25-01-2014, 08:16 AM
Salamaleykum liebe schwester
Hier einige quranverse die dir helfen könnten
"Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen 'Uff' und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und verhalte dich ihnen gegenüber aus Barmherzigkeit freundlich und gefügig, und sag: 'Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.'" (Qur'an 17: 23-24)
"Wenn sie (die Eltern) sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um." (Qur'an 31: 15)
Wenn also die Eltern etwas wünschen oder befehlen, was gegen die Gesetze Allahs verstößt, so soll ihnen in diesem Punkt nicht gehorcht werden, ihnen aber Güte und gute Umgangsweise entgegengebracht werden. So dürfen die Eltern keinesfalls auf welche Art auch immer angefeindet werden.Das Gebot Allahs der Güte gegenüber den Eltern (Birru-l waalidain) gilt also entsprechend der Aussage Allahs eindeutig auch im Bezug auf nicht-muslimische Eltern.
In sha Allah wirds dir helfen
Möge Allah dich und uns alle noch weiter im Islam festigen
Salamaleykum wa rahmatullah liebe schwester
Hier einige quranverse die dir helfen könnten
"Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen 'Uff' und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und verhalte dich ihnen gegenüber aus Barmherzigkeit freundlich und gefügig, und sag: 'Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.'" (Qur'an 17: 23-24)
"Wenn sie (die Eltern) sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um." (Qur'an 31: 15)
Wenn also die Eltern etwas wünschen oder befehlen, was gegen die Gesetze Allahs verstößt, so soll ihnen in diesem Punkt nicht gehorcht werden, ihnen aber Güte und gute Umgangsweise entgegengebracht werden. So dürfen die Eltern keinesfalls auf welche Art auch immer angefeindet werden.Das Gebot Allahs der Güte gegenüber den Eltern (Birru-l waalidain) gilt also entsprechend der Aussage Allahs eindeutig auch im Bezug auf nicht-muslimische Eltern.
In sha Allah wirds dir helfen
Möge Allah dich und uns alle noch weiter im Islam festigen
Salamaleykum wa rahmatullah liebe schwester