Bismillāh
Assalāmu ʿalaikum,
eine sehr schöne Fatwā, die ich einigen ans Herz legen möchte:
Das Ständige Komitee für Rechtsurteile in Saudi-Arabien (Lajnah ad-Dāʾimah) wurde gefragt:
Was ist das Urteil über das Begrüßen der Kuffār, gemeint ist mit dem Wortlaut "Assalāmu ʿalaikum", ist dies erlaubt oder nicht?
Und was ist das Urteil darüber, wenn man zu einer Gruppe von Muslimen und Kuffār stößt, wie soll man sie begrüßen?
Und wie erwidert man den Gruß eines Kāfirs, der einen mit mit dem Friedensgruß grüßt?
Antwort:
"Es ist nicht erlaubt Kuffār zuerst mit dem Friedensgruß zu begrüßen.
Wenn man zu einer Gruppe stößt, in der Muslime und Kuffār gemischt sind, dann ist es erlaubt sie mit dem Friedensgruß zu grüßen und man beabsichtigt die Muslime unter ihnen zu grüßen.
Den Friedensgruß der Ahlul-Kitāb (Leute der Schrift) erwidert man nur mit "wa ʿalaikum".
Und von Allāh alleine kommt der Erfolg und der Segen und Frieden Allāhs seien auf unserem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten."
http://www.alifta.net/Fatawa/fatawaDetai...1&BookID=3
Mein Kommentar dazu: Dies gilt sowohl im realen Leben, als auch im Internet.
Wallāhu aʿlam.
Wassalāmu ʿalaikum