Ein Leitfaden für die Hadsch der Frau

Ein Leitfaden für die Hadsch für Frauen

Von Muhammad Al Shareef

 

Einleitung

Alles Lob gebührt Allah. Ihn preisen wir, Ihn bitten wir um Hilfe und Ihn bitten wir um Vergebung.

Wir suchen Zuflucht bei Allah vor dem Übel unserer Seelen und den üblen Folgen unserer Taten. Wen auch immer Allah rechtleitet, für den gibt es niemanden, der ihn irreführen kann. Und wen auch immer er irregehen lässt, für den gibt es niemanden, der ihn rechtleiten kann.

Ich bezeuge, dass niemand das Recht hat angebetet zu werden außer Allah; Er ist der Einzige, der keinen Partner hat. Und ich bezeuge und sage aus, dass Muhammad (Friede sei auf ihm) Sein vollkommener Diener und Gesandter ist.

 

Das Ziel dieser Arbeit war der muslimischen Frau eine Möglichkeit zu geben, die Fiqh-Regeln zu betrachten, die speziell für sie bei der Hadsch gelten - seitdem des Öfteren ihre Regeln in der allgemeinen Diskussion über die Ausführung der Hadsch verloren gegangen sind. Schließlich sollte man eine allgemeine Vorstellung davon haben, was die Frau bei der Hadsch von Männern unterscheidet. Sie sollten in der Lage sein die Unterschiede in der rituellen Anbetung zwischen Frauen und Männern zu erkennen. Und sie sollten – inschallah- ein klares Verständnis über die Sachverhalte bekommen, die im Allgemeinen unterschieden werden.

Nachdem ich – Alhamdulillah - die Möglichkeit hatte, für ein paar Jahre die Hadsch zu vollziehen,   hatte ich die Idee für den Kurs Fiqh al-Kitab über die Frauen bei der Hadsch zu schreiben. Aufgrund des Mangels an Erfahrung, die die Leute, nicht speziell aus Nordamerika, mit den Riten der Hadsch haben, wollte ich der muslimischen Frau die Möglichkeit geben besonders die Dinge zu betrachten, die sie fokussieren und verstehen muss.

Mit der Absicht eine Arbeit zu schreiben, die die Fiqh-Regeln für die Hadsch speziell für die Frau erläutert, bin ich so vorgegangen, dass ich die Themen in zwei Kapitel eingeteilt habe: das erste beschäftigt sich mit dem Ihram und das zweite mit den rituellen Unterschieden zwischen Männern und Frauen.

Schließlich gebührt alles Lob Allah. Alles Gute ist von Ihm und egal wie viel wir Allah lobpreisen, es würde niemals gleich den Gnaden sein, die er uns gegeben hat.

Ich danke der „Open American University“ für ihre fleißige Arbeit die Botschaft des Islam in alle Häuser quer durch Amerika und ins Ausland zu tragen und dafür, mir die Chance gegeben zu haben, dieses Thema zu studieren und von seinen Inhalten zu profitieren.

Und mit besonderer Erwähnung muss ich meinem Lehrer Dr. Houcine Chouat danken, der positiv auf die Idee, diese Abhandlung auf Englisch statt auf Arabisch zu schreiben, reagiert hat. Möge Allah ihn und die gesamte Verwaltung der „American Open University“ mit dem besten Lohn belohnen und mögen sie Sicherheit an einem Tage erlangen, an dem weder Reichtum noch Kinder nutzen werden, nur diejenigen, die mit lauterem Herzen kommen.

Und unser abschließendes Gebet ist, dass alles Lob Allah gebührt.

 

 

Kapitel 1: Ihram

 

     Sollte eine Frau beim Eintreten in den Miqat duschen

Es ist ebenfalls ein Teil der Sunnah für die Frau, wie auch für den Mann, vor dem Ihram zu duschen. Tatsächlich gibt es in dem Fall, dass eine Frau in der Zeit des Haid (Menstruation) oder Nifas (Wochenbett) ist, einen speziellen Beweis, dass sie duschen soll.

Imam Muslim überliefert in seinem Sahih von Aischa - Möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass sie sagte: „Asma bint ´Umays lag nach der Geburt von Muhammad ibn Abu Bakr im Wochenbett. Dies passierte in Ash-Shajarah (ein Ort in der Nähe des Miqat außerhalb Medina). So hat Allahs Gesandter (Friede sei auf ihm) ihr angeordnet, baden zu gehen und den Tahlil (das Aussprechen von „La Ilahe Illa Allah“) zu beginnen.“

Bezüglich des Duschens vor dem Ihram unterliegt die menstruierende Frau den selben Regeln, wie eine Frau, die sich im Wochenbett befindet. Der Prophet Allahs (Friede sei auf ihm) sagte: „Wenn die menstruierende Frau und die Frau im Wochenbett die Zeit erreichen, sollten sie baden, in den Ihram eintreten und alle Rituale (wie die anderen) ausführen, außer den Tawaf um die Kaba.“

 

     Duschen

Abu Dawud und andere überliefern, dass Ibn Abbas Abu Ayyub Al-Ansari fragte: „Wie hat der Prophet (Friede auf ihm) seinen Kopf gewaschen, während er im Ihram- Zustand war?“ Abu Ayyub (der gerade badete) entgegnete, indem er jemanden bat, Wasser auf seinen Kopf zu schütten. Dann rieb er seinen Kopf mit seiner Hand und ging vor und zurück. Dann sagte er: „Auf diese Weise sah ich den Propheten (Friede auf ihm) waschen.“

Diese Überlieferung wird von den Gelehrten als Beweis dafür genommen, dass es für Mann oder Frau erlaubt ist, während des Ihram-Zustandes ein Bad zu nehmen, Wasser über den Kopf zu schütten und die Hand durch die Haare zu führen.

Wenn das Bad aufgrund sexueller Unreinheit (Janaba) nötig ist, sind sich die Gelehrten einig, dass es zulässig ist. Sogar wenn das Bad zum Abkühlen oder wegen unwesentlichen Gründen gewünscht wird, sagt die Mehrheit der Gelehrten, dass es vorbehaltlos erlaubt ist.

Nachdem er den Vorfall von Ayyub Al-Ansari erzählte, sagte Imam Ash-Shafi´i: „Das ist die Meinung, die wir haben. Ein Muhrim kann ein Bad nehmen, ob es aufgrund sexueller Unreinheit oder eines anderen Grundes ist. Man kann seinen Kopf waschen und seinen Körper mit Wasser nässen.“

Dennoch haben manche Gelehrte empfohlen, dass die Frau sich nicht duschen sollte, es sei denn, es ist notwendig, weil sie sich im Ihram befindet und mit den Taten der Hadsch beschäftigt ist. Vielmehr ist das Baden während des Ihram nur ein Frage der Zulässigkeit, aber es gibt niemanden, der sagt, dass es empfohlen (Mustahab) ist. Für manche Gelehrte ist es eher empfohlen, verstaubt und zerzaust zu verbleiben.

