Beweis dafür, dass Singen und das Hören von Gesang erlaubt seien, egal ob es dabei musikalische Begleitung gibt oder nicht. Diese Ansicht wird zu Genüge widerlegt von ´Â’ischah in folgendem Hadîth, wo sie sagt: ‚Sie waren keine Sängerinnen.’ Sie stellte klar, dass sie keine Sänger im eigentlichen Sinne waren, auch wenn der Wortlaut der Überlieferung dies vermuten läßt. So sollten wir es begrenzen auf das, was im Text erwähnt wird bezüglich des Anlasses und der Art und Weise, um kein Risiko einzugehen, gegen ein Prinzip, d.h. einen Hadîth, zu verstoßen. Und Allâh weiß es am besten.“ [Fath Al-Bâri, 2/442-443]

Einige haben sogar die Nerven zu behaupten, dass die Sahâba und Tâbi’în Gesang hörten und nichts dabei fanden!

Al-Fauzân sagte dazu:
„Wir fordern diese dazu auf, uns einen authentischen auf diese Sahâba und Tâbi’în zurückgehenden Hadîth zu zeigen, der beweist, was sie ihnen zuschreiben.“ Und er sagte weiter: „Imâm Muslim erwähnt in der Einleitung zu seinem Sahîh, dass ´Abdullâh ibn Al-Mubârak sagte: ‚Der Isnâd ist ein Teil der Religion. Wäre es nicht für den Isnâd, so könnte jeder sagen was er will!“ Einige von ihnen sagen, dass die Ahâdîth, die Musik verbieten, alle erfunden seien. Kein Hadîth wurde nicht wenigstens von einer Gruppe von Gelehrten kritisiert.

Ibn Bâz sagte:
„Die Ahâdîth, die über das Verbot der Musik überliefert wurden, sind nicht allesamt falsch, wie einige behaupten. Einige davon sind in Sahîh Al-Bukhâri, das das authentischste nach dem Allâhs ist, einige sind hasan, einige sind schwach. Da es aber viele davon mit verschiedenen Überlieferungsketten gibt, stellen sie einen klaren Beweis dar, dass Musikinstrumente harâm sind.“

Alle Imâme sind sich einige über die Authentizität der Ahâdîth, die Gesang und Musikinstrumente verbieten, abgesehen von Abu Hamîd Al-Ghazzâli, der jedoch kein Wissen über Hadîth hatte, und Ibn Hazm Aber Al-Albâni zeigte die Fehler von Ibn Hazm auf, und Ibn Hazm selbst sagte, dass wenn einer dieser Ahâdîth authentisch wäre, er sich danach richten würde. Jetzt haben sie Beweise, dass diese Überlieferungen authentisch sind, da es eine Unzahl von Büchern der Gelehrten gibt, die diese Ahâdîth für sahîh erklären, und da drehen sie sich auf ihren Fersen um. Sie sind noch extremer als Ibn Hazm, in Wahrheit sind sie nicht wie er, da sie nicht qualifiziert sind und man sich nicht auf sie stützen kann.

Einige von ihnen sagen, dass die Gelehrten Gesang verboten haben, da er zusammen mit Versammlungen, in denen Alkohol getrunken wird, erwähnt wird, wo die Leute bis spät in die Nacht ihre Zeit für schlechte Dinge verschwenden.

Asch-Schaukâni sagte:
„Die Antwort darauf ist, dass diese Dinge zusammen zu erwähnen nicht heißt, dass sie nur verboten sind, wenn sie alle zusammen auftreten. Sonst würde dies bedeuten, dass Zinâ, wie im Hadîth erwähnt, nur harâm ist, wenn es von Alkohol und Musik begleitet wird. Genauso könnte dann ein Vers wie:
„... denn er glaubte ja nicht an Allâh, den Allmächtigen, und forderte nicht zur Speisung der Armen auf.“ [Al-Hâqqah:33-34]
bedeuten, dass es nicht harâm ist, nicht an Allâh zu glauben, wenn dies nicht zusammen mit der Unterlassung zur Speisung der Armen aufzufordern einhergeht. Wenn nun gesagt wird, dass das Verbot dieser Dinge aus anderen Überlieferungen bekannt ist, so ist die Antwort, dass das Verbot von Musikinstrumenten ebenfalls aus anderen Beweisen bekannt ist, wie bereits erwähnt.“ (Nail Al-Autâr, 8/107)

Einige sagen, dass “leeres Gerede” sich nicht auf Gesang bezieht. Dies wurde bereits zu Anfang widerlegt.

