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Ist Niqab Pflicht oder wünschenswert (Mustahab)?
#3
Die Beweise jener, die behaupten, dass Niqab Mustahab ist:

Der Gesichtsschleier
Der folgende Text ist eine editierte Übersetzung der Kurzfassung von ar-Radd al-Mufḥim
von Šaiḫ Nāṣiruddīn al-Albānī1; zu finden in den Seiten 5-20 der Einleitung seines Buches
Ǧilbāb al-Marʾah al-Muslimah, 3. Auflage, 1996, al-Maktabah al-Islāmiyyah.

Wichtig! Bitte beachtet die Anmerkung der Übersetzerin,
welches am Ende dieser Seite zu finden ist!

Die hauptsächlichen Fehler derjenigen, die den Niqāb als Pflicht ansehen
1. Die Auslegung, dass al-Idnāʾ2 im Vers über den Ǧilbāb das „Bedecken des Gesichts“ bedeutet
Diese Fehlinterpretation steht im Gegensatz zur Grundbedeutung des Wortes im Arabischen, welches bedeutet „näher kommen“, wie es erwähnt wird in maßgebenden Wörterbüchern wie al-Mufradāt von dem bekannten Gelehrten, ar-Rāġib al-Aṣbahānī3. Es gibt jedoch genügend Beweise in der Interpretation des führenden Qurʾānkommentators Ibn ʿAbbās, welcher den Vers mit den Worten erklärte: „Sie sollte den Ǧilbāb nah zu ihrem Gesicht bringen, ohne es zu bedecken“. Es sollte beachtet werden, dass keine der Überlieferungen, die als Gegenbeweis benutzt werden, authentisch sind.

2. Die Auslegung des Ǧilbāb als „Bekleidung, die das Gesicht bedeckt“

Wie die vorherige Fehlinterpretation, hat auch diese Auslegung keine linguistische Basis. Es ist widersprüchlich zur Auslegung der führenden Gelehrten, der damaligen und heutigen, die den Ǧilbāb als etwas definieren, was Frauen sich über das Kopftuch (Ḫimār) wickelten. Sogar Šaiḫ at-Tuwaiǧrī4 selbst berichtet von dieser Deutung von Ibn Masʿūd und anderen Salaf-Gelehrten. Al-Baġawī5 erwähnte es als korrekte Auslegung in seinem Tafsīr (Band 3, Seite 518): „Es ist die Kleidung, die die Frau über dem Kleid (Dirʿ) und dem Kopftuch (Ḫimār) trägt, um sich zu bedecken“. Ibn Ḥazm sagte: „Der Ǧilbāb in der arabischen Sprache, in der Aḷḷāhs Gesandter zu uns sprach, ist etwas, was den ganzen Körper bedeckt und nicht nur einen Teil davon.“ (Band 3 S. 217). Al-Qurṭubī erklärte dies als korrekt in seinem Tafsīr und Ibn Kaṯīr sagte: „Es ist der Umhang, der über dem Kopftuch getragen wird.“ (Band 3, Seite 518)

3. Die Behauptung, dass der Ḫimār den Kopf und das Gesicht bedeckt

In diese Behauptung ist „das Gesicht“ willkürlich zur Bedeutung hinzugefügt worden, um den Vers „Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen“ zu ihren Gunsten auszulegen, aber in Wirklichkeit ist das nicht so. Das Wort Ḫimār bedeutet sprachlich nur eine Kopfbedeckung und immer, wenn es im allgemeinen Kontext erwähnt wird, ist dies gemeint, wie zum Beispiel der Ḥadīṯ über das Streichen (al-masḥ) über den Ḫimār und die Aussage des Propheten : „Das Gebet einer Frau wird nach der Pubertät nicht ohne Ḫimār akzeptiert.“6
Dieser Ḥadīṯ bekräftigt die Ungültigkeit ihrer Missinterpretation, weil nicht einmal - diejenigen, die extreme Ansichten haben – und noch weniger die Gelehrten - dies als Beweis dafür nehmen, dass das Bedecken des Gesichts der Frau im Gebet eine Bedingung für dessen Gültigkeit ist. Sie benutzen dies nur als Beweis dafür, dass der Kopf bedeckt sein soll. Außerdem bestätigt der Vers über die Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben (al-Qawāʿid) „ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen“7 dies noch.
Sie halten fest, dass es für alte Frauen erlaubt ist, vor heiratsfähigen Männern, die Kopfbedeckung zu tragen und ihr Gesicht unbedeckt zu lassen. Einige der angesehenen Gelehrten äußerten dies offen. Šaiḫ at-Tuwaiǧrī deutete dies an, ohne es tatsächlich
auszusprechen. Nachdem ich die Meinung der frühen und späten Gelehrten überprüft habe, kam ich zu dem Schluss, dass sie den Ḫimār einstimmig als eine Kopfbedeckung betrachten. Ich habe mehr als zwanzig Namen von Gelehrten erwähnt, unter ihnen einige große Imāme und Ḥadīṯgelehrte, wie zum Beispiel Abul-Walīd al-Bāǧī8, der zusätzlich erklärte, dass „nichts von ihr gesehen werden darf, außer ihrem Gesicht.“

