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Die Grenzen beim Ansehen der Verlobten und das Urteil über das Berühren
#2
Salam

evtl. wäre es gut noch die Fataawa von Shaykh Ibn Baz rahimahullah dazu zufügen:

Was darf er vor der Hochzeit von der Frau sehen?

Frage:
Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhalten möchte, muss er sie dann vorher sehen? Stimmt es auch, dass die Frau diesem Mann ihre Haare zeigen darf, um ihm damit ihre Schönheit noch mehr zu zeigen?

Antwort:
Gepriesen sei Allah! Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er sie vorher sieht, jedoch ist es keine Pflicht. Es ist aber ratsam, dass er sie vorher sieht und dass sie ihn vorher sieht. Dies fördert auch zusätzlich die Harmonie. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat demjenigen, der um die Hand einer Frau anhalten möchte, angeordnet, seine Verlobte vorher zu sehen. Wenn sie dabei ihr Gesicht, ihre Hände, ihren Kopf und ihre Füße vor ihm entschleiert, so ist dagegen nichts einzuwenden.

Einige Gelehrte haben gesagt: Es reicht völlig aus, wenn sie vor ihm nur ihr Gesicht und ihre Hände entschleiert. Doch die richtige Sichtweise besagt, dass sie ihm auch ihren Kopf (also ihre Haare) und ihre Füße entschleiern darf, damit er sie ganz sehen kann. Somit darf sie ihn anschauen und auch er darf sie anschauen. Denn dies entfacht auch die Liebe zwischen ihnen, so wie es im Ĥadīth überliefert wurde. Doch darf er sich mit ihr nicht alleine befinden. Es muss ihr Vater dabei sein, oder ihr Bruder oder eine andere Frau.


Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawah Nūr ‘Ala d-Darb, 3/1522
Fataawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seiten 207/208
  


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RE: Die Grenzen beim Ansehen der Verlobten und das Urteil über das Berühren - von yusuf as salafi - 16-03-2014, 01:32 PM

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