Wie man die Rituale der Hadsch und 'Umrah vollzieht

Wie man die Rituale der Hadsch und 'Umrah vollzieht

Sheikh Muhammad As-Salih Al-Uthaymien

 

Vorwort

 

Gelobt sei Allah, Herr der Welten. Frieden und Segen mögen auf Muhammad, dem letzten Gesandten und Propheten, seiner Familie und seinen geschätzten Gefährten sein.

 

Die Pilgerfahrt ist eine der besten Formen des Gottesdienstes und eine der erhabensten Taten, denn sie ist eine Säule des Islam, die Allah mit Muhammad (saws) gesandt hat. Die Religion eines Dieners ist ohne die Pilgerfahrt nicht vollständig.

 

Sie ist eine Form des Gottesdienstes, die nur akzeptiert werden kann, wenn Folgendes den Tatsachen entspricht:

 

Die Pilgerfahrt muss Allah allein gewidmet sein, mit dem Verlangen nach einem Leben nach dem Tod. Sie kann nicht verrichtet werden mit der Absicht, von Menschen gesehen zu werden oder um Weltliches zu erlangen.

Man folgt dem Beispiel des Propheten in weltlichen Angelegenheiten. Dies kann nicht erreicht werden, wenn man kein Wissen über die Sunnah besitzt.

 

 

Formen der Pilgerfahrt

Es gibt drei Formen der Pilgerfahrt:

Tamattu' -  Ifrad  -  Qiran

Tamattu': Ein Pilger trägt den Ihram für die 'Umrah nur im Monat der Hadsch, was bedeutet, wenn er Mekka erreicht, vollzieht er Tawaf (Umkreisung der Kaba) und Sa'i (Zwischen Safa und Marwa laufen) für die 'Umrah. Danach rasiert er sich den Kopf oder schneidet sich die Haare. Am Tage von Tarwiyah, welches der achte Tag des Monats Dhul-Hidschdschah ist, bekleidet er sich mit seinem Ihram für die Pilgerfahrt und führt alle erforderlichen Handlungen durch.

 

Ifrad: Ein Pilger trägt den Ihram nur für die Hadsch. Wenn er Mekka erreicht, führt er Tawaf durch für seine Ankunft und Sa'i für die Hadsch. Er rasiert sich nicht den Kopf oder schneidet die Haare und zieht auch nicht seinen Ihram aus. Stattdessen lässt er seinen Ihram solange an, bis er die Steinigung  von Jamrat Al-'Aqabah an Tage des Iid durchgeführt hat. Es ist ihm erlaubt, sein Sa'i für die Hadsch bis nach seinem Tawaf für die Hadsch zu verschieben.

 

Qiran: Ein Pilger trägt sowohl für die Hadsch als auch für die 'Umrah den Ihram. Er kann den Ihram auch zunächst für die 'Umrah tragen, danach die Absicht für die Hadsch fassen, bevor er Tawaf für die Hadsch vollzieht. Die Vorschriften für jemanden der Ifrad vollzieht sind die gleichen wie für den, der Qiran vollzieht, außer dass der zuletzt genannte ein Opfertier schlachten muss, wogegen der Erste dazu nicht verpflichtet ist.

 

Die beste der drei Formen ist Tamattu'. Es ist die Form, zu der der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) seine Anhänger ermutigte. Auch wenn ein Pilger zunächst die Absicht hatte, Qiran oder Ifrad durchzuführen, ist es ihm gestattet, seine Absicht zu ändern und stattdessen Tamattu' durchzuführen, dies ist sogar dann noch möglich, wenn er bereits Tawaf und Sa'i durchgeführt hat.

 

Zu der Zeit, als der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) Tawaf und Sa'i im Jahre der Abschiedspilgerfahrt  mit seinen Gefährten vollzog, befahl er allen, die keine Opfertiere mitgebracht hatten, ihre Absicht für die Pilgerfahrt in die Absicht, 'Umrah durchzuführen, zu ändern, sowie auch die Haare zu schneiden und den Ihram bis zur Pilgerfahrt abzulegen.

Er sagte: „Hätte ich kein Opfertier gebracht, hätte ich selbst getan, was ich euch befohlen habe.“

 

Die ‘Umrah

 

Wenn ein Pilgerer für die 'Umrah (kleine Pilgerfahrt) rituell rein sein möchte, soll er sich seiner Kleidung entledigen und die Ganzkörperwaschung durchführen, wenn dazu die Möglichkeit besteht und er dies möchte. Er soll seinen Kopf und seinen Bart mit dem besten Öl parfümieren, das er bekommen kann.