4. Die Behauptung, dass ein Konsens (Iǧmāʿ) darüber besteht, dass das Gesicht als„ʿAurah“ betrachtet wird

Šaiḫ at-Tuwaiǧrī behauptet, dass die Gelehrten das Gesicht der Frau einstimmig als „ʿAurah“ betrachten und viele, die kein Wissen haben, einschließlich Gelehrte mit Doktortitel, sind dem blind gefolgt. Genau genommen ist es eine falsche Behauptung, die niemand vor ihm aufgestellt hat.
Die Bücher von Ḥanbalī-Gelehrten, aus denen er gelernt hat, ganz zu schweigen von anderen Büchern, enthalten genügend Beweise für diese Unwahrheit. Ich habe viele ihrer Aussagen in „ar-Radd al-Mufḥim“ erwähnt. Zum Beispiel sagt Ibn Hubairah al-Ḥanbalī9 in seinem Buch, „al-Ifṣāḥ“, dass drei der islamischen Rechtschulen das Gesicht nicht als „ʿAurah“ betrachten und er fügt hinzu: „Dies ist ebenso die überlieferte Meinung von Imām Aḥmad10.“ Viele Ḥanbalī-Gelehrte, wie Ibn Qudāmah11 und andere, bevorzugten diese Überlieferung in ihren Büchern. Ibn Qudāmah erklärt in al-Muġnī, weshalb er dies bevorzugt, indem er sagt: „Die Notwendigkeit erfordert beim Kauf und Verkauf ein unbedecktes Gesicht und
unbedeckte Hände zum Geben und Nehmen.“
Unter den ḥanbalītischen Gelehrten ist der großartige Ibn Mufliḥ al-Ḥanbalī12, über den Ibn al-Qayyim al-Ǧauziyyah13 sagt: „Es gibt keinen unter dem Himmelszelt, der sich mit der Rechtsschule von Imām Aḥmad so gut auskennt wie Ibn Mufliḥ.“ Sein Lehrer Ibn Taymiyyah14 sagte zu ihm: „Du bist nicht Ibn Mufliḥ, du bist Mufliḥ (bedeutet „erfolgreich“; Anm. der Übersetzerin)!“ Es ist erforderlich für mich den Lesern Ibn Mufliḥs Aussagen, aufgrund des Wissens und des großen Nutzens, der darin steckt, zu vermitteln. In ihnen zeigen sich die Unwahrheiten von Šaiḫ at-Tuwaiǧrīs Behauptung und sie sind eine Stütze für die Richtigkeit meiner Meinung in der Streitfrage über das Bedecken des Gesichts.
Ibn Mufliḥ äußerte in seinem wertvollen Werk al-Ādāb aš-Šarʿiyyah15 – welches unter den Büchern ist, auf die Šaiḫ at-Tuwaiǧrī verweist (das zeigt, dass er sich dessen bewusst ist, aber er versteckt diese entscheidenden Tatsachen absichtlich vor den Lesern, und behauptet das Gegenteil), folgendes: „Ist es richtig, heiratsfähige Frauen auf der Straße zu schelten, weil sie ihr Gesicht nicht bedecken? Die Antwort ist abhängig davon, ob es für die Frau obligatorisch ist, ihr Gesicht zu bedecken oder ob es für den Mann obligatorisch ist, seinen Blick zu senken (bzw. von ihr abzuwenden). Es gibt zwei Meinungen zu dieser Frage. Bezüglich des Ḥadīṯes von Ǧarīr, in welchem er sagte „Ich fragte den Gesandten Aḷḷāhs über den plötzlichen versehentlichen