Warten nach der Nikah bis zur Walima?

Die Mehrheit der Gelehrten empfehlen heut zu Tage, dass man nach der Nikah - dem Heiratsvertrag warten sollte bis man den Geschlechtsverkehr vollzieht und somit die Nikah vervollständigt bis zur Walima, dem Tag der "Hochzeitsfeier" , der Bekanntgebung (weil man da Essen gibt und viele Leute kommen), des Zusammenziehens, damit beide, aber hauptsächlich die Frau vor einer großen Fitna bewahrt ist:

 

Frage (Nr. 74321): 

Soweit ich verstanden habe, gibt es nach der Nikāh keine Beschränkungen zwischen Mann und Frau, selbst wenn die Ehe noch nicht vollzogen wurde. Was ist mit der Behauptung, man solle dem Weg des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) folgen, indem Mann und Frau sich nicht alleine treffen, so wie er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich nicht mit `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) traf, bis sie ihre Ehe einige Jahre nach der Nikāh vollzogen? Wenn also der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich während der Zeit zwischen Nikāh und dem Vollzug der Ehe nicht mit ihr allein traf, wie lautet dann der Dalīl, auf den die Gelehrten ihr Urteil stützen, welches es dem Mann und der Frau erlaubt, sich nach der Nikāh und vor dem Vollzug der Ehe zu treffen?  

Antwort:  

Alles Lob gebührt Allah.  

Der Mann bleibt für die Frau ein Fremder und es ist ihm nicht erlaubt, sie anzusehen, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn er sie heiraten möchte, dann sollte er ihr einen Antrag machen – in diesem Fall wird es ihm erlaubt, sie anzusehen, aber nicht, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn ihre Familie zustimmt und sie ihm in die Ehe gibt, dann wird er ihr Ehemann und sie seine Ehefrau und dann ist es ihm gestattet, mit ihr alles zu tun – er darf sie ansehen, mit ihr allein sein, sie berühren, ihre Hand ergreifen und mit ihr intim sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen …“ (23:5-6).  

Die Ehe ist gültig, sobald der Ehevertrag geschlossen wurde. Stirbt einer der Ehegatten, nachdem der Vertrag geschlossen wurde, erbt der andere von ihm oder ihr, selbst wenn dies vor dem Vollzug der Ehe geschieht. 

Dies ist der Beweis, der von den Gelehrten zu dieser Angelegenheit angeführt wurde.  

Es ist jedoch unter den Leuten üblich geworden, den Ehevertrag separat von dem Vollzug der Ehe bekannt zu geben, nicht weil der Vollzug nach dem Ehevertrag harām ist, sondern vielmehr, weil vielleicht die Umstände des Ehemannes es ihm nicht erlauben, seine Frau in das eheliche Heim zu holen, sodass es etwas gibt, das als „Hochzeitsnacht“ bekannt wurde. Ist dies der Fall, dann sollte der Mann die Ehe mit seiner Frau erst dann vollziehen, wenn die Eheschließung bekannt gemacht wurde, denn wenn er die Ehe vorher mit ihr vollzieht, kann dies ernsthafte Probleme für beide verursachen. Er könnte sich von ihr scheiden oder sterben und sie könnte eine Jungfrau sein, die dann ihre Jungfräulichkeit verliert, und sie könnte schwanger werden, sodass sie Verdächtigungen ausgesetzt ist und sie wie auch ihre Familie könnte ständiger Gegenstand von Klatsch und Tratsch bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 52806.  

Was die Aussage des Fragestellers anbelangt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während der Zeitspanne zwischen dem Ehevertrag und dem Vollzug der Ehe nicht mit `Ā’ischah allein war, so ist die bloße Spekulation. Wie kann er sich dessen sicher sein? Diese Zeitspanne dauerte drei Jahre an und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte zweimal am Tag zu Abu Bakrs Haus zu gehen, am Morgen und am Abend, wie in Sahīh al-Bukhāri (#476) bewiesen wird.  

Wer kann also behaupten, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während dieser Zeit nie mit `Ā’ischah allein war? 

Wie auch immer, es kann sein, dass es stimmt, doch bedeutet dies nicht, dass es harām ist, denn es ist basierend auf einem Beweis aus dem Qur’ān bewiesen, dass es gestattet ist, wie oben angeführt wurde.  

Und Allah weiß es am besten.  

Islam Q&A

 


 

Frage:

Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!
Scheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, möge Allah mit ihm barmherzig sein, hat gesagt:
„Es ist für ihn zulässig das zu tun, was Männer mit ihren Ehefrauen tun dürfen. Doch sollte er bis zum vereinbarten Zeitpunkt (Hochzeitsnacht) geduldig sein, um mit ihr die Ehe zu vollziehen. Wenn er sie aber für einen klaren Grund besuchen oder mit ihr telefonieren möchte und die Erlaubnis dazu von ihrer Familie hat, so ist nichts Falsches daran. Wenn er sie trifft und mit ihr allein ist, jedoch mit Erlaubnis ihrer Familie, so ist auch hier nichts Falsches daran. Doch wenn es heimlich geschieht, ohne dass jemand aus ihrer Familie darüber Bescheid weiß, dann ist dies gefährlich, da es dazu führen kann, dass sie von ihm schwanger wird und er dann schlecht über sie denkt oder leugnet, mit ihr intim gewesen zu sein. Somit kann dies eine Menge Fittnah und Ärger verursachen.
Somit sollte er sich zurückhalten und sich in Geduld üben, bis der vereinbarte Zeitpunkt für den Vollzug der Ehe eintrifft. Wenn es notwendig sein sollte, sie zu kontaktieren oder sich mit ihr zu treffen, so sollte ihr Vater, ihre Mutter oder ihr Bruder dabei sein, damit nichts passieren kann, dass möglicherweise negative Folgen haben könnte.“

FatāwāScheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz (21:208, 209)

Scheikh Muĥammad Ibn Şāliĥal-‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm barmherzig sein, hat gesagt:
„Wenn ein Mann den Ehevertrag mit einer Frau geschlossen hat, dann ist er somit ihr Ehemann geworden und darf mit ihr auch telefonieren und Briefe an sie schreiben. Es ist nichts Falsches daran, mit ihr Kontakt zu haben, da sie nun seine Ehefrau ist. Doch darf es nicht zum Geschlechtsverkehr kommen. Wenn er also Kontakt mit ihr hat, das Sitzen mit ihr genießt und sie küsst, ist nichts dagegen einzuwenden. Es darf jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr kommen, da der Geschlechtsverkehr zu diesem Zeitpunkt eine gewaltige Gefahr darstellt und es ihn dazu führen kann, schlecht von ihr denken. Sie kann außerdem nach diesem Geschlechtsverkehr schwanger werden und gebären, bevor der festgelegten Zeitpunkt für den Vollzug der Ehe verstrichen ist, sodass der Frau Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.“

Liqā`āt al-Bāb al-Maftūĥ(175/Frage-Nr. 12).

Und Allah weiß es am besten!

Übersetzt von Abu Yunus

 


Geschlechtsverkehr vor der Bekanntgabe der Ehe

Frage:


Ich wurde vor zwei Monaten mit einem religiösen Bruder verlobt. Er wollte dass wir den Vertrag sofort machen, anstatt uns nur zu verloben. Aber meine Familie lehnte dies ab und sie sagten es gäbe keinen Grund zur Eile. Wir waren dann alleine zusammen ohne einen Vormund, deswegen passierte was ich befürchtete (Vorspiel ohne Geschlechtsverkehr) in dem besten Monat, Ramadan. Seit dem fühle ich mich sehr schlecht. Wie kann ich fünf Monate fasten als Sühne was in den fünf Tagen von Ramadan passiert ist (einen Monat fasten, als Sühne für jeden Tag)? Das ist mein erstes Problem was mich um den Schlaf bringt.

Vor zwei Wochen haben wir unseren Ehevertrag fertig gemacht. Wir hatten dann Geschlechtsverkehr, vor der Bekanntgabe der Vollendung unserer Ehe, welche erst nächstes Jahr stattfinden wird. Ich habe viele Antworten auf ihrer Webseite gelesen bezüglich den Rechten eines Ehemanns nach dem Ehevertrag und vor der Bekanntgabe und habe heraus gefunden, dass er warten sollte bis die Ehe bekannt gegeben wurde um Probleme zu vermeiden. Ich sagte ihm, dass ich zum Geschlechtsverkehr nicht einwilligen werde, bis wir die Ehe bekannt gegeben haben. Er lehnte das ab und bestand auf sein Recht mich als seine Ehefrau genießen zu können. Was soll ich machen? Meine Familie weiß nicht, dass ich keine Jungfrau mehr bin. Und ich habe Angst schwanger zu werden bevor unsere Ehe bekannt gegeben wurde. Was soll ich in dieser Situation machen? Soll ich ihm gehorchen wenn er mich braucht? Soll ich meiner Familie erzählen, dass wir bereits Geschlechtsverkehr hatten, auch wenn sie das niemals akzeptieren könnten?

Antwort:

Gepriesen sei Allahu ta3ala

Erstens:

Wenn die Mindestbedingungen (Heiratsantrag und die Einwilligung dazu und die Zustimmung des Walis) in der Gegenwart zweier Zeugen einer Ehe erfüllt wurden oder bei Bekanntgabe dieses Ehevertrags, dann wird die Frau die Ehefrau des Mannes und es ist für beide erlaubt intim mit dem anderen zu sein.

Es ist für das Paar erlaubt intim zu sein bevor die Ehe bekannt gegeben wird, durch küssen und so weiter, selbst wenn dies zur Absonderung von Maniy führt, so lange es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt.


Zweitens:

Keine Kafarah(Sühne) ist nötig, für jemanden der das Fasten ohne Grund bricht, außer das fasten wurde durch Geschlechtsverkehr gebrochen. Sühne ist nicht erforderlich für jemanden der das Fasten wegen etwas anderem als Geschlechtsverkehr bricht.