Die Waschung durchzuführen ist sowohl für Männer als auch für Frauen Sunnah (erwünscht). Dies gilt auch für Frauen während ihrer Periode und für Wöchnerinnen. Nach der Waschung und der Vorbereitung betet der Pilger seine Pflichtgebete wenn dafür die Zeit gekommen ist, wobei die Frauen von der Pflicht des Betens - wie üblich in den o. g.  Zuständen - befreit sind. Wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Pflichtgebete anstehen, fasst er seine Absicht für die 'Umrah beim Beten von zwei freiwilligen Gebetseinheiten, die üblicherweise gebetet werden, wenn man Wudu' verrichtet hat. (Dies ist hier eine freiwillige Tat, der Scheich meint hier mit überlicherweise, das man das machen sollte.)


Nachdem er das Gebet beendet hat, soll er sagen: „Hier bin ich, für 'Umrah, hier bin ich, Oh Allah, hier bin ich. Du hast keinen Partner. Hier bin ich. Sicherlich, alles Lob, alle Huld und die Oberherrschaft ist Dein und Du hast keinen Partner.“ (Talbiyah)

Ein Mann erhebt dafür seine Stimme und eine Frau sagt es auf die Weise, dass nur jemand, der direkt neben ihr stehen würde, sie hören könnte.

Ein Mensch im Zustand des Ihram sollte den Talbiyah so oft wie möglich sagen, besonders wenn sich die (Tages-)Zeit oder sein Aufenthaltsort ändern, beispielsweise beim Ein- und Aussteigen während der Reise oder während der Abend- und Morgendämmerung. Er sollte ebenfalls Allah um sein Wohlgefallen und um das Paradies bitten sowie seine Zuflucht in der Gnade von Allah vor dem Höllenfeuer suchen.

Man soll den Talbiyah während der 'Umrah (so oft wie möglich) wiederholen, beginnend bei dem Zeitpunkt an dem man sich mit dem Ihram bekleidet, bis man den Tawaf beginnt. Während der Hadsch soll man ihn sagen von der Zeit an der man sich mit dem Ihram bekleidet, bis zu Beginn der Steinigung von Jamrat Al-Aqabah am Tage des Iid.

Wenn ein Pilgerer die heilige Mosche betritt, tut er dies mit dem rechten Fuß zuerst und sagt dabei: „Im Namen Allahs, es mögen Segen und Friede auf dem Gesandten Allahs sein. Oh Allah, vergib mir meine Sünden und öffne mir die Türen zu Deiner Gnade. Ich nehme meine Zuflucht vor dem verfluchten Satan bei Allah, dem Allmächtigen, seinem herrlichen Angesicht und seiner ewigen Herrschaft.“

Er geht zum schwarzen Stein, berührt ihn mit seiner rechten Hand und küsst ihn. Wenn dies nicht möglich ist, wendet er sich ihm zu, schaut ihn an und zeigt darauf.

Das Beste ist, niemanden zu schubsen oder zu schieben, damit man niemandem schadet und auch selbst nicht zu Schaden kommt.

Wenn er die Möglichkeit bekommt, den Stein zu berühren, soll der Pilger folgendes sagen: „Im Namen Allahs, Allah ist der Größte. Oh Allah, mit dem Glauben an Dich und an Dein Buch, Loyalität zu Dir und der Einhaltung des Weges Deines Propheten Muhammad (sallallahu aleihi we sellem).“

 

Der Pilgerer muss in Bewegung bleiben, also weitergehen, die Kaba immer auf seiner linken Seite haltend. Wenn er den Ar-Rukn Al-Yamani (die Ecke, die nach Yemen zeigt) erreicht, soll er sie berühren, aber nicht küssen, und dabei sagen: „Oh Herr, gewähre uns Gutes in diesem Leben und Gutes im Jenseits und bewahre uns vor der Bestrafung im Höllenfeuer. Oh Allah, ich bitte Dich um Vergebung und Gesundheit in diesem Leben und im Jenseits.

Jedes mal, wenn er den schwarzen Stein passiert, soll er „Allah ist der Größte“ sagen.

Für den Rest seines Tawaf  kann er sagen, was ihm an Bittgebeten am passendsten erscheint oder ihm wichtig ist, dabei soll er natürlich Allah erwähnen und den Quran rezitieren. Der Grund dafür ist, dass Tawaf, Sa'i und die Steinigung des Jamarah dazu da sind, Allahs zu gedenken.