Imam An-Nawawi sagte: „Es ist wünschenswerter, dass der Pilger verstaubt und zerzaust bleibt. Der Beweis dafür ist die Aussage Allahs [Dann sollen sie den Zustand der Enthaltsamkeit beendigen...] (22/29) und die Aussage des Propheten Allahs (Friede auf ihm) : „Wahrlich, Allah rühmt sich mit den Menschen von Arafah vor den Bewohnern der Himmel,  indem er sagt: „Schaut auf meine Diener - sie sind zu mir zerzaust und verstaubt gekommen.““

 

     Das Haarkämmen während des Ihram

Es ist unerwünscht (Makruh) für Frauen (oder Männer) ihre Haare so energisch zu kämmen, dass eine übermäßige Menge an Haaren ausfällt, oder sie unnötig zu bürsten, da dies dazu führen könnte, dass Haare geschnitten werden, was eines der unerlaubten Dinge ist, wenn man sich im Ihram- Zustand befindet.

Es ist zulässig, dass man leicht bürstet oder sich den Kopf kratzt. Es gibt eine berühmte Redewendung  in den Fiqh-Büchern, wo sie andeuten, dass man sich den Kopf mit der Innenseite der Hand kratzen darf – z.B. sanft.

Imam An-Nawawi sagte: „Ich kenne keine Meinung, die sagt, dass es für einen Muhrim (jemand, der sich im Ihram- Zustand befindet) nicht erlaubt sei, sich den Kopf zu kratzen. Es ist eher etwas Erlaubtes.“

Es gibt ein Phänomen unter den Frauen, das folgendermaßen auftritt: Sie binden ihre Haare sehr eng zusammen und öffnen sie nicht, bis ihre Hadsch vorbei ist. Wenn sie Wudu´ machen müssen, streichen sie über ihren Hijab, anstatt über ihre Haare zu streichen.

Sheikh Salah As-Sawi, einer der Direktoren der American Open University, kommentierte, dass dies ein Beispiel von jemanden ist, der sich selber eine Last, die die Schari´a nicht verlangt, aufbürgt. Er sagte, dass, wenn eine Person ihre Haare leicht kämmt oder kratzt, so ist die Person nicht verantwortlich für die abgestorbenen Haare, die natürlicherweise abfallen.

 

     Die Farbe der Kleidung, die eine Frau während des Ihram tragen kann

Für die Frau ist es erlaubt beliebige Frauenkleidung zu tragen, die nicht aufreizend oder der Kleidung der Männer ähnelt, die nicht eng anliegend ist und die Größe ihrer Gliedmaßen zeigt, die nicht transparent ist (sodass sie das, was darunter ist, nicht verbirgt), die nicht zu kurz ist (sodass sie die Beine und Hände nicht bedeckt). Stattdessen sollte sie opulent, dick und weit sein.

Ibn al-Mundhir sagte, wie es in al-Mughni aufgeführt wird:

„Es gibt einen Konsens unter den Gelehrten, dass eine Frau im Ihram Oberhemden, Unterhemden, weite Hosen, Khimars und Ledersocken tragen darf.“

Sie muss keine spezielle Farbe tragen (wie zum Beispiel grün) und kann stattdessen eine beliebige Farbe von denjenigen Farben, die typisch für Frauen sind (wie dunkelrot, grün oder schwarz) tragen. Es ist ebenso zulässig für sie diese Farben zu wechseln, wenn sie möchte.

 

     Das Tragen von Schmuck während des Ihram

Für Frauen ist es erlaubt, dass sie Schmuck tragen, während sie im Ihram- Zustand sind. In Al-Buchari wird überliefert, dass die Mutter der Gläubigen Aischa es für nichts Falsches zu halten pflegte, wenn eine Muhrima Schuck trug.

In al-Mughni von Ibn Qudamah sagt er: „Ich hörte von Ahmad, der es von Nafi´ hörte, dass die   Frauen (aus dem Haushalt von Ibn ´Umar) Schmuck zu tragen pflegten, während sie im Ihram- Zustand waren. Ibn ´Umar, der dies sah, hat es nicht verboten.“

Also ist es im Madhab von Imam Ahmad offensichtlich, dass es für eine Frau erlaubt ist während des Ihram Schmuck zu tragen.

Dass das Tragen von Schmuck erlaubt ist, ist auch die Meinung von den Hanafiten und den Malikiten. Zusätzlich zu dem oberen Beweis führen sie noch die Tatsache auf, dass das Tragen von Schmuck ein Akt der Verschönerung sei und, dass es bei der Hadsch nicht verboten sei, dass sich die Frau verschönere.

 

  Das Bedecken des Gesichtes

Eine Frau sollte ihr Gesicht bei der Hadsch nicht verdecken und keine Handschuhe tragen, so wie der Mann sein Haupt nicht bedecken soll. In dieser Sache gibt es basierend auf der klaren Aussage des Propheten Allahs (Friede auf ihm) keine Meinungsverschiedenheit: „Die Muhrima (eine Frau im Ihram) soll weder ihr Gesicht bedecken, noch Handschuhe tragen.“

Andererseits ist es ihr erlaubt, ihr Gesicht zu verdecken, wenn sie Blicke von Nicht-Mahram-Männern fürchtet.

Es wird überliefert, dass Umm Al-Mu´minin Aischa sagte: „Die Reiter sind an uns vorbeigezogen während wir mit dem Propheten Allahs (Friede sei auf ihm) im Zustand des Ihram waren. Wenn einer von ihnen neben uns geritten ist, so haben wir unseren Jilbab (was vom Stoff von unseren Köpfen herunterhängt) genommen und unser Gesicht verdeckt. Wenn der Reiter vorbeigezogen ist, haben wir unser Gesicht wieder entblößt.

Die Gelehrten benutzen diesen Hadith um zu zeigen, dass, wenn eine Frau ihr Gesicht verdecken muss, dies für sie erlaubt ist.

Allerdings stellen die Schafi´iten das Verdecken des Gesichtes unter die Bedingung, dass der Níqab das Gesicht der Frau nicht berührt. Das war auch die Meinung von Al-Qadi von den Hanbaliten.

Tatsächlich gibt im Bezug auf diese Bedingung keine vollkommene Übereinstimmung unter den Gelehrten. Ibn Qudamah sagte bezüglich dieser Bedingung: „Ich habe nicht vorgefunden, dass diese Bedingung von (Imam) Ahmad, noch in den Hadithen ist. Vielmehr widerspricht die Wirklichkeit dieser Bedingung. In Wirklichkeit ist es selten, dass der Stoff, der das Gesicht der Frau bedeckt, die Haut der Frau nicht berührt. Wäre dies eine Bedingung (dass es nicht das Gesicht berühren darf), so hätte es der Prophet (Friede sei auf ihm) erklärt."

Um die Behauptungen von denjenigen, die behaupten, dass die Bedingung des Niqabs der Frau bei der Hadsch sei, dass es nicht ihr Gesicht berührt, zu widerlegen, benutzte Imam Ash-Shawkani ähnliche Argumente, wie Imam Ibn Qudamah.

Und Allah weiß es am besten.

 

     Seinen Ehepartner intim oder nicht-intim berühren

Wenn ein Mann während des Ihram seine Frau mit Begierde berührt oder sie küsst, ist er verpflichtet die Fidyah (Buße) zu zahlen - und dasselbe gilt für die Frauen. Das ist die Meinung der Hanbaliten.