Darauf basierend ist keine Sühne nötig für eure Intimität die während Ramadan stattgefunden hat, soweit wie du es sagtest, kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Wenn es eine Absonderung von Maniy als Resultat gab, dann ist das Fasten dieses Tages ungültig und du musst diese Tat bei Allah bereuen und einen Tag fasten um den anderen Tag ersetzten.

Aber wenn kein Maniy abgesondert wurde, dann ist das Fasten gültig, und du musst nichts weiter machen.

Siehe auch die Antworten auf Frage Nr.: 71213, 14315, 49614 und 37887.


Drittens:

Bezüglich dessen, dass dein Mann Geschlechtsverkehr mit dir hatte bevor die Ehe bekannt gegeben wurde, hat er offenkundig falsch gehandelt und es ergeben sich viele Konsequenzen aus seiner Tat. Wie kann er religiös sein aber nicht auf die Warnungen und Ratschlägen der Gelehrten hören, an diejenigen die einen Ehevertrag abgeschlossen haben, sich mit der Konsumierung der Ehe nicht zu beeilen. Was er behauptet, sein Recht zu sein, ist nicht richtig. Es gab eine Vereinbarung zwischen ihm und deiner Familie die Vollziehung der Ehe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuwarten, also hätte er diese Vereinbarung erfüllen sollen und und diese Bedingung einhalten sollen, welcher er zugestimmt hatte. Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und -Frieden auf ihm sein) sagte:“ Die Bedingungen, die es am meisten verdient haben erfüllt zu werden, sind die Verhältnisse bei denen Intimität für euch erlaubt wird.“ Überliefert bei al-Bukhaari (2721) und Muslim (1418).

Shaykh ‘Abd al-‘Azeez ibn Baaz (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde gefragt:

Was ist einem Mann erlaubt mit seiner Ehefrau zu machen, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde, aber vor der Vollendung der Ehe?

Er antwortete:

Es isst ihm erlaubt, das zu tun, was Männer mit ihren Ehefrauen machen, aber er sollte geduldig sein bis zu der Zeit, die vereinbart wurde um die Ehe zu vollziehen. Wenn er sie besuchen muss oder sich mit ihr in Verbindung setzen will, mit der Erlaubnis der Familie und mit einem klaren Grund, dann ist daran nichts falsch. Wenn er sich mit ihr trifft und mit ihr alleine ist, mit der Erlaubnis der Familie, dann ist daran nichts falsch. Aber wenn es heimlich gemacht wird ohne das jemand davon weiß, ist das gefährlich, da sie von ihm schwanger werden könnte, und dann denkt er vielleicht schlecht von ihr oder er leugnet intim mit ihr gewesen zu sein und dadurch entsteht vielleicht eine Menge Fitnah und Ärger.

Was er machen sollte ist sich zurückhalten und geduldig sein bis zu der Zeit die vereinbart wurde die Ehe zu vollziehen. Wenn es einen Grund gibt sich mit ihr zu treffen sollte ihr Vater oder ihre Mutter oder Bruder dabei sein, so das nichts passieren kann was schlechte Folgen mit sich bringen könnte.

Fataawa al-Shaykh Ibn Baaz (21/208, 209).

Shaykh Muhammad ibn Saalih al-‘Uthaymeen (möge Allah barmherzig mit ihm sein) sagte:

Wenn ein Mann einen Ehevertrag mit einer Frau macht, dann ist er ihr Ehemann und er kann mit ihr am Telefon reden oder ihr Briefe schreiben. Es ist nichts falsch daran mit ihr im Kontakt (ohne Geschlechtsverkehr) zu sein, denn sie ist seine Ehefrau. Wenn er sie anruft und es genießt bei ihr zu sein und sie zu küssen, ist daran nichts falsch, aber Geschlechtsverkehr sollte nicht stattfinden, da eine Gefahr dabei ist und es ihn vielleicht dazu bringt schlecht von ihr zu denken, oder sie wird vielleicht schwanger und bekommt das Kind vor der ausgemachten Zeit des Vollzugs der Ehe, also könnte die Frau vielleicht eines Fehlverhalten beschuldigt werden.

Liqaa’aat al-baab il-Maftooh (175/Frage Nr.: 12).

Viertens:

In Hinblick was du tun musst, es ist wie folgt:

1.Gebe sofort jeden Kontakt zwischen euch auf, der zum Geschlechtsverkehr führen könnte.

2.Ermahne deinen Ehemann Allah zu fürchten und beeilt euch die Ehe auszurufen, selbst wenn dies bedeutet Schulden auf sich zu nehmen oder etwas harte Arbeit. Nicht wegen der Möglichkeit einer Schwangerschaft, sondern weil das Jungfernhäutchen mit Sicherheit gerissen ist. Das könnte ernsthafte folgen haben wenn er – Allah bewahre – stirbt oder sich scheiden lässt.

3.Wenn der Ehemann die Hochzeit nicht vorziehen kann, ist es wichtig dass du deinen Eltern erzählst, was passiert ist und es ihnen nicht zu verheimlichen. Das ist sehr in deinem Sinne. Wenn er zugibt was er getan hat, ist das weniger schlimm als wenn er sich scheiden lässt und es dann abstreitet oder er sterben würde.


Und Allah weiß es am besten

Islam Q&A

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