Während des Tawaf ist es für einen Mann nötig, die beiden folgenden Dinge zu tun:

 

 Al-Idhteba' von  Beginn des Tawaf bis zum Ende. Al-ldhteba' bedeutet, die Mitte des Rida' (der obere Teil der Ihramkleidung) unter seinem rechten Arm zu platzieren und die beiden Enden über seine linke Schulter zu legen.

 

Nach Beenden des Tawaf mag man seinen Rida' wieder in gewohnter Weise tragen, denn die Zeit für Al-Idhteba' ist nur während des Tawaf.


Al-Ramal während der ersten drei Umrundungen. Al-Ramal bedeutet, die Kaba mit kleinen, schnelleren Schritten zu umrunden. Die letzten vier Runden soll der Pilger dann in normaler Geschwindigkeit und Schrittlänge durchführen.


Nach dem er die sieben Umrundungen des Tawaf durchgeführt hat, begibt er sich zur „Maqamu Ibrahim“ (der Platz von Ibrahim) und rezitiert:


 „...nehmt denn die Stätte, auf der Abraham einst stand, als eure Gebetsstätte.“

(2:125)

 

Dort betet er - so nah wie möglich aber dennoch ohne Unannehmlichkeiten zu provozieren - hinter der Platz zwei kurze Reka,. Während der ersten Reka rezitiert er Surah Al-Kafirun (109) und während der zweiten Surah Al-Ichlaas (112).

Nach dem er die zwei Reka beendet hat, soll er – wenn möglich  - zu dem schwarzen Stein zurückkehren und ihn berühren. Er geht daraufhin hinaus zu Mas'a (die Strecke zwischen Safa und Marwa) und wenn er sich (dem Hügel) Safa nähert, so rezitiert er:

„(Darum) siehe, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den von Allah errichteten Symbolen;....“ (Edler Qur'an 2:158)

 

Er besteigt Safa, bis er in der Lage ist, die Kaba zu sehen. Der Kaba zugewandt und mit erhobenen Händen, preist er Allah und macht Bittgebete seiner Wahl.

Der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) betete Folgendes: „Es gibt keine Gottheit außer Allah allein.“ Er sagte dies dreimal, jeweils mit Bittgebeten dazwischen.

Der Pilgerer verlässt den Hügel Safa und begibt sich mit normaler Geschwindigkeit auf den Weg zum Hügel Marwa bis er die grüne Markierung erreicht. Von dort bis zu der nächsten grünen Markierung soll er schneller gehen. Den Rest des Weges nach Marwa geht er wieder in normalen Schritten. Dort angelangt, besteigt er den Hügel, wendet sich in Richtung der Kaba, hebt seine Hände und wiederholt, was er auf Safa gesagt hat. Nun steigt der Pilgerer von Marwa wieder hinab und geht zurück zum Hügel Safa, sicherstellend, dass er – wie auf dem Hinweg - bei den vorgesehen Abschnitten die richtige Geschwindigkeit einhält.

Die Prozedur wiederholt er so oft, bis er sie siebenmal durchgeführt hat. Dabei zählt jeweils die einfache Strecke, nicht das Hin und Zurück als einmal, sprich: wenn man vom Safa zum Marwa geht, ist dies eine „Runde“ und der Rückweg eine weitere.

Während der Sa'i kann der Pilgerer rezitieren was ihm beliebt, seien es Bittgebete, Abschnitte aus dem Quran oder auch Allahs zu gedenken.

Um die Sa'i zu vervollständigen, rasiert der Pilgerer seinen Kopf. Die Frau schneidet ihr Haar um die Länge einer Fingerspitze ab.

Das Rasieren ist zu bevorzugen, außer wenn die Zeit für die Hadsch nahe ist und nicht ausreichend Zeit dazwischen liegt, um die Haare wieder wachsen zu lassen. In diesem Falle ist es besser, die Haare nur zu schneiden, damit noch Haare da sind, die währen der Hadsch rasiert werden können.

Damit nun ist die 'Umrah vollständig und dem Pilgerer steht es frei, andere Kleidung zu tragen, sich zu parfümieren und seinen ehelichen Pflichten im Ehebett nachzugehen.