Blick und er wies mich an wegzuschauen“ sagte Al-Qāḍī ʿIyāḍ16: „Die Gelehrten (möge Aḷḷāh mit ihnen allen barmherzig sein) haben gesagt, dass in diesem Ḥadīṯ ein Beweis steckt, dass es für die Frau nicht obligatorisch ist, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu bedecken. Stattdessen ist es eine empfohlene Sunnah für sie und es ist obligatorisch für den Mann, seinen Blick zu jeder Zeit zu senken, außer es gibt einen legitimen Grund [den Blick nicht zu senken]. Šaiḥ Muḥyiddīn an-Nawawī äußerte dies, ohne weitere Erklärung.“
Dann erwähnt Ibn Mufliḥ die Erklärung von Ibn Taymiyyah, auf die at-Tuwaiǧrī sich in seinem Buch verlässt (Seite 170) und täuscht währenddessen Unwissenheit über die Meinung der Mehrheit der Gelehrten vor, nämlich die Aussagen von Al-Qāḍī ʿIyāḍ und an-Nawawīs Zustimmung dazu. Dann sagte Ibn Mufliḥ: „Ist Zurechtweisung/Schelte, basierend auf dieser Aussage also erlaubt? Schelte ist nicht erlaubt, wenn es um Fragen geht, bei denen es verschiedene Meinungen gibt; der Meinungsunterschied wurde hier schon erläutert. Was unsere und die Meinung šafiʿītischer Gelehrte angeht, ist es erlaubt heiratsfähige Frauen ohne Verlangen oder in einer abgeschiedenen Lage anzuschauen. Daher ist Schelte nicht richtig.“ Diese Antwort stimmt ganz genau mit der Äußerung von Imām Aḥmad überein: „Es ist nicht richtig, dass ein Rechtswissenschaftler (Faqīh) Menschen dazu zwingt, seiner Ansicht (Maḏhab) zu folgen, selbst wenn er Recht hätte, wie zum Beispiel im Falle des Rechtsgelehrten, der auf stolze, unehrliche Weise Menschen in die Irre führt und andere Muslime zu Ungläubigen erklärt, wie es at-Tuwaiǧrī in seinem Buch tat und wo es auf Seite 249 heißt:
„[…] Jeder, der einer Frau erlaubt, ihr Gesicht zu entblößen und die Beweise von Albānī benutzt, der hat die Tür weit aufgerissen, damit die Frau öffentlich ihre Schönheit zur Schau stellt und dieser ermutigt sie verwerfliche Taten zu begehen, wie sie von den Frauen heutzutage begangen werden, die ihr Gesicht entblößen.“ Und auf Seite 233 sagte er [, dass solche Leute] nicht an die Verse Aḷḷāhs glauben.“ Das sind seine Worte – möge Aḷḷāh ihm helfen sich zu bessern und ihn rechtleiten.
Was würde er über Ibn Mufliḥ, an-Nawawī, al-Qāḍī ʿIyāḍ und andere palästinensische Gelehrte sagen, und ebenso über die Mehrheit der Gelehrten, die ihnen vorausgegangen sind und die, dieses Thema betreffend, meine Vorfahren/Vorbilder sind?

5. Die Übereinkunft von at-Tuwaiǧrī mit denjenigen, die extreme Ansichten haben, über das Herausreden aus den authentischen Ḥadīṯen, die ihrer Meinung widersprechen