Al-Qurtubi sagte:
„Dies - die Meinung, dass es sich auf Gesang bezieht - ist das Beste, was über diesen Vers gesagt wurde, und Ibn Mas’ûd schwor dreimal bei Allâh, außer Dem es keinen anderen Gott gibt, dass hier Gesang gemeint ist.“ Daraufhin erwähnt er andere Imâme mit derselben Ansicht, dann noch andere Meinungen über diese Sache. Dann sagt er abschließend: „Die erste Ansicht ist das Beste von Allem, was über diese Sache gesagt worden ist, wegen des marfû’ Hadîth und der Ansichten der Sahâba und Tâbi’în.“ [Tafsîr Al-Qurtubi]

Ibn Al-Qayyim sagte, nachdem er diesen Tafsîr zitierte:
„Al-Hâkim Abu ´Abdullâh sagte in seinem Tafsîr von Kitâb Al-Mustadrak: ‚Laß’ denjenigen, der Wissen sucht, wissen, dass der Tafsîr von einem Sahâbi, der Zeuge der Offenbarung war, ein Hadîth mit Isnâd entsprechend den Kriterien der beiden Schaikhs (Al-Bukhâri und Muslim) ist.’ An anderer Stelle in seinem sagt er: ‚Unserer Meinung nach hat dieser Hadîth die gleiche Stufe wie eine marfû’ Überlieferung. Obwohl ihr Tafsîr [d.h. der Sahâba] diskutiert werden kann, ist er immer noch akzeptabler als der Tafsîr der Leute, die nach ihnen kamen, da sie von der Ummah am besten wissen, was Allâh in Seinem meinte. Es wurde zu ihren Lebzeiten offenbart und sie waren die ersten, die darin angesprochen waren. Sie lernten den Tafsîr in Wort und Tat direkt vom Propheten (a.s.s.). Und sie waren Araber, die die wahre Bedeutung der [arabischen] Worte verstanden. Deshalb sollten die Muslime so wenig wie möglich auf andere Interpretationen ausweichen.“

Einige von ihnen meinen sogar, dass Gesang eine Form der Anbetung ist, wenn die Absicht dabei ist, dadurch Allâh gehorsamer zu werden.

Ibn Al-Qayyim sagte dazu:
„Wie sonderbar! Was für ein Glaube, Licht, Einsicht, Rechtleitung und Wissen kann man durch Hören melodischer Verse und Musik, in denen das meiste, was gesagt wird, harâm ist und den Zorn Allâhs verdient, bekommen? [...] Wie kann jemand mit dem geringsten bißchen Verständnis und Glaube im Herzen sich Allâh nähern und seinen Glauben stärken, indem er sich an etwas erfreut, was Allâh haßt und den verabscheut, der es sagt und den, der es annimmt?“ [Madârij As-Sâlikîn, 1/485]

Schaikh Al-Islam sagte, als er den Status einer Person, die sich an Gesang gewöhnt hat, diskutierte: “Du wirst finden, dass diejenigen, die sich daran gewöhnt haben und für die es wie das tägliche Brot ist, niemals das Verlangen haben, den Qur’ân zu hören, oder sich darüber freuen, und sie werden beim Hören seiner Verse niemals das gleiche empfinden wie wenn sie Poesie hören. Und tatsächlich, wenn sie den Qur’ân hören ist ihr Herz abwesend und sie sprechen miteinander während er rezitiert wird. Wenn sie aber Gesang und Händeklatschen hören, senken sie ihre Stimme und hören aufmerksam zu.“ [Majmû’ Al-Fatâwa, 11/557 ff]

Einige sagen, dass Musik das Herz erweicht und sanftmütige Gefühle hervorruft. Das stimmt nicht, denn sie erregt Gelüste und Begierden. Wenn es wirklich stimmen würde, was sie sagen, hätte sie mit Sicherheit die Herzen der Musiker selbst erweicht und ihr Verhalten verbessert. Bekanntlich sind die meisten von ihnen auf Abwegen und verhalten sich unmöglich"
As salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu liebe Geschwister,

Wie sieht es aus mit Bass? Zaehlt man das auch als Musik-Instrument?

Barakallahu feekum
  
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