Die Hadsch

Am Vormittag des achten Tages des Dhul-Hidschdschah nimmt der Pilgerer abermals die rituelle Waschung vor, die er bereits vor der 'Umrah dort ausführte, wo er sich während der Pilgerreise aufhält, wenn dies für ihn komfortabel ist. Er bekleidet sich mit dem Ihram und sagt: „Hier bin ich zur Hadsch. Hier bin ich, Oh Allah, hier bin ich. Du hast keinen Partner. Hier bin ich. Sicherlich, alles Lob, alle Gnade und Herrschaft ist Dir und Du hast keinen Partner.

Wenn er fürchtet, dass ihn etwas vom Vollenden seiner Hadsch abhalten könnte, sollte er, während er seine Absicht fasst, sagen: „Sollte ich durch irgend ein Hindernis aufgehalten werden, ist mein Platz dort, wo ich aufgehalten wurde.“ Wenn er allerdings nichts dergleichen zu befürchten hat, braucht er diese zusätzliche Bedingung nicht zu erfüllen.

Ein Pilgerer geht nach Mina. Dort betet er Dhuhr, Asr, Maghrib, Isha' und Fadschr, dabei kürzt er die Gebete mit vier Gebetseinheiten auf zwei Einheiten ab, jedoch ohne die Gebete miteinander zu verbinden.

Wenn die Sonne aufgeht, geht er zum Berg Arafah und betet dort Dhuhr und Asr mit je 2 Gebetseinheiten nacheinander zur Zeit des Dhuhr-Gebets. Wenn möglich, bleibt er bis zum Sonnenuntergang in der Namira Moschee. Er erinnert sich Allahs und verrichtet so viele Bittgebete wie möglich, wobei er sich der Kaba zuwendet.

Der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) pflegte zu beten: „Es gibt keine Gottheit außer Allah allein. Er hat keinen Partner. Alle Herrschaft und alle Lobpreisungen sind Sein und Er hat die Macht über alle Dinge.

Sollte der Pilgerreisende ermüden, so ist es ihm erlaubt, dass er sich auf förderliche Weise mit seinen Gefährten unterhält oder nützliche Bücher liest, speziell solche, die sich mit Allahs Gunst und seinen reichen Geschenken an uns befassen. Dies wird seine Hoffnung in Allah stärken.

Daraufhin soll er zu seinen Bittgebeten zurückkehren und sicherstellen, dass er das Ende des Tages  tief in Bittgebeten versunken verbringt, denn die besten Bittgebete sind die am Tag von Arafah.

Bei Sonnenuntergang geht er vom Arafah nach Muzdalifah und betet dort Maghrib, Isha und Fadschr. Sollte er müde sein oder über nur wenig Wasser verfügen, ist es ihm erlaubt, Maghrib und Isha zusammen zu fassen. Sollte er befürchten, Muzdalifah nicht bis nach Mitternacht zu erreichen, soll er beten bevor er dort ist, denn es ist nicht erlaubt, das Gebet bis nach Mitternacht zu verschieben. Er bleibt dann in Muzdalifah, verrichtet Bittgebete und erinnert sich Allahs bis kurz vor Sonnenaufgang.

Wenn er schwach ist und sich dem Gedränge während Ar-Ramy (Das Steinigen der Hügel) nicht gewachsen fühlt, ist es ihm erlaubt, am Ende der Nacht nach Mina zu gehen und dort den Jamarah zu steinigen, bevor die Menschenmassen eintreffen.

Kurz vor Sonnenaufgang geht der Pilger von Muzdalifah nach Mina. Beim Eintreffen tut er Folgendes:

Er wirft nacheinander sieben Kieselsteine auf Jamrat Al-Aqabah - welches die Mekka nächstgelegene Stelle ist – und sagt bei jedem Steinwurf: „Allah ist der Größte.“

Er schlachtet das Opfertier, isst etwas davon und gibt den Rest den Armen. Schlachten ist für den Mutamatti' und Qarin Pflicht.

Er rasiert oder schneidet sich das Haar – Rasieren wird hierbei jedoch bevorzugt. Eine Frau schneidet sich die Haare um die Länge einer Fingerspitze ab.

Diese drei Dinge sollten, wenn möglich, in der genannten Reihenfolge durchgeführt werden. Jedoch gibt es keine Beschränkungen, wenn man das eine vor dem anderen tut.

Dann ist es ihm gestattet, den Ihram abzulegen. Er kann andere Kleidung tragen und alles Erlaubte tun, was er vor dem Eintritt in den Zustand des Ihram getan hat, außer seiner  Verpflichtung im Ehebett nachzugehen.

Er geht nach Mekka um Tawaf Al-Ifdah und Sa'i - ebenfalls für die Hadsch - durchzuführen. Es gehört zur Sunnah für ihn, sich – bevor er nach Mekka geht – zu parfümieren.

