Fiqh der Ehe - 2 - Der Zweck

II – Der Zweck

Die Ehe: Ziele, Zweck und Definition

Die Definition der Ehe (Nikah)

Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Nikah ist die körperliche Beziehung zwischen Mann und Frau. Es wird auch zweitrangig benutzt, um auf den Ehevertrag Bezug zu nehmen, welcher diese Beziehung rechtsmäßig macht. Welche der beiden Bedeutungen gemeint ist, kann durch den Kontext bestimmt werden, in dem das Wort benutzt wird.

 

Was die Definition der Ehe in der Fiqh angeht, wäre eine einfache Definition diese hier:

 

Da sich diese Definition nur auf den Aspekt des Ehevertrags bezieht, definiert Muhammed Abu Zahrah (ein zeitgemäßer Gelehrter) sie wie folgt:

 

Ibn 'Uthaimin ('Uthaymin) hat sogar noch einen umfassendere Ansicht über die Institution Ehe in seiner Definition:

 

Der Zweck und die Ziele der Ehe

Wie bei allem was ein Muslim macht, sollte er die Ehe nur eingehen, nachdem er das Verständnis für alles erlangt hat, was Allah in Bezug auf die Rechte und Pflichten festgesetzt hat, sowie das Verständnis über die Weisheit, die hinter dieser Institution zu finden ist, erlangt hat. Fast alle Völker und alle Gesellschaften praktizieren die Ehe in irgendeiner Art und Weise, genau wie sie Geschäfte machen (kaufen und verkaufen). 'Umar ibn Al-Khattab vertrieb Leute vom Markt in Medina, wenn sie kein Wissen über die Fiqh im Kaufen und Verkaufen hatten. Genauso sollte ein Muslim sich nicht auf so etwas Wichtiges wie die Ehe einlassen, ohne den Zweck der Ehe im Islam zu verstehen und ohne ein umfassendes Verständnis über die Rechte und Pflichten, die damit einhergehen, zu haben.

Einer der Grundsätze der islamischen Rechtsprechung ist: „Der Grundzustand aller Dinge ist Rechtmäßigkeit, bis ein Beweis etwas anderes zeigt.“ Darauf beruhend, wenn ein neues Essen entdeckt wird, wird es als erlaubt angesehen, außer wenn es spezielle Gründe oder Eigenschaften gibt, die es verboten machen, zum Beispiel wenn es zu einem Rauschzustand führt. Die Beziehungen zwischen Männern und Frauen folgen diesem Grundsatz nicht und sind in der Tat das Gegenteil. Der Grundsatz lautet: „Beziehungen zwischen Männern und Frauen sind verboten bis es einen Beweis gibt, der etwas anderes zeigt.“ In dem Fall die Heirat, dann wird alles erlaubt.

 

Nachwuchs (Kinder)

Einer der wichtigsten Zwecke der Ehe ist die muslimische Bevölkerung zu erhalten und zu erhöhen. Dieses Ziel könnte eindeutig auch ohne die Ehe erreicht werden, aber wenn Handlungen in Ungehorsamkeit Allah gegenüber vorgenommen werden, bekommen sie den Segen Allahs nicht und die ganze Gesellschaft ist verdorben. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte:

„Heirate, denn ich werde die anderen Nationen durch euch an Zahl am Tag der Auferstehung übertreffen.“ [Ibn Majah – Sahih]

Es soll betont werden, dass das Ziel nicht einfach ist, Kinder zu produzieren, die in der nächsten Generation leben werden. Es geht auch darum, rechtschaffende Kinder zu erziehen, die Allah gehorchen und die eine Quelle der Belohnung für ihre Eltern sind, nachdem sie gestorben sind. Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) wird sich nicht am Tag der Auferstehung vor den anderen Nationen mit Kindern rühmen, die von muslimischen Eltern stammen, die den Weg des Islams verlassen haben. Deshalb ist es die Verantwortung der muslimischen Eltern, nach Mitteln zu streben, ihren Kindern die Bildung und Erziehung zu geben, die sie brauchen, nicht nur um aufzuwachsen, sondern auch um erfolgreich darin zu sein, als Muslime Allah anzubeten und ihm zu gehorchen. Diese Pflicht kann Emmigration (Hijrah), das Errichten muslimischer Gemeinschaften und Schulen und andere Verpflichtungen enthalten. Denn die Gelehrten haben in einem anderen Grundsatz der Fiqh erklärt: "Die Sache, nur durch die man eine Pflicht erfüllen kann, ist selbst eine Pflicht."

 

Freude

Islam ist die Religion der Fitrah – die Religion, die im Einklang mit den natürlichen Instinkten und Bedürfnissen der Menschheit ist. Er ist nicht wie die vom Menschen geschaffenen (modifizierte) Religionen, die für die Menschen unnatürliche Beschränkungen festlegen, ob ein selbstauferlegtes Verbot der Ehe (Nonnen und Mönche, etc.), Verbot der Ehescheidung oder Monogamie. Männer haben eine Neigung für Frauen und Frauen haben eine Neigung für Männer. Die Ehe ist die Institution, welche dieses Verlangen erfüllt und sie in Bahnen lenkt, welche Allah, dem Erhabenen, gefallen. Allah erwähnt diese Anziehung:

„Zum Genuss wird den Menschen die Freude gemacht an ihrem Trieb zu Frauen und Kindern…“ [der edle Quran 3:14]

Selbst der Gesandte Allahs macht deutlich, dass die Anziehung zwischen den Geschlechtern etwas Natürliches ist und nicht etwas, was abgelehnt oder unterdrückt werden muss – nur in Bahnen gelenkt, die Allah dem Erhabenen gefallen. Er sagte:

„Von eurem Diesseits sind mir die Liebe zu Frauen und Parfüm gegeben worden und mein Seelenfrieden ist im Gebet.“ [Ahmad und andere – Sahih]

Das Verlangen von Männern und Frauen für einander ist ein Drang, der erfüllt werden muss. Wenn er unerfüllt bleibt, wird er zur Quelle der Zwietracht und der Zerrüttung in der Gesellschaft. Deshalb hat der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) allen Männern, die fähig sind, die Verantwortung der Ehe auf sich zu nehmen, angeordnet, sie einzugehen:

„Wer immer von euch fähig ist zu heiraten, so soll er heiraten, denn es ist besser seine Augen vor dem unerlaubten Schauen und seine Geschlechtsorgane vor Sünden zu schützen; und wer nicht kann, der soll fasten, weil das Fasten ein Schutz für ihn ist.“ [An-Nasa’i – Sahih]

 

Die Bestimmungen der Ehe

Verschiedene Bestimmungen für verschiedene Fälle?

Was ist der Status der Ehe im Islam? Ist es eine Pflicht oder lediglich erlaubt? Einige der Hanafi Gelehrten haben diese Frage in verschiedene Fälle aufgeschlüsselt:

Wenn eine Person sicher ist, dass er etwas Verbotenes begeht, wenn er nicht heiratet und er die finanzielle Fähigkeit dazu hat, dann ist die Ehe in diesem Fall fard (das höchste Level der Verpflichtung in der Hanafi Terminologie).

Wenn eine Person die Fähigkeit hat zu heiraten und seine Frau gut behandeln wird und (sehr wahrscheinlich) befürchtet, dass er sich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt, dann ist die Ehe in diesem Fall wajib (verpflichtend).

Wenn eine Person nicht die finanziellen oder physischen Möglichkeiten zum Heiraten hat, oder er sicher ist, dass er seine Frau nicht gut behandeln wird, dann ist die Heirat in diesem Fall haram (verboten).

Wenn eine Person die Mittel zum Heiraten hat, aber er das starke Gefühl hat, dass er seine Frau nicht gut behandeln wird, dann ist die Ehe in diesem Fall makruh (unerwünscht).

Wenn eine Person die Mittel zum Heiraten hat und keine Angst hat, dass er seine Frau schlecht behandelt oder dass er Rechtswidriges begeht, wenn er nicht heiratet, dann ist die Ehe in diesem Fall mustahab (bevorzugt).

Diese letzte Meinung wird weitgehend als die "Standard“- Bestimmung (al-asl) in dieser Frage angesehen, das heißt, die Ehe ist im Allgemeinen ist der bevorzugte Weg, aber nicht obligatorisch und wird nur verbindlich, verboten, etc. in den Ausnahmefällen.

Da der Mann normalerweise derjenige ist, der nach einer Ehegattin sucht und bei ihrer Familie um ihre Hand anhält, beziehen sich diese Erörterungen normalerweise auf ihn. Jeder Punkt der obigen Erörterung gilt jedoch auch genauso für die Frauen, wie für die Männern:

 

Die Dhahiri Meinung (Vertreter eines wörtlichen Quranverständnisses)

In der literalistischen Denkschule wird die Ehe als fardh’ain angesehen – eine absolute und individuelle Pflicht. Unter den Beweisen, die sie nennen, ist der folgende Vers aus dem Quran und der Hadith des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm):

„Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind, und die guten unter euren Sklaven, männliche wie weibliche. Wenn sie arm sind, so wird Allah sie aus Seiner Fülle reich machen; denn Allah ist Allumfassend, Allwissend. (32) Und diejenigen, die keine (Gelegenheit) zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht.“ [der edle Quran 24:32-33]

Der folgende Hadith des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) scheint eine pauschale „Anordnung“ für all diejenigen zu sein, die die Fähigkeit haben zu heiraten:

„O junge Männer, wer auch immer unter euch dazu fähig ist, soll heiraten.“ [Bukhari & Muslim]

 

Schlussfolgerung über die Bestimmungen der Ehe

Die Meinung, dass die Ehe insgesamt bevorzugt (mustahab) ist, scheint die stärkste Meinung zu sein. Ibn 'Uthaymin weist ferner darauf hin, dass, wenn sich eine Person wünscht zu heiraten, es noch wichtiger wird. Er sagt: „Die Ehe im Falle des Begehrens nach einer solchen ist vor den supererogatorischen gottesdienstliche Handlungen bevorzugt, aufgrund der vielen guten Ergebnisse und lobenswerten Auswirkungen, die diese hat.“

Es ist auch eindeutig, dass es eine kollektive Pflicht (fardh kifaya) für die Ummah als Ganzes gibt, die Institution der Ehe zu fördern, zu verteidigen und zu erleichtern. Wenn die Ehe unter Vernachlässigung oder, zum Beispiel, unter einem unverhältnismäßig hohem Mitgift leidet, die die Leute dazu zwingt, die Ehe lange aufzuschieben, dann ist es eine kollektive Pflicht für die Ummah, zur Hilfe zu kommen und sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich im Rahmen der Ehe leben. Auch wenn es dazu kommt, dass es zu viele alleinstehende Frauen unter den Muslimen gibt, da die Polygamie nicht angewandt wird,  wird es zur kollektiven Verpflichtung für die Muslime, sich mit der Situation zu befassen und sie zu korrigieren. Dies beruht eindeutig auf die Anweisung Allahs in dem vorher zitierten Vers, der damit beginnt:

„Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind…“ [der edle Quran 24:32]

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