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-Fataawa al Mar'ah (Fatawa für Frauen) Frage 1:
#1
Exclamation 
Fragen im Zusammenhang mit Aqidah

Die Fatwa bezüglich den Besuch von Gräbern und ihre Verwendung, um ALLAH subhanahu wa ta3ala näher zu kommen

[b]1. Frage:
Wie lautet die Fatwa bezüglich das Besuchen von Gräbern und der Versuch, ALLAH subhanahu wa ta3ala mit Hilfe der Mausoleen näher zu kommen; und die Benutzung von Schafen und Reichtümern, um ihnen näher zu kommen, so wie der Besuch des Mausoleums von al-Sayid al-Badawi, al-Husain und al-Sayidah Zainab.1
Bitte helfen Sie uns [indem sie unsere Frage beantworten], möge Allah subhanahu wa ta3ala ihnen helfen.

Antwort: Das Besuchen der Gräber besteht aus zwei Arten. Die Erste ist gesetzlich beschränkt und erwünscht. Es ist der Besuch der Gräber, um Bittgebete für den Verstorbenen zu sprechen und für ihn um Gnade zu bitten; und auch, um sich den Tod zu vergegenwärtigen und um sich auf das Jenseits vorzubereiten. Dies hat seine Grundlage in dem Hadith des Propheten Sas :

"Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits."²

Der Prophet Sas und seine Gefährten pflegten, die Gräber zu besuchen. Trotzdem gilt dies nur für Männer, nicht für Frauen. Was die Frauen angeht, so ist es ihnen nicht gestattet, die Gräber zu besuchen. Tatsächlich sollen sie davon abgehalten werden, dies zu tun, denn der ProphetSas verfluchte die Frauen, die die Gräber besuchen,3 denn ihr Besuch bei den Gräbern ist für sie eine große Versuchung. Und auch für andere stellen sie [durch ihr Verhalten] eine Versuchung dar, wegen ihrem Mangel an Geduld und ihrem großen Kummer, der sie überkommt. Es ist ihnen daher gesetzlich nicht erlaubt, die Gräner zu besuchen. Es wird in den Sahih ebenfalls festgestellt, dass Umm Atiyah:raha: sagte: " Uns wurde verboten, dem Trauerzug zu folgen, aber es wurde nicht streng verfolgt." Dies zeigt, dass sie aus Furcht, es könnte für sie eine zu große Versuchung sein, oder ihretwegen und wegen ihrer mangelnden Geduld, davon abgehalten wurden, dem Trauerzug bis zum Friedhof zu folgen. Die Grundregel wenn etwas, das angeordnet wurde, verboten wird. Allah subhanehu wa ta3ala sagt:
وَمَا آتَاكُمُ الرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَاكُمْ عَنْهُ فَانتَهُوا
"Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch." [Al-Hashr 7]

Was das Sprechen von Gebeten für den Toten angeht (wie im Totengebet), ist dies Männer wie Frauen gestattet. Dies wurde authentisch im Hadith vom Gesandten ALLAHs sallallahu alaihi wa sallam, und von seinen Gefährten radiyallahu anhum berichtet.
Was das Folgen des Beerdigungszuges betrifft, kann die Aussage von Umm Atiyah radiyallahu anha: " aber es wurde nicht streng verfolgt" nicht als Beweis dafür gewertet werden, dass es den Frauen erlaubt wäre, dem Beerdigungszug zu folgen. Denn das Verbot stammt vom Gesandten ALLAHs sallallahu alaihi wa sallam, und dies verbietet diese Tat. Ihre Feststellung "aber es wurde nicht streng verfolgt" muss auf ihrer Erinnerung beruhen und sie vermutete, dass es so war, aber ihre persönliche Erinnerung kann nicht als Widerspruch zur Sunnah gelten.

Die zweite Art die Gräber zu besuchen, ist ein Irrglaube, Es ist der Besuch der Gräber, um Gebete zu den Toten zu sprechen und um sie um Hilfe zu bitten, oder um Opfer oder Gelöbnisse zu ihren Gunsten zu machen. Dies ist ein Übel und eine größere Form des Schirk.4
Wir bitten ALLAH subhanehu wa ta3ala um Sicherheit. Eng hiermit verknüpft ist das Besuchen der Gräber, um spezielle Bittgebete zu machen, Qur'an zu lesen oder auf dem Friedhof zu beten. Dies alles ist Ketzerei, Irrglaube. Diese Art des Grabbesuchs ist nicht gesetzlich empfohlen und stellt einen der Wege dar, die zum Schirk führen.