At-Tuwaiǧrī tat dies mit dem Ḫaṯʿamiyyah Ḥadīṯ. Sie entwickelten eine Menge lustiger Methoden, um die Auslegungen für nichtig zu erklären. Ich habe sie alle in „ar-Radd al-Mufḥim“ und eine von ihnen in Ǧilbāb al-Marʾah al-Muslimah widerlegt. Einige angesehene Gelehrte haben gesagt, dass dieser Ḥadīṯ keine klare Aussage enthält, dass ihr Gesicht unbedeckt war. Das ist mitunter eine von den am weitesten von der Wahrheit entfernten Meinungen. Wenn ihr Gesicht nicht bedeckt gewesen wäre, wie sollte der Erzähler oder Betrachter wissen, dass sie schön war? Was war es, das al-Faḍl wiederholt anschaute? Die Wahrheit ist, dass dies zu den stärksten und deutlichsten Beweisen gehört, dass das Gesicht der Frau keine ʿAurah ist. Trotz dessen bleibt eine Gruppe übrig, die darauf besteht, dass die Frau sich im Iḥrām-Zustand befand, obwohl sie wissen, dass der Iḥrām-Zustand sie nicht davon abhält ihr Gesicht mit einem ihrer Kleidungsstücke zu bedecken. Manchmal akzeptiert at-Tuwaiǧrī, dass ihr Gesicht unbedeckt war, aber er annulliert die Auslegung, in dem er sagt „Es gibt keinen Beweis, dass ihr Gesicht die ganze Zeit unbedeckt war.“ Er meint damit, dass der Wind ihr Gesicht aufgedeckt haben muss und Al-Faḍl Ibn ʿAbbās hat ihr Gesicht in diesem Augenblick gesehen. Ist es möglich, dass ein Araber das sagt, nachdem er in dem Ḥadīṯ gelesen hat: „al-Faḍl drehte sich nach ihr um und starrte sie an“ und in einer anderen Überlieferung „Er schaute sie an und ihre Schönheit begeisterte ihn.“ Ist das nicht Stolz mit zwei abstehenden Hörnern?17 Manchmal interpretiert at-Tuwaiǧrī es so, dass al-Faḍl ihre Gestalt und ihre Größe anschaute.

6. Die häufige Anwendung unauthentischer Hadīṯe und unzuverlässiger Erzählungen

Zum Beispiel der Ḥadīṯ von Ibn ʿAbbās, dass man ein Auge frei lassen darf, der immer von denen benutzt wird, die darauf bestehen, dass das Bedecken des Gesichts Pflicht ist, trotz ihres Wissens , dass der Ḥadīṯ unauthentisch ist. Genau genommen erklärte einer von ihnen den Ḥadīṯ als unauthentisch. Der vielleicht wichtigste unter den unzuverlässigen Ḥadīṯen ist derjenige, in dem berichtet wird, dass der Prophet gesagt hat: „Seid ihr beide blind?!“18 Sie folgten at-Tuwaiǧrī und den anderen blind in der Behauptung, dass diese unauthentische Überlieferung durch andere unterstützende Überlieferungen gestärkt werden würde und, dass dies ein Beweis dafür war, dass es Frauen verboten ist, Männer anzuschauen, selbst wenn sie (die Männer; Anm. der Übersetzerin) blind sind. Sie vertreten diese Meinung, trotz dessen, dass die Überlieferung von den führenden Einstufungsexperten der Ḥadīṯe als unauthentisch eingestuft wurde, unter ihnen Imām Aḥmad, al-Baihaqī, und Ibn ʿAbdil-Barr19. Al-Qurṭubī erzählt, dass diese Überlieferung unter den Ḥadīṯgelehrten als unauthentisch betrachtet wird. Folglich haben viele palästinensische Ḥanbalīgelehrte ihre Entscheidung auf dieser Grundlage getroffen. Ferner ist es das, was die Ḥadīṯwissenschaft und ihre Methodologie wünschen, wie es in al-Irwāʾ klar geschrieben steht. Trotz allen Beweisen für das Gegenteil hatte Šaiḫ ʿAbdul Qādir as-Sindī20 den Mut mit Šaiḫ at-Tuwaiǧrī und anderen zusammen zu behaupten, dass die Überlieferungskette authentisch war. So stellt er sich selbst bloß und zeigt seine (vielleicht auch vorgetäuschte) Unwissenheit. Es ist bedauerlich, dass er diese Meinung übernahm, denn die Überlieferungskette beinhaltet einen unbekannten Überlieferer, über die nur eine Person überliefert hat und was im Widerspruch dazu steht, was führende Gelehrte berichtet haben. Im Gegensatz zum Niveau der Gelehrsamkeit, die wir von Šaiḫ as-Sindī gewohnt sind, hat er die erstaunlichsten Dinge hervorgebracht, um seine Behauptung zu unterstützen. Seine Argumente enthalten entgegen unserer Erwartungen Täuschung, Irreleitung, blindes Folgen, verstecktes Wissen und ein Abwenden von seinen grundlegenden Prinzipien. Einer der erstaunlichen Standpunkte ist Šaiḫ as-Sindīs vorgetäuschte Unwissenheit darüber, dass diese Überlieferung dem Ḥadīṯ von Fāṭimah bint Qais widerspricht, der die Erlaubnis des Propheten beinhaltet, dass sie im Haus des blinden Gefährten Ibn Umm Maktūm bleiben darf, den sie sehen könnte. Der Prophet gab den Grund für diese Anweisung in seiner Aussage „Denn wenn du dein Kopftuch ablegst, wird er dich nicht sehen“ an. In aṭ-Ṭabarānīs Überlieferung von Fāṭimah sagte sie: „Er wies mich an im Haus von Ibn Umm Maktūm zu sein, denn er konnte mich nicht sehen, wann auch immer ich mein Kopftuch ablegen würde.“ Es gibt ebenfalls eine Anzahl von anderen unzuverlässigen Ḥadīṯen, die at-Tuwaiǧrī in seinem Buch sammelte. Ich habe zehn von ihnen in meiner Antwort erwähnt und manche von ihnen sind erfundene Überlieferungen.

