30-12-2013, 04:48 AM
Ein kleiner Ausschnitt einer Fatwa:
Nach der Islamischen Schaari´a ist es nicht zulässig einen Hund zu halten, außer in eng definierten Grenzen. Der Prophet sall allaahu alaihi wa sallam erklärt:
"Von Demjenige der einen Hund haltet, werden die guten Taten von Tag zu Tag verringert, außer von demjenigen der ein Hund für seine Landwirtschaft oder als Hüter haltet."
In einer anderen Überlieferung heißt es "... es sei denn der Hund hütet die Schafe, für die Landwirtschaft oder für die Jagd."
(Berichtet von al-Bukhaary, al-Fath, 2322)
http://islamqa.info/en/377
In dieser Fatwa werden Hunde im Allgemeinen erwähnt. Wenn es ausnahmen gäbe, so wären sie wohl erwähnt worden.
Egal ob Wolfshunde oder Zwergpudel... Hund ist Hund und einen Hund ohne genannten Ausnahmen zu besitzen ist nicht erlaubt.
Und Allaah swt weis es am besten.
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