Mit Vollendung dieses Tawaf und Sa'i ist es dem Pilger gestattet, alles Erlaubte, welches er vor dem Ihram getan hat, wieder zu tun. Dies schließt auch die Pflichten im Ehebett ein.

Nachdem er Tawaf und Sa'i durchgeführt hat, geht er zurück nach Mina und verbringt die Nächte des elften und zwölften Tages dort.

An beiden Nachmittagen des elften und zwölften Tages steinigt er die drei Jamarah. Er beginnt hierbei mit dem ersten, welches der ist, der am weitesten von Mekka entfernt positioniert ist. Danach folgt der mittlere und zuletzt der Jamrat Al-Aqabah. Jeder von den Dreien wird mit sieben Kieselsteinen, die man nacheinander wirft, symbolisch gesteinigt. Dabei spricht man den Takbir. Jeweils nach dem ersten und mittleren Jamarah legt man eine Pause ein um Bittgebete zu sprechen, bei denen man sich der Qiblah zuwendet. Es ist an diesen beiden Tage nicht erlaubt, die Steinigung vormittags vorzunehmen. Am Besten ist es, zu den Jamarah zu Fuß zu gehen, reiten ist jedoch auch erlaubt.

Sollte er nach der Steinigung am zwölften Tage in Eile sein, verlässt der Pilgerer Mina vor Sonnenuntergang. Wenn er aber seinen Aufenthalt verlängern möchte, was besser für ihn ist, verbringt er die Nacht des dreizehnten Tages in Mina und nimmt die Steinigung abermals auf dieselbe Weise vor, wie am  vorigen Tag.

Wenn er dazu bereit ist, wieder in seine Heimat zurückzukehren, führt er Tawaf Al-Wada' durch, welcher aus sieben Umrundungen der Kaba besteht. Menstruierende Frauen und Wöchnerinnen sind dazu nicht verpflichtet.



Besuch der Propheten-Moschee (Dies gehört nicht zur Hadsch oder Umrah)

Vor oder nach der Hadsch geht der Pilgerer nach Medina mit der Absicht, die Propheten-Moschee zu besuchen und dort zu beten. Gebete in dieser Moschee sind besser als tausend Gebete irgendwo sonst - außer in der heiligen Moschee in Mekka.

Nachdem er bei der Moschee angekommen ist, betet er die beiden 'Begrüßungs-Reka' und hierauf das Pflichtgebet, welches gerade fällig ist.

Er geht danach zum Grab des Propheten (sallallahu aleihi we sellem) und stellt sich davor. Er grüßt ihn mit den Worten „Möge der Frieden, die Gnade und die Segnungen Allahs auf dir sein, Oh Prophet. Möge Allah dir eine gute Belohnung im Namen deines Volkes zuteil werden lassen“.

Hiernach geht er ein oder zwei Schritte nach rechts um sich vor Abu Bakr zu stellen und sagt zu ihm: „Möge der Frieden, die Gnade und die Segnungen Allahs auf dir sein, Oh Abu Bakr, Kalif des Gesandten Allahs. Möge Allah mit dir zufrieden sein und dir eine gute Belohnung im Namen des Volkes Mohammeds zuteil werden lassen“.


Dann geht er wiederum ein oder zwei Schritte nach rechts um sich vor Umar zu stellen, grüßt ihn und sagt: „Mögen der Frieden, die Gnade und die Segnungen Allahs auf dir sein, Oh Umar, Prinz der Gläubigen. Möge Allah mit dir zufrieden sein und dir eine gute Belohnung im Namen des Volkes Mohammeds zuteil werden lassen“.

Im Zustand der rituellen Reinheit geht er daraufhin in die Kubamoschee, um zu beten.

Er geht nach Al-Baqui' um Uthman's Grab zu besuchen. Er stellt sich vor das Grab, grüßt ihn und sagt: „Mögen der Frieden, die Gnade und die Segnungen Allahs auf dir sein, Oh Uthman, Prinz der Gläubigen. Möge Allah mit dir zufrieden sein und dir eine gute Belohnung im Namen des Volkes Mohammeds zuteil werden lassen“. Er grüßt alle anderen Muslime in Al-Baqui'.

Der Pilgerer geht nach Uhud und besucht die Gräber von Hamza und den anderen Märtyrern, die dort begraben liegen. Er grüßt sie und bittet bei Allah für sie um Vergebung, Gnade und Sein Wohlgefallen.



