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0011. Frage: Fatwa über das Aufhängen und Besitzen von Bildern
#1
Fatwa über das Aufhängen und Besitzen von Bildern


11. Frage: Wie lautet die Fatwa über das Aufhängen eines Bildes an die Wand? Wie ist die Fatwa über den Besitz von Bildern mit Menschen darauf?


Antwort: Es ist nicht erlaubt, ein Bild eines Wesens, das eine Seele besitzt aufzuhängen oder zu behalten. Es ist eine Pflicht, solche Bilder zu zerstören. Denn der Prophet Sas sagte zu 'Ali :rah: :

لا تد ع صورة إلا طمستها


"Lass kein Bild, sondern [statt dessen] tilge es."*

Es wird in dem Hadith von Jabir :rah: ebenfalls festgestellt, dass:
"Der Prophet Sas verbot, Bilder in den Häusern zu haben.**

Aus diesem Grund sollten alle Bilder, die als Erinnerung aufgehoben werden, in Stücke gerissen oder verbrannt werden. Bilder allerdings, die zu einem bestimmten Zweck gebraucht werden, wie zur offiziellen Identifizierung usw. dürfen behalten werden.

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* Berichtet bei Muslim.
** Berichtet bei At-Tirmidhi und Ahmad. Schaikh Al Albani (rahimahullah) sagte, er ist sahih.

Schaikh bin Baz
  


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0011. Frage: Fatwa über das Aufhängen und Besitzen von Bildern - von DawaAhluSunnah - 04-06-2008, 08:27 PM

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