Zumal befindet sich der Mann, nachdem er seine Frau berührte, zwischen zwei Situationen : entweder scheidet er eine Flüssigkeit aus oder nicht. Wenn er nichts ausscheidet, so ist die Buße für ihn, dass er ein Schaf schlachtet. Wenn er etwas ausscheidet, muss er ein Kamel schlachten.

In diesem Fall befindet sich die Frau vielleicht in derselben Situation wie der Mann. Ibn Qudamah sagte: „In dieser Hinsicht ist die Frau dem Mann gleich."

Die Hanafiten und die Schafi´iten sagten: Es ist Wajib für jemanden, der seinen oder ihren Ehepartner mit Begierde küsst oder berührt, die Fidyah zu zahlen - was das Schlachten eines Schafes ist. Wenn sie kein Schaf finden oder sich keins leisten können, so sollten sie alternativ entweder die Armen speisen oder fasten.

Ausgehend von dem, was die Hanafiten und die Schafi´iten sagen, scheint es so, dass dasselbe für Frauen gilt, wenn sie ihren Ehemann mit Begierde küssen oder berühren.

Kapitel 2: Unterschiede in der rituellen Anbetung zwischen Mann und Frau

Es gibt 5 allgemeine Bedingungen die erfüllt sein müssen, damit die Hadsch für jemanden zur Pflicht wird. Und zwar, dass die Person Muslim ist, dass sie die Pubertät erreicht hat (erwachsen ist), dass sie vollkommene geistige Zurechnungsfähigkeit (Verstand) besitzt und, dass sie kein Sklave ist. Zusätzlich muss sie in der Lage sein die Pilgerfahrt körperlich, als auch finanziell ausführen zu können.

Diese Bedingungen beziehen sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Allerdings muss die Frau eine zusätzliche Bedingung erfüllen, bevor sie zur Rechenschaft gezogen werden kann, die Hadsch nicht vollzogen zu haben. Diese Bedingung ist die Begleitung durch einen Mahram.

Die Aussagen der Gelehrten bezüglich dieses Themas:

Die Schafi´iten sagen, dass die Hadsch nicht verpflichtend für eine Frau ist, bis sie einen männlichen Mahram, Verwandten, Ehemann oder eine Gruppe zuverlässiger Frauen findet. Wenn sie eine Begleitung der vorher genannten findet, ist die Hadsch für sie verpflichtend. Wenn sie keine Begleitung findet, ist sie nicht verpflichtet die Hadsch zu vollziehen.

Die Bedingung, die die Schafi´iten für eine Frau, die Hadsch vollziehen will, aufgestellt haben, ist, dass sie die Reise sicher antreten kann. Diese Sicherheit kann gewährleistet werden, wenn ein Ehemann, ein Mahram oder eine Gruppe zuverlässiger Frauen sie begleitet.

Die verbreitete Meinung des Madhab ist, dass es zulässig für die Frau ist die Hadsch zu vollziehen, wenn sie auch nur eine zuverlässige Frau findet, die sie mit auf die Reise nehmen kann. Sie sagen sogar, dass es für die Frau erlaubt ist alleine zu reisen, wenn sie sicher ist und sie nichts auf dem Weg zu befürchten hat. So verstehen sie die Hadithe, die der Frau verbieten, alleine zu reisen.

Wenn sie aber bereits ihre erste verpflichtende Hadsch vollzogen hat und dies jetzt eine freiwillige Tat ist, dann ist es ihr nicht erlaubt alleine zu reisen – sie muss vom Ehemann oder einem Mahram begleitet werden. In diesem Fall ist das Reisen in einer Gruppe zuverlässiger Frauen nicht erlaubt; dies ist die korrektere Meinung des Madhab.

Die Meinung der Malikiten ähnelt der Meinung der Schafi´iten in der Hinsicht, dass sie einer Frau, die keinen Mahram oder Ehemann findet, erlauben mit einer sicheren Gruppe zu reisen. Sie fügen hinzu, dass diese sichere Gruppe eine Gruppe von Männern, eine Gruppe von Frauen oder eine Gruppe von Männern und Frauen sein kann.

In dem Madhab von Imam Ahmad ist die Hadsch für eine Frau, die keinen Mahram oder Ehemann findet, der mit ihr reist, nicht verpflichtend. Vielmehr hat Imam Ahmad speziell diesen Sachverhalt kommentiert, wie Abu Dawud sagte: „Ich sagte zu Ahmad :“Ist die Hadsch für eine wohlhabende Frau, die keinen Mahram findet, um mit ihr zu reisen und die Hadsch zu vollziehen, Wajib (verpflichtend)?“ Er sagte : „Nein.““

Sie führten als Beweis für ihre Meinung eine Auswahl an Hadithen auf, die wir kurz erwähnen werden.

Die Hanafiten hatten eine Meinung, die der Meinung der Hanbaliten ähnlich ist. Sie sagen, dass die Hadsch für eine Frau, die keinen Mahram oder Ehemann findet, um mit ihm zu reisen, nicht verpflichtend ist. Zusätzlich zum folgenden Hadith sagen sie, dass das Vollziehen der Hadsch ohne männliche Begleitung die Frau in Situationen bringen kann, die ihr sehr schaden könnten.

 

     Die Erörterung des Dalil

[Eine Frau soll nicht reisen, außer in Begleitung eines Mahram.]

Der Hadith Adi in dem der Prophet (Friede sei auf ihm) zu ihm sagte: „Falls sich dein Leben verlängern sollte, wirst du eine Adh-Dha´inah (eine Frau) sehen, die den ganzen Weg von al-Hirah (im Irak) reist bis sie Tawaf um die Kaba macht, während sie niemanden fürchtet, außer Allah. „

Sie führen auch den Qiyas an. Sie vergleichen eine Frau, die alleine reist, mit einer Frau, die in einem Land der Kufaar konvertiert ist oder mit einer muslimischen Frau, die von der Schar der Ungläubigen geflohen ist. In beiden Fällen herrscht die Übereinstimmung, dass es für sie zulässig ist, alleine zu reisen. Dies sei auch der Fall, wenn sie alleine reist, um die Hadsch zu vollziehen.

Die Hanafiten und die Hanbaliten weisen diese Beweise mit den authentischen Hadithen, die es der Frau verbieten, alleine zu reisen, zurück. Sie sagen, dass der Hadith von Adi zwar wahr ist, aber es nur eine Aussage des Propheten (Friede sei auf ihm) war, die nicht darauf hinauslief,  diese Tat zu bewilligen. Es war eher eine Beschreibung für Adi, was in der Zukunft passieren würde.

Es geziemt sich eher, diesen Hadith so zu verstehen, dass das Beschriebene passieren werde, und nicht, dass es erlaubt sei, wie Imam Ash-Shawkani sagte. So würde es dann keinen Widerspruch zwischen diesem und den Hadithen, die es der Frau verbieten alleine zu reisen, geben.

 

     Sollte eine Frau ihre Stimme heben, wenn sie die Talbiyah ausspricht?