7. Die Einstufung einiger authentischer Ḥadīṯe und bestätigter Überlieferungen der Gefährten als unauthentisch

Diejenigen mit extremen Ansichten haben bekannte zuverlässige Überlieferungen für unzuverlässig erklärt und Unwissenheit über stärkende Überlieferungen vorgetäuscht. Ferner haben sie manche Überlieferungen als absolut unauthentisch erklärt, wie der Ḥadīṯ von ʿĀʾišah, betreffend die Frau, die ihre Pubertät erreicht „Nichts darf von ihr gesehen werden, außer Gesicht und Hände.“ Sie erklären es ständig für unauthentisch – die Unwissenden unter ihnen folgen den anderen, ohne Wissen zu besitzen.
Dadurch widersprechen sie führenden Ḥadīṯgelehrten, die den Ḥadīṯ gestärkt haben, wie al-Baihaqī und aḏ-Ḏahabī. Die meisten von ihnen, einige herausragende Gelehrte eingeschlossen, täuschen Unwissenheit über die verschiedenen Überlieferungsketten vor.
Genau genommen sagt at-Tuwaiǧrī offen auf Seite 236 seines Buches, dass diese Aussage nur im Ḥadīṯ von ʿĀʾišah überliefert wurde. Und dies obwohl er in meinem Buch, auf den Seiten 57-59 mit seinen eigenen Augen zwei weitere Überlieferungsketten gesehen hat: eine von Asmāʾ bint ʽUmays und die andere von Qatādah, und zwar in der gekürzten Form (mursal21) mit einer authentischen Überlieferungskette. Viele der blinden Nachahmer folgten ihm, eingeschlossen einige weibliche Autoren, wie in „Ḥiǧabuki uḫtī al-Muslimah“ („Dein Schleier, meine muslimische Schwester“) auf Seite 33 zu lesen ist. Sie geben auch vor unwissend über die führenden Ḥadīṯgelehrten zu sein und andere, die ihn (den obigen Ḥadīṯ) gestärkt haben, wie al-Munḏirī22, az-Zaylaʿī23, al-ʿAsqalānī24 und ašŠaukānī25. Manche von ihnen, die sich selbst auf eine Stufe mit denjenigen stellen, die sich in dieser noblen Wissenschaft auskennen – an der vordersten Front Šaiḫ as-Sindī – behaupten, dass manche der Überlieferungen sehr schwach und unzuverlässig sind, um der Regel zu entfliehen, dass unzuverlässige Überlieferungen durch andere, die ihnen ähnlich sind,gestärkt werden. Dadurch täuschen sie ihren Lesern vor, dass niemand die schwachen Überlieferer, wie ʿAbdullāh Ibn Lahīʿah26, als vertrauenswürdig eingestuft hat und, dass sie nicht als unterstützenden Beweis benutzt werden können. So widersprechen sie der Methodik der Ḥadīṯgelehrten vom Benutzen unterstützender Beweise, unter ihnen Imām Aḥmad und Ibn Taymiyyah – möge Aḷḷāh mit ihnen barmherzig sein. Ebenso täuschen sie Unwissenheit darüber vor, dass manche Gelehrte - unter ihnen Imām aš-Šāfiʿī – den Mursal-Ḥadīṯ als Beweis akzeptieren, wenn die meisten Gelehrten ihn als Beweis nehmen, wie im Falle des Ḥadīṯes von ʿĀʾišah.
Andere stärkenden Faktoren können zum Obigen hinzugefügt werden:
a) Der Ḥadīṯ wurde von Qatādah über ʿĀʾišah überliefert.
b) Er wurde in einer anderen Kette über ʿĀʾišah überliefert.
c) Alle drei Überlieferer des Ḥadīṯes handelten dementsprechend.