Also gibt es drei Formen der Besuche:

Die erste Form ist gesetzlich empfohlen. Es ist, wenn man den Friedhof besucht, um für den Verstorbenen zu beten und um sich den Tod zu vergegenwärtigen.

Die zweite Form ist, wenn man das Grab besucht, um Qur'an zu lesen, dort zu beten oder ein Opfer darzubringen. Dies ist Ketzerei und führt zu Schirk.

Die dritte Form ist, wenn man das Grab besucht, um im Namen des Verstorbenen zu opfern, um ihm näher zu kommen, aus irgendeinem Grund zu dem Verstorbenen zu beten anstatt zu ALLAH subhanahu wa ta3ala oder um IHN zu Hilfe, um Unterstützung oder einen Sieg zu bitten. Dies sind alles größere Formen des Schirk. Wir bitten ALLAH subhanahu wa ta3ala um Sicherheit vor ihnen. Man muss sich besucht und vorsichtig bei derartigen Erneuerungen sein.

Es ist völlig bedeutungslos, ob der Verstorbene, der angebetet wird, ein Prophet, ein Salih (Rechtschaffener) oder sonst etwas war. Unter diese Kategorie fällt auch, was manche Unwissende am Grab des Propheten sallallahu alaihi wasallam tun, wie Bittegebete zu ihm sprechen und ihn um Rettung zu bitten. Es beinhalten ebenso, was die Leute an den Gräbern von Al-Husain, Al- Badawi, Shaikh Abdul-Qadir al Jielani und anderem tun.
ALLAH subhanahu wa ta3ala ist der Eine, Den wir um Hilfe bitten.

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1. Diese Frage bezieht sich auf eine in vielen Teilen der Muslimischen Welt weitverbreitete Sitte. Die drei Mausoleen, die in der Frage genannt werden, befinden sich in Ägypten. Menschen besuchen sie und opfern von ihrem Reichtum oder Tiere, weil sie denken, dies in der Ehre des Verstorbenen zu tun, würde sie ALLAH subhanahu wa ta3ala näher bringen und ALLAH wäre mit ihnen zufrieden.
2. Teil eines Hadith, den Muslim, Ahmad, An-Nasa'i, Abu Dawud und Ibn Majah mit "Tod" anstatt "Jenseits" als letztem Wort überliefern. Ibn Majah überliefert auch etwas Ähnliches mit "Jenseits" als letztem Wort.
3. Dies wird in einem Hadith von At-Tirmidhi, An-Nasa'i, Abu Dawud, Ibn Majah und Ahmad berichtet. Allerdings überliefern sie alle von Abu Salih, der ein schwacher Überlieferer war, deshalbt halten viele Muhhadhien (Hadithgelehrter) (wie Ibn Hajr, Al-Albani, und andere) diese Überlieferung für Da'if (Schwach).
Die korrekt (hasan) Überlieferung dieses Hadithes besagt, dass der Prophet sallallahu alaihi wa sallam jene Frauen verfluchte, die regelmäßig die Gräber besuchen.[Berichtet bei At-Tirmidhi, Ibn Majah und Ahmad. Gemäß Al-Albani ist diese Überlieferung hasan. Siehe Muhammad Nasir ad-Diin al- Albani, Saih Sunan at-Tirmidhi (Riyadh:Maktab al-Tarbiyah al Arabi li- Daul al Khalieedj. 1988) Bd.1.S308]
Dies kann eine ziemlich andere Deutung des Hadith geben, wie Abdul Rahman al-Mubarakfoori angibt in Tuhfah al-Ahwadi bi Scharh Jami' at-Tirmidhi) Beirut: Dar al-Fikr,n.d) Bd.4.S.160) Bakr Abu Zaid deutet diesen Hadith so, dass er das gleiche bedeutet wie der vorangegangene.[Siehe Bakr Abu Zaid Juz'fi Ziyarat an-Nisa li-lQubuur (riyadh: Dar al aasima, 1994)S.24-27] Wenn eine Frau dafür bekannt ist, dass ihr Benehmen auf dem Friedhof nicht mit den Regeln der Schari'a zu vereinbaren ist, dann sollte sie laut der übereinstimmenden Ansichten der Gelehrte davon abgehalten werden, die Gräber zu besuchen. Allah subhanahu wa ta3ala weiß es am besten.
4. "Größere Form des Schirk" bedeutet, dass diese Handlung einen unter bestimmten Umständen aus dem Glauben des Islam hinausfördert.

Shaikh bin Baz


Quelle: Aus dem Buch (Islamische Fataawa für Frauen)
Fataawa al Mar'a
-Zusammengestellt von Muhammad bin 'Abdul-'Aziz Al Musnad
-Übersetzt von: Abu Ammar Ghembaza Moulay-Mohamed
  


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