Die Talbiyah ist ein Ausspruch, den derjenige, der die Hadsch vollzieht, während den Pilgerriten spricht. Es beinhaltet die Wörter: [Hier bin ich zu Deinen Diensten, oh Allah, hier bin ich zu Deinen Diensten. Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich zu Deinen Diensten. Wahrlich, alles Lob und aller Preis und die gesamte Herrschaft gebührt Dir! Du hast keinen Teilhaber!]

Es ist Sunnah, dies nicht nur auszusprechen, sondern es laut zu rufen (melodisch).

Frauen sollten ihre Stimme nur so erheben, dass sie sich selber hören können.

Ibn Al-Mundhir – möge Allah mit ihm barmherzig sein - sagte: „Es besteht ein Konsens unter Gelehrten, dass die Sunnah bezüglich Frauen ist, dass sie ihre Stimme nicht erheben müssen, wenn sie die Talbiyah rufen. Alles was sie tun muss ist ihre Stimme so zu erhöhen, dass sie sich selber hören kann. Dies ist die Meinung von Ata´, Malik, Al-Azwa´iie befürchteten, dass aufgrund des Erhöhen ihrer Stimme eine Fitnah entstehen könnte. Aus dem selben Grund ist es für sie nicht von der Sunnah, den Adhan für das Gebet, noch die Iqama zu sprechen.“

Sheikh Al-Albani sagte in seinem Buch „Manasik Al-Hadsch wal ‘Umrah“ :

Bezüglich der Talbiyah ist die Regel für die Frauen die gleiche wie für die Männer, da die zwei vorangegangenen Hadithe allgemein sind. Sie sollen ihre Stimme ebenfalls erheben, jedoch nur solange keine Gefahr der Fitnah vorhanden ist.

Aischa pflegte ihre Stimme zu erheben, bis die Männer sie hören konnten. Abu Atiyyah sagte: „Ich hörte Aischa sagen „Wahrlich, ich weiß wie die Talbiyah des Propheten Allahs war.“ Ich hörte sie danach sagen : „Labbaik Allahumma Labbaika...“.“

Qasim ibn Muhammad sagte: „Mu´awiyah ging in der Nacht hinaus und hörte eine Stimme von jemanden, der die Talbiyah sprach. Deshalb sagte er „Wer ist da?“. Jemand sagte „Aischa, die Mutter der Gläubigen, die ´Umrah von at-Tan´im vollzieht.“ Dies wurde bei  Aischa erwähnt und sie sagte: „“Hätte er mich gefragt, so hätte ich es ihm gesagt.““

     Dinge, die Männer und Frauen beim Tawaf gleich verrichten

Erstens, die Beliebtheit Bittgebet zu machen, Allah zu gedenken oder den Quran zu rezitieren.

Zweitens, die Beliebtheit den schwarzen Stein zu berühren oder zu küssen, wenn es möglich ist, unter der Bedingung, dass die Frau nicht in eine Menge von Männern gerät, die dasselbe beabsichtigen. Dieselbe Regelung gilt auch für die jemenitische Ecke.

Drittens, die Erlaubnis zu sprechen, wenn es nötig ist und in geziemter Sprechweise.

Viertens, die Unbeliebtheit zu essen oder das Anhalten des Dranges zu urinieren, Wind zu lassen, oder einen starken Wunsch nach Essen oder andere Dinge dieser Art.

     Der Unterschied beim Tawaf zwischen Männern und Frauen

Im Allgemeinen ist die Art und Weise des Verrichtens des Tawaf bei Männern und Frauen gleich. Die vereinbarte Regelung besagt, dass alles, was Männer betrifft, auch für Frauen gilt, solange es keinen speziellen Beweis gibt, der zeigt, dass die Regelung für die Frau anders ist.

Um die Aspekte des Tawaf, die Männer und Frauen betreffen, zu überblicken, muss man sich auf die vielen Fiqh-Bücher zu diesem Thema beziehen. Unser Interesse ist es, hier folgende Unterschiede zu erläutern:

     Frauen sollten beim Tawaf nicht joggen (schnell laufen)

Es ist Sunnah für Männer am Anfang des Tawaf die ersten drei Umrundungen der Kaba zu joggen, bekannt unter dem arabischen Wort Ramal. Von der Frau wird nicht verlangt, dies zu tun.

Ibn Mundhir sagte: „Es gibt einen Konsens unter den Gelehrten darüber, dass die Frau beim Tawaf nicht schnell laufen soll. Stattdessen sollte sie den Tawaf gehend verrichten.“

     Al-Idhteba´ - Das Entblößen der rechten Schulter

Es ist ganz klar, dass die Frau beim Tawaf ihre rechte Schulter nicht entblößen soll. Imam An-Nawawi sagte: „Das Entblößen der rechten Schulter ist Sunnah für Männer und nicht zulässig für Frauen. In dieser Sache gibt es keine Meinungsverschiedenheiten.“

     Sich der Kaba nähern

Es wird empfohlen, dass die Frauen sich nicht in die Nähe der Wände der Kaba drängen und sich dabei gegen die Männer drücken. Stattdessen sollten sie ihren Tawaf an den äußeren Kreisen des Tawaf, außerhalb der Menschenmenge, ausführen.

Dies wird ihr als Schutz für sie empfohlen. Wenn sie allerdings ihren Tawaf zu einer Zeit ausführt, in der die Menschenmenge klein ist, so kann sie so nah wie möglich an die Kaba herangehen.

Diese Regelung basiert auf einem Vorfall, bei dem Umm Salamah – die Frau des Propheten Allahs (Friede sei auf ihm) – über eine Krankheit klagte. Er ordnete ihr an, den Tawaf reitend auf einem Kamel hinter den Leuten auszuführen.

Ibn Hajar erklärte den Hadith, indem er sagte: „Er ordnete ihr dies an, weil es Sunnah für die Frauen ist, sich von den Männern beim Tawaf zu distanzieren.“

     Tawaf in der Nacht ausführen

Die Gelehrten erwähnten, dass es für die Frau erwünscht ist, den Tawaf bis in die Nacht aufzuschieben, wenn sie im Laufe des Tages in Mekka angekommen ist. Sie sagen, dass der Grund dafür ist, dass es sicherer für sie und andere sei, weil die Menschenmenge zu dieser Zeit kleiner sei. 

Diese Regelung von dem veranschaulicht, was Imam al-Buchary von ´Ata überliefert, der sagte: „Aischa- möge Allah mit ihr zufrieden sein- pflegte ihren Tawaf entfernt von den Männern auszuführen, um sie nicht zu drängen. Eine Frau sagte zu ihr: „Oh Umm Al-Mu´minun, lass uns den schwarzen Stein berühren gehen.“ Aischa wies dies zurück, bis die Nacht eintraf und sie gingen, um den Tawaf zu machen. Wann auch immer sie beabsichtigten Tawaf zu machen, standen sie dort, bis die Menge der Männer den Tawaf beendete.“

Wenn sie aber denkt, dass sie sich ihrem Monatszyklus nähert, so ist es besser für sie den Tawaf so schnell wie möglich auszuführen, um den Tawaf nicht auslassen zu müssen.

