Arten der Pilgerfahrt

Arten der Pilgerfahrt

 

Die Art wie die Pilgerfahrt nach Mekka durchgeführt wird und die Regelungen bezüglich seiner Abläufe variieren, je nachdem wo die Pilger leben oder ob sie beabsichtigen die Umrah zusammen mit der Hadsch durchzuführen oder ob der Pilger beabsichtigt ein Tier zu opfern oder nicht.

Diese Varianten werden traditionell in drei Kategorien eingeteilt und als drei Typen vom Hadsch berichtet: Hadsch Ifrad, Hadsch Qiran und Hadsch Tamattu.

 

Jeder einzelne Pilgerart erfüllt, wenn er entsprechend der jeweiligen Regelungen und ohne verschiedene Handlungen, die ihnen schaden, durchgeführt wird, die vorgeschriebene islamische Verpflichtung, nämlich einmal im Leben die Pilgerfahrt durchzuführen.

 

Die drei verschiedenen erlaubten Typen des Hadsch mit ihren Regeln und Durchführungen, die für jede von ihnen vorgeschrieben sind, sind wie folgt:

 

 

Ifrad

Qiran

Tamattu

Definition

Isolierte Hadsch: Der durchführende Pilgerer wird Mufrid genannt. Dieser Typ ist nur für diejenigen, die innerhalb der Grenzen (Miqat), aus dem Ihram angelegt wurde, erlaubt.

Begleitete Hadsch:  Der durchführende Pilgerer wird  Qarin genannt. Es kann nur von denjenigen ausgeführt werden, die außerhalb des Miqat leben.

 

Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. [2:196]

Angenehme Hadsch:  Der durchführende Pilgerer wird  Mutamatti genannt. Es kann nur von denjenigen ausgeführt werden, die außerhalb des Miqat leben.

Ihram

Dem Pilgerer ist es vorgeschrieben den  Ihramzustand nur mit der Absicht die Hadsch durchzuführen zu betreten.

Diese Hadsch ist mit der Umrah kombiniert, ohne den Ihramzustand zu verlassen. Der Qarin sollte in den Ihramzustand, mit der Absicht Umrah und Hadsch zusammen zu vollziehen, treten. Dem Qarin ist es nicht erlaubt den Ihramzustand zu verlassen, egal wie lange der Zeitraum zwischen der Hadsch und Umrah ist. (Hier muss man die Hadsch zuerst vollziehen und dann die Umrah)

Hierbei wird die Umrah mit der Hadsch verbunden (d. h. die Umrah wird zuerst vollzogen und dann die Hadsch). Jedoch muss man neu in den Ihram für die Hadsch gehen. Nachdem rauskommen aus dem Ihramzustand der Umrah kann der Mutamatti alles tun was vorher erlaubt war, bis er in den Ihramzustand für die Hadsch tritt.

Umrah

Wenn ein Mufrid die Umrah während der Monate der Hadsch (Shawwal, Dhul-Qadah und Dhul-Hidschdschah) durchführt vor dem Beginn der Hadsch-Riten, ordnungsgemäß der 8. Dhul-Hidschdschah, wird er nicht als ein Mufrid betrachtet. Er muss nun zu einer der anderen zwei Arten der Hadsch wechseln, die mit der Umrah kombiniert werden und somit auch ihre Regeln einhalten.  

Um Hadsch Qiran zu machen, sollte die Umrah bereits in den Hadsch-Monaten (Shawwal, Dhul-Qadah und die ersten 10 Tag von Dhul-Hidschdschah) vollzogen worden sein, bevor die Hadsch-Riten beginnen.

Die 'Umrah muss innerhalb der Hadsch-Monate sein und muss vor Beginn der Riten der Hadsch abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Umrah muss der Pilgerer aus seinem Ihramzustand kommen, um dann die Hadsch zu machen.

Tawaf

Sobald er Mekka erreicht, führt er den Tawaf für seine Ankunft und den Sa´i für die Hadsch bekannt als Tawaf Al-Qudum (Der Ankunfts-Umrundungen). Es ist ihm gestattet den Sa´i für die Hadsch zu verschieben bis nach dem Tawaf für die Hadsch.

Sobald der Pilger Mekka erreicht, macht er Tawaf für seine Ankunft und Sa´i für die Hadsch.

Der Tawaf, der für die Umrah gemacht wird, ersetzt den Ankunfts-Tawaf (Tawaf Al-Qudum). Dem folgen dann 2 Raka in der Nähe vom „Platz von Ibrahim“. (Bei zu einer zu großen Anzahl von Menschen, kann er dies irgendwo verrichten, um Probleme zu vermeiden.)

Tahallul

Kein Rasieren oder Abschneiden der Haare, sowie das „Nichtlösen“ vom Ihramzustand.  Stattdessen bleibt er in Ihram, bis er die die Jamrah Al-Aqabah steinigt am Id-Tag.

Der Qarin sollte seine Haare nach der Umrah kürzen, anstatt sie zu rasieren.

Der Mutamatti´ sollte seine Haare nach der Umrah kürzen, anstatt sie zu rasieren, um aus dem Ihramzustand zu kommen nach Beendigung der Umrah als Teil seiner Pilgerfahrt.

Opferung

Er kann ein Tier zu opfern, wenn er dieses möchte, jedoch ist er nicht dazu verpflichtet.

Er muss ein Tier opfern, dass er mitbrachte außerhalb der Grenzen, die als Miqat bekannt sind.

Er muss ein Tier opfern, wenn er jedoch nicht in der  Lage dazu ist, dann muss er zehn Tage fasten, wie aus folgender Aussage Allahs zu entnehmen ist:

Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hadsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. [2:196]

 

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