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frage zum thema beerdigung
#2
Wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu

Hier fand ich was dazu..genau lesen inshaAllah:

Den Verstorbenen in sein Heimatland zurückbringen

Frage (Nr. 8852): Der Bruder meines Freundes ist letzte Woche verstorben (möge seine Seele in Frieden ruhen). Nach seinem Tod nahmen sein Bruder und andere Verwandte den Leichnam mit in ihr Dorf, welches mehr als 14 Stunden Autofahrt von seinem Wohnort entfernt liegt. Seine Frau sagte ihnen, dass ihr Ehemann eine schriftliche Anweisung (Wasiyah) hinterlassen hatte, dass er sofort an dem Ort beerdigt werden sollte, wo er starb. Niemand hörte auf sie und später wurde die Anweisung mit seiner Unterschrift in seinen Papieren gefunden. Haben seine Verwandten eine Sünde begangen? Was sollte nun getan werden? Müssen die Verwandten irgendeine Sadaqah zahlen, weil sie die Wasiyah (schriftliche Anweisung) nicht befolgt haben? 


Antwort: Alles Lob gebührt Allah.  Die Angelegenheit kann von zwei Standpunkten aus betrachtet werden:
 1. Nach den Wünschen des Verstorbenen zu handeln
2.  Das Urteil darüber, den Toten von dem Land, in dem er starb, in ein anderes Land zu bringen

 Hinsichtlich der ersten Angelegenheit ist es eine Pflicht, den Wünschen des Verstorbenen zu folgen, unabhängig davon, ob er ein Testament hinterlassen hat, in dem etwas Obligatorisches beschrieben wurde oder etwas, das mustahabb ist. Siehe al-Scharh al-Mumti` 5/333. 

Scheikh ibn Qudāmah sagte: „Der Verstorbene sollte nicht von einem Land ins andere gebracht werden, es sei denn, es gibt einen zulässigen Grund dafür. Dies ist die Ansicht von al-Auzā’i und ibn al-Mundhir … und weil es leichter ist und jede Verzögerung vermeidet, durch die der Leichnam vor der Beerdigung zu verwesen beginnen könnte. Doch wenn es einen zulässigen Grund dafür gibt, dann ist es gestattet.“ (al-Mughni 2/193-194). 

Das Beständige Komitee sagte zu dieser Angelegenheit: „Die Sunnah zur Zeit des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und zur Zeit der Sahābah war es, den Verstorbenen auf dem Friedhof des Landes oder der Stadt zu begraben, in der er gestorben war, und die Märtyrer dort zu beerdigen, wo sie gefallen waren. Es ist durch keinen Hadīth oder Bericht bewiesen, dass irgendeiner der Sahābah zu einem anderen Platz als dem Friedhof des Landes oder der Stadt, wo er gestorben war, oder einem nahe gelegenen Ort gebracht wurde.

 Daher sagte die Mehrheit der Fuqahā’: „Es ist nicht erlaubt, den Verstorbenen vor der Beerdigung in ein anderes Land als dem, in dem er gestorben ist, zu bringen, es sei denn, dass es dafür einen zulässigen Grund gibt, wie z. B. die Angst, dass sein Grab geschändet werden könnte, wenn er dort begraben wird, wo er starb, oder dass es schlecht behandelt werden könnte, in so einem Fall muss er an einen anderen Ort gebracht werden, an dem sein Grab sicher ist.“ 
Ihn beispielsweise in sein Heimatland zu bringen, damit seine Familie sich besser fühlt und sein Grab besuchen kann, ist gestattet. 

Doch in solchen Fällen ist es eine Voraussetzung, dass es keine Befürchtung gibt, dass der Leichnam durch die verzögerte Bestattung verwesen könnte und dass sein Frieden nicht beeinträchtigt wird. Wenn es keinen Grund gibt, ihn zu transportieren und diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann ist es nicht gestattet, ihn woandershin zu bringen.

 Das Komitee denkt, dass jeder Verstorbene auf dem Friedhof der Stadt, in der er verstarb, beerdigt werden sollte, und dass er nicht in eine andere Stadt gebracht werden sollte, solange es keinen zulässigen Grund dafür gibt, der in Übereinstimmung mit der Sunnah und den Praktiken der Salaf oder früheren Generationen dieser Ummah steht, um ein Überschreiten der Gesetze der Scharī`ah zu vermeiden, den Toten schnell zu begraben, wie es in der Scharī`ah empfohlen wird, ihn vor Prozeduren zu schützen, die seinem Körper angetan werden könnten, um die Verwesung zu verhindern, und um eine Übertreibung bei der Bezahlung einer unnötig großen Geldsumme, für die es keinen legitimen scharī`ahrechtlichen Bedarf gibt, zu vermeiden sowie für den Schutz der Rechte der Erben und um dieses Geld zu sparen, damit es auf angemessen Weise ausgegeben werden kann. Dies ist die vom Komitee ausgegebene Fatwa. Möge Allah unseren Propheten Muhammad segnen und seine Familie und die Gefährten. (Fatāwa Islamiyyah 2/31, 32) 

Bezüglich dessen, was die Verwandten mit dem Verstorbenen gemacht haben: 

Wenn sie seinem Willen zuwider und nicht in Übereinstimmung mit seinen Wünschen gehandelt haben, nachdem seine Frau sie darüber informierte, weil sie nicht glaubten, dass sie die Wahrheit sagte, dann liegt keine Sünde auf ihnen, denn sie haben sich seinen Wünschen nicht absichtlich entgegengestellt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. …“ (33:5).Wenn sie ihr aber geglaubt haben, sich jedoch nicht darum kümmerten und sich dem Testament entgegenstellten, dann sind sie Sünder, die die Rechte des Verstorbenen verletzt haben.  

Bezüglich des Transports des Toten über diese Distanz gilt, wenn es keinen annehmbaren Grund dafür gab, so war dies die zweite Verletzung der Rechte des Verstorbenen, denn Bestandteil der Achtung eines Toten ist es, ihn vorzubereiten und dann schnell zu begraben, wie Gelehrten sagen. Siehe al-Madkhil, 3/237, von Abu-l-Hāj al-Māliki. 

Sie müssen bereuen, um Vergebung bitten, das, was sie getan haben, bedauern und Du`ā für den Verstorbenen machen, doch sie müssen nichts spenden. Tun sie es aber, ist es gut, denn Spenden sind eines der Mittel für Vergebung und Buße für Sünden. 

Und Allah weiß es am besten.
 Islam Q&A

Quelle:http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=373

Ich denke dein Vater hat bestimmt einen Grund dafür warum er nicht hier begraben werden will, mir würde auch einiges einfallen...
Frage ihn doch mal nach dem Grund weshalb er in seinem Heimatland begraben werden möchte, den in der Fatwa genannten Grund wegen der Familie ist auch sehr oft ein solcher Grund, sich in seinem Heimatland begraben zu lassen.
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
  


Nachrichten in diesem Thema
frage zum thema beerdigung - von subhanallah - 06-03-2014, 02:11 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von SchahadaImBlut - 06-03-2014, 02:40 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von subhanallah - 06-03-2014, 03:23 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von SchahadaImBlut - 06-03-2014, 04:57 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von Almuslim - 06-03-2014, 06:05 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von subhanallah - 06-03-2014, 06:32 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von UkhtiTaliba - 24-11-2015, 12:22 PM
RE: frage zum thema beerdigung - von Halef - 24-11-2015, 11:00 PM
frage zum thema beerdigung - von Bint Adam - 01-02-2016, 10:18 PM

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