     Sich drängen, um den schwarzen Stein zu küssen

Es ist erwünscht, dass eine Frau sich nicht mit den Männern drängt, um den schwarzen Stein zu küssen. Stattdessen sollte sie mit ihrer Hand dorthin winken, wie die Person, die sie nicht erreichen kann.

Imam An-Nawawi sagte: „Unsere ´Ulema sagten, dass es nicht wünschenswert für eine Frau ist, den schwarzen Stein weder zu küssen, noch zu berühren, außer zu jenen Zeiten, an denen der Ort des Tawaf schwach besucht oder leer ist, wie während der Nacht oder zu anderen Zeiten, weil ihr Drängen mit den Männern für sie selber und die Männer eine Erschwernis mit sich bringt.“

     Der Unterschied zwischen Männern und Frauen beim Sa´i

Im Allgemeinen ist die Art und Weise der Ausführung des Sa´i für Männer und Frauen gleich. Trotzdem gibt es grundlegende Unterschiede in den Etiketten des Sa´i zwischen Männern und Frauen.

Erstens: Eine Frau während ihrer Menstruation

Wie es in den Fiqh-Büchern erklärt wird, ist es keine Notwendigkeit, dass man von der großen Unreinheit (Janabah) oder, bezüglich Frauen, von der Menstruation rein sein muss, um den Sa´i auszuführen. Trotzdem erfordert dieses Thema eine Verdeutlichung.

Gemäß der Hanafi-Rechtsschule ist es nur für eine Frau erlaubt den Sa´i im Zustand der großen rituellen Unreinheit bzw. während der Menstruation auszuführen, wenn sie den Tawaf bereits im Zustand der Reinheit gemacht hat. Wenn also ihre Menstruation nach dem Tawaf angefangen hat, dann ist es für sie zulässig mit dem Sa´i fortzufahren.

Trotzdem haben aus folgendem Grund Gelehrte in dieser Angelegenheit der hanafitischen Rechtsschule widersprochen:

Es wurde von Buhary überliefert, dass Umm Al-Mu´minun Aischa sagte: „Ich erreichte Mekka und befand mich zu dieser Zeit in der Menstruation. Ich habe weder den Tawaf um die Kaba gemacht, noch Sa´i zwischen Safa und Marwa.“ Sie fährt fort: „Ich erzählte dies dem Propheten Allahs (Friede sei auf ihm) und er sagte zu mir“: „Tue das, was die Pilger tun, außer den Tawaf um die Kaba, bis du rein bist.“

Um diesen Hadith zu erklären, sagte Ibn Hajar:

Bezüglich der Zulässigkeit der Ausführung des Sa´i vor dem Tawaf, halten es die Hadithgelehrten für erlaubt und führen dazu als Beweis den Hadith von Usamah ibn Shuraik an, wo ein Mann zum Propheten (Friede sei auf ihm) kam und sagte: „Ich vollzog den Sa´i bevor ich den Tawaf gemacht habe.“ Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte darauf: „Mache problemlos Tawaf.“

Also kann eine Frau während ihrer Menstruation alle Riten der Hadsch ausführen, außer den Tawaf.   Gemäß dem Hadith von Usamah ibn Shuraik kann sie den Sa´i vor dem Tawaf vollziehen und ihr Sa´i wird richtig und akzeptabel sein.

Diejenigen, die der Frau verbieten den Sa´i zu machen bevor sie von ihrer Menstruation rein geworden ist, indem sie ihr eine Bedingung auferlegt haben, haben dafür keine Basis. Tatsächlich widerlegt der zuvor genannte Beweis diese Meinung.

     Ramal – Joggen zwischen Safa und Marwa

Imam Ash-Shafi´i sagte: „Eine Frau sollte weder zwischen Safa und Marwa joggen, noch sollte sie ihren Arm wie ein Mann entblößen, weil sie durch das Sichbedecken und Sichschützen näher zu Allah strebt. Das Joggen und Nichtbedecken würden diesem widersprechen.“

Trotzdem gibt es nach der Rechtsschule von Imam Schafi´i zwei Meinungen zu diesem Sachverhalt.

Die erste Meinung, die die Meinung der Mehrheit ist, besagt, dass sie in dem Laufbereich nicht joggen sollte. Stattdessen sollte sie die gesamte Entfernung vom Berg Safa zum Berg Marwa gehen – egal ob es am Tage ist oder in der Nacht, wenn niemand zuschaut. Dies ist so, weil sie ´Aurah ist und ihr Fiqh basiert darauf, dass sie sich bedecken und schützen sollte.

Die zweite Meinung, die von der Minderheit vertreten wird,  ist, dass wenn sie den Sa´i in der Nacht ausführt und niemand sie sieht, es für sie erwünscht ist im Gehbereich zu joggen.

Das ist ebenfalls die Meinung der Rechtsschule von Hanbali. Ibn Qudamah sagte in al-Mughni: Eine Frau sollte beim Tawaf oder Sa´i nicht joggen.

     Frauen verlassen Muzdalifah früher

Das Verbringen der Nacht des 10. Dhul-Hidschdschah ist für die Frauen genauso ein Teil der Hadsch, wie für die Männer. Wenn sie den Bereich von Arafah verlässt, tut sie dasselbe in Muzdalifah, was der Mann tun würde - sie sollte das Maghrib- und das ´Ischa-Gebet in der Zeit von ´Ischa zusammenlegen, Allahs gedenken und die Nacht dort verbringen.

Manche Gelehrten erwähnten, dass es für Frauen, die das Gedränge von Muzdalifah (und das voraussichtliche Gedränge an den Jamaraten am nächsten Tag) fürchten, erlaubt ist, Muzdalifah vor Fadschr früher zu verlassen. Nach der Sunnah sollte man allerdings bis nach Fadschr warten – nachdem die Sonne hell aufgegangen ist -, um weiter nach Mina zu gehen.

Es folgen einige Beispiele von den vielen Ahadith, die in Bezug auf dieses Thema überliefert wurden.

Erstens: Buchari überliefert, dass Aischa sagte: „(Umm Al-Mu´minun) Sawdah fragte nach der Erlaubnis des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm) Muzdalifah vor ihm (z.B. vor Fadschr) und vor dem Menschengedränge zu verlassen, weil sie dickleibig war. Er (Friede sei auf ihm) gab ihr die Erlaubnis.“

Zweitens: Muslim überliefert von Umm Habiba, dass der Prophet (Friede sei auf ihm) sie während der Nacht von Mudalifah wegschickte (vor Fadschr).

