12-06-2012, 06:38 PM
Assalamu aleikum.
Wenn mit "Henna Tattoo" die Bemalung der Haut mit ganz normalem Henna-Pulver gemeint ist, so behindert die zurückgebliebene Farben insha Allah nicht das Wudu.
Siehe folgende Fatawa:
http://muslimat.cwsurf.de/index.php?opti...&Itemid=72
http://diewahrheitimherzen.net/forum/thread-1642.html
Wenn mit "Henna Tattoo" die Bemalung der Haut mit ganz normalem Henna-Pulver gemeint ist, so behindert die zurückgebliebene Farben insha Allah nicht das Wudu.
Siehe folgende Fatawa:
http://muslimat.cwsurf.de/index.php?opti...&Itemid=72
http://diewahrheitimherzen.net/forum/thread-1642.html