Qatādah sagt in seiner Interpretation des Verses über das Bedecken: „Aḷḷāh hat ihnen das Bedecken der Augenbrauen als Voraussetzung angeordnet.“ Dies bedeutet, dass es „nicht [um] ihre Gesichter“ geht, wie aṭ-Ṭabarānī äußerte. ʿĀʾišah sagte, betreffend die Frau im Iḥrām, „Sie kann ihr Gesicht mit ihrer Kleidung bedecken, wenn sie möchte.“ Dies wurde von al-Baihaqī mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert. Hier ist ein klarer Beweis in ʿĀʾišahs Aussage, dass sie den weiblichen Pilgern die Wahl lässt, ihr Gesicht zu bedecken und ihrer Meinung nach war das Gesicht kein Teil der ʿAurah. Ansonsten hätte sie es ihnen auferlegt, wie es diejenigen tun, die dieser Überlieferung widersprechen. Wegen ihrer Ansicht verstecken die meisten derjenigen Autoren, die extreme Ansichten haben - at-Tuwaiǧrī an der vordersten Front - diese Aussage der Mutter der Gläubigen ʿĀʾišah, vor den Lesern. Der Autor von „Faṣlul-Ḫiṭāb“ entfernte diesen Teil von al-Baihaqīs Überlieferung in seinem Buch absichtlich. Was Asmāʾ betrifft, so wurde authentisch von Qais Ibn Abī Hāzim überliefert, dass er sie als eine Frau mit weißem Teint sah, die Bemalungen auf ihren Händen hätte.
d) Die zuvor erwähnte Überlieferung von Ibn ʿAbbās „Sie soll ihren Ǧilbāb (Umhang, Übergewand) nah zu ihrem Gesicht ziehen, ohne ihn auf/über ihr Gesicht zu legen“ und seine Interpretation des Verses über den Schmuck „[…] außer was davon sichtbar ist“ was sich auf „das Gesicht und die Hände“ bezieht, sind sich ähnlich. Es gibt ebenfalls eine ähnliche Überlieferung von Ibn ʿUmar mit dem gleichen Resultat. An diesem Punkt muss eine bittere Wahrheit bezüglich den Lehren, die möglicherweise [aus dieser Thematik] erzielt werden, zur Kenntnis genommen werden: das darin beinhaltete Wissen27 und die Erinnerung an den weisen Ausspruch: „Die Wahrheit erkennt man nicht an Menschen, erkenne die Wahrheit und du wirst die Menschen kennen.“
At-Tuwaiǧrī besteht darauf, den Ḥadīṯ von ʿĀʾišah und die unterstützenden Beweise zurückzuweisen - unter ihnen Qatādahs Mursal-Überlieferung - aber zur selben Zeit akzeptiert er bewusst einen anderen unauthentischen Ḥadīṯ von ihr, der ebenfalls mursal ist. In diesem Ḥadīṯ wird gesagt, dass sie einen Niqāb trug (Gesichtsschleier) und, dass sie die Frau des Propheten Ṣafiyyah und die Frauen der Anṣār als „eine Jüdin unter Jüdinnen“ bezeichnet haben soll, was von den Gelehrten als eine sehr abwegige Aussage betrachtet wird (munkar ǧiddan). Der Šaiḫ sagt auf Seite 181, „Sie (die obige Aussage; A.d.Ü.) hat mursal-unterstützende Beweise“ und er zitiert einen der Mursal-Ḥadīṯe von ʿAtāʾ, der einen bekannten Lügner in der Überlieferungskette hat. Man sollte über den großen Unterschied zwischen diesem erfundenen unterstützenden Beweis und den authentischen unterstützenden Beweis von Qatādah, der noch durch andere Beweise unterstützt wird nachdenken und sich dann fragen: „Warum hat at- Tuwaiǧrī den zweiten Ḥadīṯ von ʿĀʾišah angenommen und den ersten nicht?“ Die offensichtliche Antwort ist, dass der angenommene (Ḥadīṯ) einen Hinweis auf den Niqāb enthält – obwohl es keine Verpflichtung aussagt – während der abgelehnte (Ḥadīṯ) dies zurückweist. Folglich hat sich der Šaiḫ in dieser Hinsicht nicht auf die islamisch gesetzlichen Prinzipien gestützt, aber auf etwas, dass dem jüdischen Prinzip ähnelt: „Der Zweck heiligt die Mittel.“
Möge Aḷḷāh uns behilflich sein.