Drittens: Muslim Überliefert von Ibn Abbas, dass er sagte: „Allahs Gesandter (Friede sei auf ihm) schickte mich mit den schwachen Leuten während der Nacht von Muzdalifah weg (vor Fadschr).“

Viertens: Muslim überliefert, dass Ibn ´Umar die schwachen aus seiner Familie nach Muzdalifah zu bringen pflegte. Sie standen in der Nacht an al-Mash´ar al-Haram in Muzdalifah und gedachten Allahs. Sie sind aufgebrochen, bevor der Imam (von Muzdalifah) weggegangen ist. Manche von ihnen erreichten Mina vor der Fadschr-Zeit  (z.B. zur Fadschr-Zeit) und andere danach. Wenn sie angekommen sind, haben sie die Jamaraten beworfen. Ibn Umar bemerkte: „Allahs Gesandter (Friede sei auf ihm) sprach diesen Leuten die Erlaubnis zu.“

Imam Schafi´i sagte bezüglich des Verlassens von Muzdalifah auf dem halben Wege in der Nacht:

Die Sunnah ist, dass Frauen und schwache Leute Muzdalifah vor Fadschr verlassen sollen – nachdem die Hälfte der Nacht vergangen ist, damit sie die Jamaraten werfen können, bevor die Menge eintrifft. Dies basiert auf dem Hadith von Aischa, die sagte: „(Umm al-Mu´minun) Sawdah fragte nach der Erlaubnis des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm) Muzdalifah vor ihm (z.Bsp. vor Fadschr) und vor dem Menschengedränge zu verlassen, weil sie dickleibig war. Er (Friede sei auf ihm) gab ihr die Erlaubnis.“

Dies ist auch die Meinung der Hanbali Rechtsschule. In Al-Mughni lesen wir:

Es ist in Ordnung, dass Frauen und schwache Leute Muzdalifah früh verlassen. Von denjenigen, die ihren Frauen und schwachen Familienmitgliedern erlaubt haben voranzugehen, sind Abdur-Rahman ibn ´Owf und Aischa. Das ist die Meinung von Ata´, ath-Thawri, Ash-Shafi´i und Ashab Ar-Ra´i (den Hanafiten). Wir kennen keinen, der mit dieser Meinung nicht übereinstimmt, da diese Meinung  eine Erleichterung für Frauen und schwache Leute ist, sie von der Beschwernis des Gedränges rettet, und es außerdem eine Erlaubnis von ihrem Propheten (Friede sei auf ihm) ist.

Deshalb erkennen wir aus den vorherigen Zitaten, dass es für Frauen und schwache Leute erlaubt ist, Muzdalifah während der Nacht, z.B. vor Fadschr und bevor die Menschenmenge nach Fadschr eintrifft, zu verlassen. Diejenigen, für die diese Erlaubnis gilt, sind Frauen, Kinder und jene in ihrer Situation. Und Allah weiß es am besten.

 

     Wie viel sollte eine Frau von ihrem Haar abschneiden, wenn sie aus dem Ihram-Zustand austritt

Das Rasieren des Kopfes ist ein Ritual der Hadsch und der `Umra. In diesem Zusammenhang lobt der folgende Vers den Zustand der Muslime: [mit rasierten Köpfen und abgeschnitten(en Haaren)].

Die Hanafiten haben gesagt: „Das Rasieren des Kopfes oder das Kürzen der Haare ist ein Wajib bei der Hadsch.“ Das ist auch die Meinung der Malikiten, die sagen: „Das Rasieren an sich ist Wajib, das Abschneiden andererseits ist ausreichend.“

Die Meinung der Schafi´iten: „Unsere Meinung ist, dass das Rasieren eine Tat ist, die belohnt wird. Wenn man sie ausführt, verlässt man die erste Stufe des Ihram, Tahalull al-Asghar. Demzufolge ist das Rasieren oder Abschneiden ein Rukn, ohne den die Hadsch oder `Umra nicht gültig ist.

Laut der Hanbali Rechtsschule ist das Rasieren oder Abschneiden ein Teil der Riten der Hadsch oder `Umra. Also ist es laut ihnen Wajib. In dem Buch „Al-Uddah sharh Al-Umdah“ heißt es: „Und das Rasieren ist Wajib, da der Prophet  (Friede auf ihm) es getan hat. Dies ist mit dem Hadith >Und nimmt von mir die Riten der Hadsch.< verbunden.“

Andererseits kommt jetzt die Frage auf: Was ist besser für den Mann: seine Haare zu rasieren oder abzuschneiden; kahlköpfig herumzulaufen oder eine Haarschneidemaschine zu benutzen? Wie ist diese Vorliebe bezüglich der Frauen zu sehen?

Für Männer ist es besser, dass sie ihren Kopf rasieren. Der Beweis dafür ist der deutliche Befehl in folgendem Vers: „wenn ihr eure Haare rasiert und abgeschnitten habt“ , weil die Araber oft mit dem beginnen, was wichtiger und bevorzugter ist. 

Diese Vorliebe basiert auch auf dem Hadith, in dem der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: „Oh Allah,  sei barmherzig zu denjenigen, die sich rasieren.“ Sie fragten: „Was ist mit denjenigen, die abschneiden, oh Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Oh Allah, sei barmherzig mit denjenigen, die sich rasieren.“ Sie fragten: „Was ist mit denjenigen, die abschneiden, oh Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Und zu denjenigen, die abschneiden.“

Nach Muslim hat er in einer anderen Überlieferung drei Mal für jene gebetet, die sich rasieren, und ein Mal für jene, die abschneiden.

Sogar er (Friede sei auf ihm) rasierte seinen Kopf während der Hadsch und es gibt keinen Zweifel, dass Allah etwas anderes, als das Bevorzugteste für seinen Propheten auswählen würde.

Andererseits gibt es keine Meinungsverschiedenheit darin, dass es zulässig ist anstatt zu rasieren, abzuschneiden. In Sahih Muslim mit der Erklärung von Imam Nawawi heißt es: „Es gibt einen Ijmaa (Konsens) der Gelehrten darüber, dass Rasieren besser ist als Abschneiden, aber Abschneiden zulässig ist.“

     Gilt diese Vorliebe des Rasierens auch für Frauen?

In al-Mughni heißt es: „Es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter den Leuten des Wissens, dass es Sunnah für eine Frau ist, dass sie ihre Haare abschneiden (kürzen), und nicht rasieren soll.“ Ibn Mundhir sagte: „Der Konsens (Ijmaa) der Leute des Wissens ist, dass eine Frau abschneiden und nicht rasieren soll, weil das Rasieren bei der Frau als Verstümmelung betrachtet werden würde.“

Und Ibn Hajar (möge Allah mit ihm barmherzig sein) sagte: „Für Frauen ist es Sunnah ihre Haare nur abzuschneiden. Darüber gibt es einen Ijmaa.“

     Wie viel sollte eine Frau von ihrem Haar abschneiden?

Nach den Malikiten sollte eine Frau von ihrem ganzen Haar die Breite einer Anmulah (eine Fingerbreite, ungefähr 1 Zentimeter) abschneiden oder etwas mehr oder weniger. Um dies weiter zu erklären sagte Imam Malik in „Mawahib Al-Jilal“ : „Unserer Meinung nach gibt es keine festgelegte Menge. Was auch immer ein Mann oder eine Frau von ihren Haaren nimmt, wird genügend sein.“

Die Hanbaliten sagen: „Eine Frau sollte ihr Haar um die Breite einer Anmulah kürzen.“ Abu Dawud sagte: „Ich hörte jemanden Ahmad fragen, ob eine Frau ihre gesamten Haare kürzen soll. Er sagte: “Ja, sie sollte ihr Haar zusammenbinden und dann von den Enden ihrer Haare eine Fingerbreite abschneiden.““

Laut den Schafi´iten ist es für eine Frau wünschenswert, dass sie von ihrem gesamten Haar eine Fingerbreite abschneidet. Al-Mawardi sagte: „Sie sollte nichts von den Haaren an den Seiten ihres Kopfes kürzen, weil sie dies verunstalten würde. Stattdessen sollte sie ihr Haar hochhalten und von dem, was unterhalb ist, abschneiden.“

Andererseits ist es laut den Schafi´iten für Mann und Frau ausreichend, drei Haare entweder zu schneiden oder zu rasieren. Nichts weniger als dies ist akzeptabel.

