02-02-2012, 07:34 PM
Aleikum Selam Mardelli83,
hier hast du eine Fatwa zu deiner Frage:
Das Beglückwünschen der Nichtmuslime zu ihren religiösen Festen und die Teilnahme daran
Frage: Ist es erlaubt, den Nichtmuslimen frohe Weihnachten zu wünschen? Und was entgegnen wir ihnen, wenn sie es uns wünschen? Ist es erlaubt, die Festplätze aufzusuchen, die sie zu solchen Anlässen aufbauen? Und sündigt man, wenn man etwas von dem Genannten ohne die Absicht tut, sondern als Kompliment oder aus Scham oder ähnlichen Gründen? Und ist es erlaubt, sie in dieser Hinsicht nachzuahmen?
Antwort von Scheich Muhammad al-Uthaymin:
Nach übereinstimmender Meinung ist das Gratulieren zu Weihnachten oder anderen religiösen Festen der Nichtmuslime verboten, wie Ibn Qayyim (Allah sei ihm gnädig) in seinem Buch „ahkam ahl adh-dhimma“ schreibt: „Das Beglückwünschen zu religiösen Anlässen der Nichtmuslime ist nach übereinstimmender Meinung verboten, so z. B. dass man ihnen zu ihren Feiertagen oder ihrem Fasten gratuliert und ihnen ein gesegnetes Fest wünscht o. ä.
Zwar ist derjenige selbst dann noch kein Ungläubiger, doch gehört es zu den verbotenen Dingen und hat dieselbe Stellung, als ob er ihm zur Niederwerfung vor dem Kreuz gratuliert, und das ist vor Allah schlimmer und verhasster, als wenn man ihm zum Alkoholtrinken, zum Mord oder zum außerehelichen Geschlechtsverkehr o. ä. beglückwünschte.
Viele von denen, die ihre eigene Religion nicht schätzen, gehen dazu über und wissen nicht, wie schlimm es ist, was sie tun. Denn wer einem Diener zum Ungehorsam, zu einer bid’a oder zum Ungehorsam gratuliert, der ist Allahs Zorn und Wut ausgesetzt.“
Das Beglückwünschen der Nichtmuslime zu ihren religiösen Festen ist also verboten, genauso wie Ibn Qayyim das gesagt hat, denn das wäre gleich einer Bestätigung ihrer falschen religiösen Anlässe, so als ob man sie gutheißen würde, auch wenn man sie für sich selbst ablehnt. Dem Muslim ist es verboten, die religiösen Anlässe von Nichtmuslimen gutzuheißen oder ihnen dazu zu gratulieren, denn Allah heißt sie nicht gut, wie Er sagt: „Wenn ihr ungläubig seid, so ist Allah nicht auf euch angewiesen. Er heißt den Unglauben für Seine Diener nicht gut, doch heißt Er es gut, wenn ihr dankbar seid.“ (az-zumar: 7)
Und Er sagt: „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt und meine Gnade an euch vollendet und den Islam als Religion gutgeheißen.“ (al-ma’ida: 3)
Daher ist das Beglückwünschen verboten, auch wenn es sich um Arbeitskollegen handelt.
Und wenn sie uns zu ihren Festen gratulieren, so antworten wir nicht darauf, da es nicht unsere Feste sind und weil Allah diese nicht gutheißt, weil sie entweder auch in ihre Religion neu eingeführt wurden oder aber zwar rechtmäßig waren, jedoch durch den Islam aufgehoben wurden, mit dem Allah Muhammad (a.s.) zu der gesamten Schöpfung gesandt hat und dazu sagte: „Wenn sich aber einer eine andere Religion als den Islam wünscht, wird es nicht von ihm angenommen werden, und im Jenseits gehört er zu denen, die den Schaden haben.“ (al-imran: 85)
Es ist dem Muslim auch verboten, eine Einladung von Nichtmuslimen zu einem
solchen Anlass anzunehmen, weil es noch schwerer wiegt, als ihnen zu gratulieren, da man selbst daran teilnimmt. Desgleichen ist es Muslimen verboten, Nichtmuslime in ihren Feiern zu diesen Anlässen nachzuahmen, Geschenke auszutauschen, Süßigkeiten oder Speisen zu verteilen oder sich Urlaub zu nehmen, weil der Prophet (a.s.) sagte: „Wer ein Volk nachahmt gehört zu ihm.“ Ibn Taymiya sagt in seinem Buch „iqtida’ as-sirat al-mustaqim mukhalafata ashab al-jahim“: „Die Tatsache, einige ihrer Feste nachzuahmen, sehen sie als Bestätigung ihrer nichtigen Religion und führt eventuell dazu, dass sie die Gelegenheit wahrnehmen und die Glaubensschwachen zu sich ziehen.“
Wer etwas von dem tut, sündigt, egal ob er es aus Schmeichelei oder aus Scham tut, denn dies zählt zum Betrug an Allahs Religion und führt dazu, dass die Nichtmuslime in ihrem Stolz über ihre Religion noch bestärkt werden. Es ist an Allah, die Muslime in ihrer Religion zu stärken, ihnen Festigkeit zu verleihen und ihnen den Sieg über ihre Feinde zu schenken, Er ist stark und mächtig.
hier hast du eine Fatwa zu deiner Frage:
Das Beglückwünschen der Nichtmuslime zu ihren religiösen Festen und die Teilnahme daran
Frage: Ist es erlaubt, den Nichtmuslimen frohe Weihnachten zu wünschen? Und was entgegnen wir ihnen, wenn sie es uns wünschen? Ist es erlaubt, die Festplätze aufzusuchen, die sie zu solchen Anlässen aufbauen? Und sündigt man, wenn man etwas von dem Genannten ohne die Absicht tut, sondern als Kompliment oder aus Scham oder ähnlichen Gründen? Und ist es erlaubt, sie in dieser Hinsicht nachzuahmen?