Anmerkung:

Das Folgende ist eine Obliegenheit für den Muhrim, bei der Hadsch oder  der 'Umrah:

Dass er sich den religiösen Pflichten Allahs verpflichtet fühlt, so wie z. B. dem Gebet, welches zu seiner vorgesehenen Zeit (für Männer in der Gemeinschaft ) verrichtet werden muss.

„Und wer immer die Pilgerfahrt[.....]unternimmt, soll sich während der Pilgerfahrt liederlicher Rede, allen ruchlosen Verhaltens und der Streiterei enthalten; und was immer Gutes ihr tun mögt, Gott ist dessen gewahr.“ [Edler Quran 2:197]

Dass er es vermeidet, anderen Muslime durch Worte oder Taten Schaden zuzufügen, innerhalb des Masha'ir oder sonst wo.

Dass er alle Einschränkungen des Ihrams vermeidet:

Er sollte keinen Verlust seiner Haare oder Nägel verursachen. Ein Stich durch einen Dorn und dergleichen ist nicht zu beanstanden, auch wenn es blutet.

Nach Eintritt in den Zustand des Ihram soll er weder sich, noch seine Kleidung oder seine Nahrungsmittel parfümieren. Ebenso soll er Abstand davon nehmen, sich mit parfümierter Seife zu waschen. Es macht aber nichts, wenn etwas Parfüm auf ihm zurückbleibt, welches er vor dem Eintritt in den Ihram-Zustand verwendet hat. 

Er soll seinen Ehepartner nicht in lustvoller Weise berühren oder küssen, oder – was noch schlimmer wäre – den Beischlaf ausüben.

Er soll nicht heiraten oder einen Heiratsantrag machen...weder für sich selbst noch für jemand anderen.

Er soll keine Handschuhe tragen. Es entsteht jedoch kein Nachteil, wenn man die Hände in Tücher einwickelt. Diese Vorschrift gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. 



Das Folgende betrifft speziell Männer:

Er kann seinen Kopf nicht mit etwas schützen, das den Kopf berührt, jedoch ist es in Ordnung, einen Schirm zu verwenden oder unter dem Dach eines Autos oder einem Zelt Schutz vor der Hitze zu suchen. Ebenso ist es ihm erlaubt, sein Gepäck auf dem Kopf zu transportieren. Er kann kein Hemd tragen, auch keinen Turban, keinen Kapuzenmantel, keine Hosen oder Schuhe. Nur für den Fall, dass es ihm nicht möglich ist, einen Izar oder Sandalen zu bekommen, kann er Hosen oder Schuhe tragen.

Er kann nichts anziehen, welches die gleichen Merkmale aufweist, wie die oben erwähnten Kleidungsstücke wie z. B. einen Aba'ah, einen Hut, ein Unterhemd, etc.

Es ist ihm erlaubt, Sandalen, Ringe, Brillen, Hörgeräte, eine Uhr (eine Armbanduhr oder eine Taschenuhr, die er sich um den Hals hängt) oder ein Sprechgerät (für Menschen mit einer Sprechbehinderung) mit sich zu führen. Weiterhin ist es erlaubt, sich mit unparfümierten Reinigungsmitteln zu reinigen oder sich mit Wasser zu waschen und den Körper und den Kopf zu kratzen, auch wenn dabei unbeabsichtigt Haare ausgehen sollten. In solch einem Falle wird er dafür nicht zur Verantwortung gezogen.
Das Folgende betrifft speziell Frauen:

 

Eine Frau darf keinen Niqab und keine Burqa' tragen. Für sie ist es Sunnah, ihr Gesicht frei zu lassen, außer es besteht die Gefahr, dass ein Nicht-Mahram sie sehen könnte. Sollte dies der Fall sein, ist sie verpflichtet, ihr Gesicht im Zustand des Ihram sowohl als auch anderweitig, zu verhüllen. (Dies ist eine Meinung, die der Scheich hier aufzählt, die andere besagt, dass es verboten ist das Gesicht zu verhüllen, allerhöchstens, wenn ein Nicht-Mahram in die Nähe kommt, mit einem Stück Stoff das Gesicht zu decken, aber sobald er geht es wieder öffnen, wie die Frauen des Propheten sallallahu aleihi we sellem es taten.)

Allah ist der, der Erfolg verleiht. Mögen Seine Segnungen auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Verfasst von dem Bedürftigen vor Allah, Muhammad As-Salih Al-Uthaymin.

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