Die Hanafiten sagen: „Mit dem Kürzen ist gemeint, dass ein Mann oder eine Frau mindestens ein Viertel ihrer Haare um eine Fingerbreite kürzen sollen. Das bedeutet, dass sie von dem gesamten Teil dieser Haare diese Menge abschneiden.“ Sie sagten auch es sei Wajib, eine bisschen mehr als eine Fingerbreite abzuschneiden, sodass es sicher ist, dass mindestens um eine Fingerbreite gekürzt wurde.

     Eine Frau bekommt ihre Menstruation bevor sie Tawaf Al-Ifadah vollzogen hat

Dieses Thema kommt oft wie folgt vor: Was passiert, wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt, Tawaf Al-Ifadah noch nicht vollzogen hat und nun in einer Situation ist, in der sie Mekka verlassen muss? Was soll sie tun?

Es ist zu erwähnen, dass es eine Bedingung für die Frau ist, außerhalb ihrer Menstruation zu sein, um Tawaf machen zu können. Wenn eine Frau also während ihrer Menstruation Tawaf macht, ist ihr Tawaf ungültig.

Dies basiert auf dem authentischen Hadith, in dem ´Umm al-Mu´minin ´Aischa sagt: „Ich erreichte Mekka während ich meine monatliche Periode hatte. Ich habe weder Tawaf, noch Sa´i zwischen Safa und Marwa vollzogen. Ich erzählte dies dem Propheten (Friede sei auf ihm) und er sagte zu mir: „Mache alles, was derPilger macht, außer den Tawaf um die Kaba ´, bis du rein bist.““

Dieser Hadith sagt ganz klar, dass eine Frau während ihrer Menstruation solange keinen Tawaf machen kann, bis sie ihre Menstruation vollendet hat. Was sie tun sollte ist, dass sie in Mekka wartet bis sie ihre Menstruation vollendet hat, sich dann wäscht und danach den Tawaf macht.

Ihr Mahram sollte mit ihr während dieser Zeit dort bleiben. Dies basiert auf dem Hadith, in dem Umm Al-Mu´minin `Aischa zu Allahs Gesandten (Friede sei auf ihm) sagte: „ Safiyya bint Huyayy hat ihre Periode bekommen.“ Er entgegnete: „Sie  könnte uns daran hindern aufzubrechen. Hat sie nicht mit euch (Frauen) den Tawaf gemacht?“ Aischa sagte: „Ja (hat sie).“ Er sagte: „Dann könnt ihr gehen.“

In der gleichen Weise würden die Gelehrten und die Muslime der früheren Generationen nicht Mekka verlassen, bis die menstruierenden Frauen in ihrer Gruppe eine Möglichkeit hatten, ihre Menstruation zu vollenden und Tawaf Al-Ifadah zu machen. Wie der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: „Sie könnte uns daran hindern aufzubrechen.“

Abu Huraira pflegte zu sagen:

„Wer ist ein Amir, der kein Amir ist? Es ist eine Frau mit einer Gruppe von Menschen, die ihre Periode bekommen hat, bevor sie Tawaf Al-Ifadah gemacht hat. Wegen ihr sind sie gezwungen zu bleiben, bis sie ihr Periode vollendet und den Tawaf gemacht hat.“

Aber was passiert, wenn sie aufgrund von Umständen, die sie nicht steuern kann, nicht solange in Mekka bleiben kann, bis sie ihre Periode vollendet hat, um Tawaf Al-Ifadah zu machen? Sie hätte eine von drei Möglichkeiten:

Erstens: Sie kann ihre Hadsch abbrechen und ohne Hadsch nach Hause gehen.

Zweitens: Sie kann den Tawaf machen, obwohl sie ihre Periode hat, aufgrund der großen Unumgänglichkeit, in der sie sich befindet.

Oder...

Drittens: Wenn sie geht, ohne Tawaf Al-Ifadah gemacht zu haben, würde sie sich noch im Ihram-Zustand befinden. Ihr Ehemann wäre für sie nicht erlaubt, bis sie nach Mekka zurückkehren und den Tawaf machen würde.

Viele Gelehrte haben über die Lösung dieses Problems diskutiert. Vielleicht ist die gnädigste und den Prinzipien der Schari´a am naheliegendste Möglichkeit, die Möglichkeit zwei, wo sie trotz ihrer Periode aufgrund der Unumgänglichkeit den Tawaf macht.

Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyyah gab die folgende Fatwa:

„Eine Frau während ihrer Periode sollte die Hadschriten ausführen, die sie fähig ist zu tun. Worüber sie keine Kontrolle hat, ist vergeben – sie kann ebenfalls den Tawaf machen (obwohl sie ihre Periode hat). Sie soll duschen, wie sie für den Ihram duscht, in der Tat ist diese Situation verdienstvoller, und sie sollte sich fest einhüllen, wie sie es bei Istihadah-Blut machen würde, in der Tat ist diese Situation verdienstvoller.“

Das ist, worauf die Texte (des Qur´an und der Sunna), zusätzlich zu den Prinzipien der Schari´a, hindeuten. Mit dieser Meinung bestehen keine Widersprüche mit den islamischen Prinzipien.

Die Texte weisen darauf hin, dass Tahara Wajib für den Tawaf ist. Wie die Aussage des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm): „Die menstruierende Frau soll alle Riten der Hadsch ausführen, außer den Tawaf.“ Dies ist ein allgemeiner Wajib.

Aber wir wissen von den Prinzipien der Schari´a, dass eine Sache nur dann Wajib ist, wenn die Person imstande ist sie zu tun. Wie Allah im Qur´an sagt: [Also fürchtet Allah so viel ihr könnt]. Und wie der Gesandte Allahs (Friede auf ihm) sagte: „Wenn ich euch etwas befehle, dann tut, was ihr imstande seid zu tun.“

Die meisten sagen, dass Tahara eine Bedingung beim Tawaf ist. Zur gleichen Zeit wissen wir, dass wenn eine Person nicht fähig ist im Gebet, aufgrund von äußeren unkontrollierbaren Umständen, im Zustand der Tahara zu bleiben, es zulässig für sie ist, ohne Tahara zu beten. Ein typisches Beispiel: Eine Frau im Istihadah oder jemand, der seinen Urin nicht kontrollieren kann, können unbekümmert  ihr Gebet verrichten.