Antwort von Scheich Muhammad al-Uthaymin:
Nach übereinstimmender Meinung ist das Gratulieren zu Weihnachten oder anderen religiösen Festen der Nichtmuslime verboten, wie Ibn Qayyim (Allah sei ihm gnädig) in seinem Buch „ahkam ahl adh-dhimma“ schreibt: „Das Beglückwünschen zu religiösen Anlässen der Nichtmuslime ist nach übereinstimmender Meinung verboten, so z. B. dass man ihnen zu ihren Feiertagen oder ihrem Fasten gratuliert und ihnen ein gesegnetes Fest wünscht o. ä.
Zwar ist derjenige selbst dann noch kein Ungläubiger, doch gehört es zu den verbotenen Dingen und hat dieselbe Stellung, als ob er ihm zur Niederwerfung vor dem Kreuz gratuliert, und das ist vor Allah schlimmer und verhasster, als wenn man ihm zum Alkoholtrinken, zum Mord oder zum außerehelichen Geschlechtsverkehr o. ä. beglückwünschte.
Viele von denen, die ihre eigene Religion nicht schätzen, gehen dazu über und wissen nicht, wie schlimm es ist, was sie tun. Denn wer einem Diener zum Ungehorsam, zu einer bid’a oder zum Ungehorsam gratuliert, der ist Allahs Zorn und Wut ausgesetzt.“
Das Beglückwünschen der Nichtmuslime zu ihren religiösen Festen ist also verboten, genauso wie Ibn Qayyim das gesagt hat, denn das wäre gleich einer Bestätigung ihrer falschen religiösen Anlässe, so als ob man sie gutheißen würde, auch wenn man sie für sich selbst ablehnt. Dem Muslim ist es verboten, die religiösen Anlässe von Nichtmuslimen gutzuheißen oder ihnen dazu zu gratulieren, denn Allah heißt sie nicht gut, wie Er sagt: „Wenn ihr ungläubig seid, so ist Allah nicht auf euch angewiesen. Er heißt den Unglauben für Seine Diener nicht gut, doch heißt Er es gut, wenn ihr dankbar seid.“ (az-zumar: 7)
Und Er sagt: „Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt und meine Gnade an euch vollendet und den Islam als Religion gutgeheißen.“ (al-ma’ida: 3)
Daher ist das Beglückwünschen verboten, auch wenn es sich um Arbeitskollegen handelt.
Und wenn sie uns zu ihren Festen gratulieren, so antworten wir nicht darauf, da es nicht unsere Feste sind und weil Allah diese nicht gutheißt, weil sie entweder auch in ihre Religion neu eingeführt wurden oder aber zwar rechtmäßig waren, jedoch durch den Islam aufgehoben wurden, mit dem Allah Muhammad (a.s.) zu der gesamten Schöpfung gesandt hat und dazu sagte: „Wenn sich aber einer eine andere Religion als den Islam wünscht, wird es nicht von ihm angenommen werden, und im Jenseits gehört er zu denen, die den Schaden haben.“ (al-imran: 85)
Es ist dem Muslim auch verboten, eine Einladung von Nichtmuslimen zu einem
solchen Anlass anzunehmen, weil es noch schwerer wiegt, als ihnen zu gratulieren, da man selbst daran teilnimmt. Desgleichen ist es Muslimen verboten, Nichtmuslime in ihren Feiern zu diesen Anlässen nachzuahmen, Geschenke auszutauschen, Süßigkeiten oder Speisen zu verteilen oder sich Urlaub zu nehmen, weil der Prophet (a.s.) sagte: „Wer ein Volk nachahmt gehört zu ihm.“ Ibn Taymiya sagt in seinem Buch „iqtida’ as-sirat al-mustaqim mukhalafata ashab al-jahim“: „Die Tatsache, einige ihrer Feste nachzuahmen, sehen sie als Bestätigung ihrer nichtigen Religion und führt eventuell dazu, dass sie die Gelegenheit wahrnehmen und die Glaubensschwachen zu sich ziehen.“
Wer etwas von dem tut, sündigt, egal ob er es aus Schmeichelei oder aus Scham tut, denn dies zählt zum Betrug an Allahs Religion und führt dazu, dass die Nichtmuslime in ihrem Stolz über ihre Religion noch bestärkt werden. Es ist an Allah, die Muslime in ihrer Religion zu stärken, ihnen Festigkeit zu verleihen und ihnen den Sieg über ihre Feinde zu schenken, Er ist stark und mächtig.