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Urteil über Arbeit bei Versicherung
#2
Wa ´aleikum salam wa rahmatullah,

Generell, ist das Urteil, dass man bei solchen Firmen nicht arbeiten darf, da diese Firmen mit Zinsen Arbeiten. Und wenn jemand da arbeitet, so wäre dies eine Art der Unterstützung in etwas was Allah ta´la verboten hat. Dies kannst du in der folgenden Fatwa bestätigt lesen, falls du Englisch kannst.

http://islamqa.info/en/40336

In dieser Fatwa wird der Vers in Sura 5 Vers 2 erwähnt, wo Allah ta´la sinngemäß sagt, dass wir uns nicht in Verbotenen helfen sollen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie es ist, wenn man dort am Arbeiten ist und man ist bspw. nur zuständig für Reinigung oder etwas, was nichts mit den Verischerungen zu tun hat. Ich habe diesbezüglich eine Fatwa bei islamqa gelesen, dass man bei Banken nichtmal als Reinigungskraft arbeiten darf, weil die Grundlage auf dem diese Firma aufgebaut ist schon Haram ist. Ich weiß aber nicht, ob das auch bei Versicherungen der Fall ist. Wenn bei Versicherungsfirmen dies auch der Fall ist, dann ist es auch verboten dort überhaupt zu arbeiten, egal was es ist. Wenn nicht, sollte man nochmal ein Scheikh nachfragen, oder warten, bis einer der Geschwister eine präzisere Antwort gibt.
  


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RE: Urteil über Arbeit bei Versicherung - von Muhammad Ibn Ismail - 18-02-2014, 12:51 AM

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