Wenn in diesem Fall die Bedingungen für das Gebet entschuldigt werden, wenn eine Person sie nicht erfüllen kann, dann sollten auch die Bedingungen für den Tawaf entschuldigt werden, wenn jemand sie nicht erfüllen kann. Tatsächlich hat die Situation beim Tawaf einen höheren Anspruch auf diese Regel.

In allen anderen Fällen (entweder sie bricht ihre Hadsch ab oder sie verbleibt im Ihram, bis sie in Zukunft wiederkommen kann) ist es eine große Erschwernis für sie. Und Erschwernisse werden in der Schari´a annulliert.

Und für diejenigen, die sagen, dass sie zwar in ihrem Zustand den Tawaf machen kann, aber, dass sie eine Buße dafür zahlen muss, ist unsere Meinung, dass es keine Buße gibt, weil es für jemanden, der eine Wajibtat unterlässt, keine Buße gibt, wenn ihn keine Schuld trifft, dass er diese Tat nicht ausführen konnte. Dies ist ein Unterschied zu jemandem, der eine Wajibtat aufgrund von Vergesslichkeit, Ignoranz oder mit Absicht unterlässt.

Die menstruierende Frau hat diese Wajibtat nicht wegen eines selbstverschuldeten Grundes unterlassen. Sie konnte die Wajibtat aufgrund ihrer Periode nicht ausführen, die nicht gemäß ihres Willens oder Wunsches beginnt. Also gibt es keine Buße für sie.

Demzufolge muss eine Frau, die ihre Periode bekommen hat, bevor sie Tawaf Al-Ifadah gemacht hat, in Mekka verbleiben, bis sie rein wird und dann den Tawaf macht.

Wenn sie aufgrund bestimmter Umstände und Unumgänglichkeiten Mekka verlassen muss, bevor sie ihre Periode vollendet hat, kann sie laut mancher Gelehrten – wie Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyyah – den Tawaf machen, obwohl sie ihre Periode hat und es gibt keine Buße für sie. Und Allah weiß es am besten.

     Muss eine menstruierende Frau Tawaf Al-Wada´ vollziehen?

Wenn eine Frau ihre Periode bekommt, bevor sie Tawaf Al-Wada´ (ihren Abschiedstawaf) vollzogen hat und sie schon ihren Tawaf Al-Ifadah gemacht hat, kann sie Mekka verlassen ohne Tawaf Al-Wada´ zu machen. Es gibt keine Buße für sie, wenn sie dies tut.

Das ist die Meinung von der Mehrheit der Gelehrten. Diese Erleichterung ist durch die authentische Aussage von Ibn Abbas belegt, in der er sagt: „Den Menschen wurde befohlen, dass da letzte was sie (in Mekka) tun der Tawaf ist, nur für die menstruierenden Frauen wurde der Befehl erleichtert.“

Darüber hinaus fragte der Prophet (Friede sei auf ihm) Aischa in dem Hadith, in dem sie ihm über Safiyaa´s Menstruation erzählte, ob sie Tawaf Al-Ifadah gemacht hat. Als sie Aischa sagte, dass sie es getan hat, sagte der Prophet (Friede sei auf ihm), dass sie nicht zurückgehalten werden. Das bedeutet, dass es für sie erlaubt war, Mekka zu verlassen, ohne Tawaf Al-Wada´ vollzogen zu haben.  

Es gibt auch keine Buße für die Frau, wenn sie dies tut, weil der Prophet (Friede sei auf ihm) keine Buße für Safiyyah erwähnte.

     Fazit

Das Ziel dieser Arbeit war es, die Fiqh-Regeln, die speziell für die Frau während der Hadsch gelten, hervorzuheben. Diese Regeln wurden in zwei grundlegende Kapitel unterteilt und gegliedert: das eine Kapitel handelt über den Ihram der Frau und das andere erörtert die rituellen Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

Wir haben gelernt, dass es für eine Frau genauso eine Sunnah ist vor dem Eintritt in den Ihram zu duschen, wie für einen Mann  und, dass diese Regel für eine Frau während ihres Haid oder Nifas nicht anders ist. Wir haben gelernt, dass das Duschen während des Ihram zulässig ist und, dass man Wasser auf den Kopf schütten und leicht den Kopf kratzen kann.

Zusätzlich haben wir gelernt, dass sie Kleidung beliebiger Farbe tragen kann, solange es den islamischen Vorstellungen einer bescheidenen (sittsamen) Kleidung entspricht. Sie können ebenfalls Schmuck tragen. Sie sollte ihr Gesicht während des Ihram entblößen, aber, wenn sie die Blicke von Nicht-Mahram-Männern fürchtet, kann sie ihr Gesicht bedecken, wie es die Frauen des Propheten (Friede sei auf ihm) zu tun pflegten. Außerdem sollen sie ihren Ehepartner nicht mit Begierde berühren.

Im zweiten Kapitel über die rituellen Unterschiede bei Mann und Frau haben wir gelernt, dass eine Frau nicht ohne einen Mahram als Begleiter zur Hadsch reisen sollte. Sie sollte ihre Stimme bei der Talbiyah nicht maßlos erhöhen.

Bezüglich des Tawaf unterscheidet sie sich von dem Mann in folgenden Dingen: sie soll bei den ersten drei Umrundungen nicht joggen (Ramal), sie soll ihre rechte Schulter nicht entblößen und sie sollte sich nicht mit den Männern drängen, um in die Nähe der  Ka´bah zu kommen oder, um den schwarzen Stein zu küssen. Zusätzlich ist es für sie erwünscht, dass sie eine Zeit wählt, in der es weniger beengt ist.

Bezüglich des Sa´i haben wir gelernt, dass das Reinsein von der Menstruation keine Bedingung ist und, dass eine Frau trotz ihrer Periode den Sa´i ausführen kann. Es wird nicht von ihr verlangt, dass sie im Tal von Safa und Marwa rennt.

Wir haben gelernt, dass es eine Erlaubnis des Propheten (Friede sei auf ihm) ist, dass Frauen und schwache Personen Muzdalifah früh verlassen. Das Rasieren des Kopfes ist nur für Männer bevorzugt und Frauen sollten nicht mehr als einen Zentimeter von den Spitzen ihrer Zöpfe abschneiden.

Wir haben ausführlich den Fall, dass eine Frau ihre Periode bekommt, bevor sie Tawaf Al-Ifadah vollzogen hat, besprochen. Sie sollte warten, bis sie ihre Periode vollendet hat, um den Tawaf zu machen, und ihr Mahram sollte bei ihr bleiben. Falls sie aufgrund schlimmer Umstände Mekka verlassen muss, haben wir gelernt, dass manche Gelehrte die Fatwa gegeben haben, dass sie duschen kann, sich fest umhüllen und den Tawaf trotz ihrer Periode machen soll. Aber diese Möglichkeit soll nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Notwendigkeit groß ist.

Schließlich haben wir gelernt, dass eine Frau, die ihre Periode bekommt, bevor sie Tawaf Al-Wada´ vollzogen hat, nicht in Mekka warten muss, bis sie ihre Periode vollendet hat. Sie kann Mekka verlassen, ohne den Tawaf gemacht zu haben, wie es in der Sunnah des Propheten Allahs (Friede sei auf ihm) gezeigt wird.

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