8. Das Aufstellen unvernünftiger Bedingungen

Zu den erstaunlichen Methoden einiger moderner, blind nachahmender, ḥanafītischen Gelehrter und anderen gehört auf der einen Seite, dass sie mit uns übereinstimmen, in Bezug auf die Erlaubnis, dass Frauen ihr Gesicht entblößen, weil dies die Meinung ihrer Imāme war, aber auf der anderen Seite stimmen sie mit denen überein, die extreme Ansichten haben und widersprechen ihren Imāmen. Sie machen Iğtihād – während sie behaupten Taqlīd (Nachahmung) zu betreiben – und setzten als Bedingung, dass (das eigen des Gesichtes) in der Gesellschaft nicht zu einer Versuchung (Fitnah) werden darf, welche sie den Imāmen zuschreiben. Dies bezieht sich auf die Fitnah, die Frauen für Männer verursachen. Dann kam einer der unwissenden, zeitgenössischen Nachahmer zu dem Extrem, diese „Bedingung“ tatsächlich den Imāmen selbst zuzuschreiben. Manche unter denen, die kein Wissen haben, führte dies zu dem Entschluss, dass es im Grunde genommen keinen Unterschied zwischen der Meinung der Imāme und derer, die extreme Ansichten haben, gibt.
Es ist für den Faqīh (Rechtswissenschaftler) offensichtlich, dass diese Bedingung ungültig ist, weil sie andeutet, dass Menschen etwas wissen, was der Herr nicht wusste. Das bedeutet, dass Verführung durch Frauen in der Zeit des Propheten nicht existiert hat, so dass wir eine spezielle Regelung schaffen mussten, die es vorher nicht gab. In Wirklichkeit gab es Fitnah in der Zeit der göttlichen Gesetzgebung und die Erzählung, in der al-Faḍl Ibn ʿAbbās mit der Frau vom Ḫaṯʿam-Stamm auf die Probe gestellt wurde und in der er sie immer wieder anschaute, ist dem Leser in Erinnerung geblieben. Es ist wohl bekannt, dass Aḷḷāh - der Allerhöchste - als er Männer und Frauen auftrug ihren Blick zu senken und den Frauen auftrug sich vor den Männern zu bedecken, den Weg zur Verderbtheit versperren und Verführung verhindern wollte. Trotzdem erteilte Er – der Mächtige und Ruhmvolle – nicht den Befehl, dass sie ihre Gesichter und Hände vor den Männern bedecken sollen. Der Prophet betonte dies in der Geschichte von al-Faḍl vielmehr dadurch, dass er der Frau nicht befahl ihr Gesicht zu bedecken, und Aḷḷāh sprach die Wahrheit, als Er sagte, „Und euer Herr ist nicht vergesslich.“ Die Wahrheit ist, dass die Bedingung, dass es keine Fitnah geben darf, nur von Gelehrten erwähnt wurde, bezüglich des Mannes, der das Gesicht einer Frau anschaut, wie es in al-Fiqh ʿalā al-Maḏāhib al-Arbaʿah28 auf Seite 12 steht. Sie sagten: „ [Dass die Frau ihr Gesicht entblößen darf] ist unter der Bedingung erlaubt, dass man sicher davor ist, dass Fitnah (Versuchung) entsteht“. Das stimmt im Gegensatz dazu, was die blinden Nachahmer praktizieren. Sie schlussfolgern daraus, dass die Frau verpflichtet ist, ihr Gesicht zu bedecken, obwohl es in Wirklichkeit keine notwendige Folge ist. Sie wissen, dass die Bedingung der Sicherheit vor Verführung auch Frauen betrifft. Also ist es für sie nicht erlaubt das Gesicht eines Mannes anzustarren, außer wenn man sicher ist, dass keine Verführung entsteht. Ist