Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
0006. Frage: Fatwa über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd
#1
Fatwa über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd [oder eines Diners]

6. Frage: Ich verschickte Anfragen wegen einer Magd, die meiner Frau mit ihrer Hausarbeit helfen sollte. Durch Briefe entdeckte ich, dass sie in dem Land, aus dem ich die Magd wollte, keine Muslima finden konnten. Ist es mir erlaubt, eine nicht-muslimische Magd einzustellen?

Antwort: Es ist nicht erlaubt, eine nicht-muslimische Magd zu haben oder einen nicht-muslimischen männlichen Diener oder einen Arbeiten, der nicht Muslim ist, für jeden, der auf der Arabischen Halbinsel lebt. Dies ist so, weil der Prophet Sas befahl, dass die Juden und die Christen des Landes verwiesen werden sollten. Er ordnete an, dass nur Muslime dagelassen werden sollten. Er verfügte beim Sterben, dass alle Götzendiener von dieser Halbinsel verwiesen werden sollten. Desweiteren ist das Anheuern ungläubiger Männer und Frauen sehr gefährlich für die Muslime, für ihren Glauben, ihr Verhalten und das Großziehen ihrer Kinder. Aus diesem Grund muss so etwas in Gehorsam zu ALLAH azza wa jall und Seinem Gesandten Sas vorgebeugt werden, und um einer Quelle des Übels und der Unmoral vorzubeugen. Und Allah ist der Eine, der Rechtleitung erteilt.


Schaikh bin Baz
  


Nachrichten in diesem Thema
0006. Frage: Fatwa über die Einstellung einer nicht-muslimischen Magd - von DawaAhluSunnah - 04-06-2008, 05:28 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste