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Salatu-l Istikhara – Das Gebet um Eingebung
#3
das gebet kannst du doch machen wann du willst oder nicht muss nicht in der Nacht sein oder nicht ?

Wa Alaykum selam rahmatullah wa barakatuh,
wie geht es euch inshallah ta´ala gut hoffe ich.
Also wie ich es gelernt hat macht das Istikhara-gebet nur ein mal in seiner Angelegenheit und vertraut Allah azza wa jall wenn die Situation sich ändere dann soll man noch mal das Istikhara-gebet machen sonst reicht es nur ein mal inshallah ta´ala finde ich es auch als beweis

hier ist ein beweis und ich habe noch was gleich inshallah ta´ala

Frage:
Ist es zulässig das Salah al-Istikhara (Gebet zur Eingebung der Richtigen Entscheidung) zu
wiederholen? Ist dies als Bekräftigung der Dringlichkeit des Bittgebetes anzusehen?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem von Allah als
Barmherzigkeit für die Welten gesandten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern
bis zum Tage der Auferstehung.
Das Salatul-Istikhara ist legitim, darin gibt es keine Meinungsverschiedenheit unter den
Gelehrten. Außerdem ist mir kein Beweis bekannt, dass das Salah Al-Istikhara mit derselben
Absicht für die gleiche Angelegenheit, wiederholt werden kann, um das Gute darin erfüllt
werden zu lassen oder nicht.

Dennoch ist es zulässig, das Istikhara-Gebet für einen anderen Fall, der mit der Angelegenheit
in Beziehung steht, zu wiederholen, da der entsprechende Fall der Angelegenheit
unterschiedlich ist. Wenn die Person Allah um Führung (Istikhara) bittet, so sollte er danach
(nach dem Gebet), das tun womit er sich wohl fühlt, ohne sich auf ein früheres Gefühl der
Leichtigkeit zu verlassen, indem es einen Wunsch hinsichtlich der Angelegenheit gibt.
Es ist zulässig, das Salatul-Istikhara mit dem gleichen Dua zu wiederholen, wie es in Sahih
Muslim berichtet wird:

"Wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) Dua machte, pflegte er dies drei Mal zu
wiederholen." (Muslim, Kapitel „Jihad und Expeditionen“; Hadith Nr. 4750, aus dem Hadith von
Ibn Mas'ud, radiAllahu anhu.)
Das vollkommene Wissen ist bei Allah allein. Unser letztes Gebet ist: Alles Lob gebührt Allah,
Dem Herren der Welten. Frieden und Segen seien auf unserem Propheten, seiner Familie,
seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum Tage der Auferstehung.

Shaykh Muhammad ‘Ali Farkuus, hafidhahullah
Fatawa Shaykh Muhammad Ali Farkuuz; Kategorie: Fataawa zum Salah; Fatwa Nr. 41

Jabar Ibn Abdullah (radiAllahu anhu) überliefert: Der Gesandte Allahs (sallAllahu alayhi wa
sallam) lehrte uns die „Istikhara“ zu allen Angelegenheiten, so wie er uns die Sura des Quran
lehrte. Er (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte: „Wenn einer von euch eine Angelegenheit
ersinnt, soll er zwei Rakat, außerhalb seines Pflichtgebetes beten und danach sagen:

„Oh Allah, wahrlich ich bitte Dich um das Beste durch Dein Wissen und ich bitte Dich um Kraft
durch Deine Allmacht und ich bitte Dich um Deine großartige Gnade. Denn wahrlich, Du bist
Mächtig und ich vermag nichts, Du bist Wissend und ich besitze kein Wissen und Du bist Der
Kenner des Verborgenen.
Oh Allah, wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit (hier nennt man sein Anliegen …) gut für
mich ist, in Bezug auf meine Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit –
oder er sagt auch: ‚Für meine jetzigen und späteren Bedürfnisse‘ -, dann bestimme dies für
mich und erleichtere es mir und gib mir dann Deinen Segen dazu.
Und wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit schlecht für mich ist, in Bezug auf meine
Religion, mein Leben und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagt auch: ‚Für meine
jetzigen und späteren Bedürfnisse‘ -, dann halte sie von mir fern und halte mich davon fern.

Und bestimmte mir Gutes (Khair), wo immer dies auch sei, und stelle mich dann zufrieden
damit.“ (Al-Bukhari 7/162)

Die arabische Schrift, Aussprache und Lautschrift können hier entnommen werden.
Achtung: Am Ende des Bittgebetes in den Hisnul Muslim-Auflagen auf Deutsch, befindet sich
ein Zusatz, welcher vom Verfasser stammt und nicht zum Hadith gehört! Schaykh Albani
erwähnt in seinem Werk 'Da’if Al-Jami’a - # 5056', dass der folgende Textauszug aus einem
erfundenen Hadith stammt: „... und wer Al-Khaliq um das Beste gebeten und die gläubigen
Geschöpfe um Rat gefragt hat ...“

Frage:
Kann man für jemand anderen Salat ul-Istikharah (Gebet zur Eingebung der richtigen
Entscheidung) beten?

Antwort:
Es ist kein legaler Beweis für diese Tat vorhanden. Die Sunnah sagt klar aus, dass jemand, der
etwas tun möchte für sich selber bitten soll.
Der Hadith besagt: „Wenn einer von euch eine Angelegenheit ersinnt, soll er zwei Rakat,
außerhalb seines Pflichtgebetes beten und danach sagen: „Oh Allah, … [1]".
Dies ist die Sunnah, für jenen, welcher etwas vorhat und Allah aus Unsicherheit um Leitung
bittet.

Dafür, dass man jemand anderen darum bittet, für seine Geschwister Salat ul-Istikharah zu
beten, gibt es keinerlei Basis und dies ist eine Tat, ohne legale Unterstützung. Jeder Mann oder
jede Frau muss es für sich selber beten und Dua‘ machen.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa von Nur `Ala al-Darb - 11/6
  


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RE: Salatu-l Istikhara – Das Gebet um Eingebung - von Issa Mönks - 29-04-2013, 10:24 AM

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