es dann nicht eine notwendige Konsequenz, dass auch Männer ihre Gesichter vor Frauen bedecken, um Verführung zu verhindern, wie es manche Stämme, die Tuaregs genannt werden, tun? Sie würden eine Grundlage im Fiqh von Qurʾān und Sunnah haben, wenn sie sagen würden, dass eine Frau sich mit einem korrekten Ǧilbāb bedeckt, denn wer fürchtet durch unehrenhafte Personen zu Schaden zu kommen, weil das Gesicht aufgedeckt ist, für den ist es Pflicht das Gesicht zu bedecken, um Schaden und Verführung zu verhindern. In Wirklichkeit kann sogar gesagt werden, dass es für sie eine Pflicht ist, ihr Haus nicht zu verlassen, wenn sie Angst hätte, dass feindselige Behörden, die von einem Chef unterstützt werden, der nicht nach Aḷḷāhs offenbartem Gesetz regiert, wie es in manchen arabischen Ländern seit ein paar Jahren der Fall ist, ihren Ǧilbāb von ihrem Kopf reißen würden. Was die Ansicht angeht, diese Verpflichtung zu einem zwingenden Gesetz für alle Frauen überall und in jedem Zeitalter zu machen, auch wenn es dort keinerlei Schaden für die bedeckte Frau gibt, so ist dies absolut falsch! Aḷḷāh sprach die Wahrheit, als er sagte: „Oder haben sie (etwa) Teilhaber, die ihnen als Religion festgelegt haben, was Aḷḷāh nicht erlaubt hat?“ (42:21) Dies sind die bedeutsamsten Fehler, der extremen Gegenseite, von denen ich denke, dass sie kurz erwähnt werden sollten, aufgrund ihrer starken Beziehung zum Inhalt dieses Buches. Ich schloss ar-Radd al-Mufḥim dann ab, mit der Erinnerung, dass Extremismus in der Religion – nicht zu außer Acht zu lassen, dass der Weise Gesetzgeber es verbat - nichts Gutes mit sich bringt.
Es ist auch nicht möglich eine Generation von jungen muslimischen Frauen zu erschaffen, die islamisches Wissen haben, ein gemäßigtes Ausleben der Religion praktizieren und weder (religiöse) Grenzen überschreiten, noch Mängel haben, nicht wie ich über einige junge Glaubensschwestern in arabischen Ländern gehört habe, die bei der Aussage des Propheten „Die Frau im Iḥrām trägt weder Niqāb, noch Handschuhe“, sagten: „Wir werden unseren Niqāb und unsere Handschuhe anlassen!“ Zweifellos war das die direkte Antwort auf die extreme Ansicht, die sie gehört haben, bezüglich der Verpflichtung das Gesicht zu bedecken. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese Art von Extremismus - und das ist nur ein Beispiel von den vielen, die ich habe – Salafī-Frauen für uns hervorbringen kann, die alles schaffen können, was ihr religiös geführtes, soziales Leben von ihnen fordert, ähnlich der Art und Weise der rechtschaffenen Frauen der Salaf.


Übersetzt aus dem Arabischen
von Dr. Bilāl Philips
Donnerstag, den 06. Juli 2006

Übersetzt aus dem Englischen
von Umm Laysa
Januar 2008

Hanafiten sagen es ist Mustahab und ein Teil der Shafiiten (der andere Teil sagt es ist Pflicht).

...

Es kommt inshallah noch mehr, dies ist nur der Anfang.
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Ist Niqab Pflicht oder wünschenswert (Mustahab)? - von Ibn Suleyman - 28-01-2012, 11:42 PM

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