Warum entsprechen 2 weibliche Zeuginnen nur einem männlichen Zeugen?

Frage:
Warum entsprechen 2 weibliche Zeuginnen nur einem männlichen Zeugen?

Antwort:

Es ist nicht wahr, dass zwei weibliche Zeugen immer als gleich nur einem männlichen Zeugen betrachtet werden. Das ist nur in bestimmten Fällen wahr. Es gibt ungefähr fünf Verse im Koran, die Zeugen erwähnen, ohne Mann oder Frau anzugeben. Es gibt nur einen Vers im Koran, der sagt, dass zwei weibliche Zeugen einem männlichen Zeugen gleich sind. Dieser Vers ist in Sure Baqarah, Vers 282 des Kapitels 2. Das ist der längste Vers im Koran und befasst sich mit Geldgeschäften. Er sagt:

"O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert.."
[Al-Qur’an 2:282]

Dieser Vers des Korans befasst sich nur mit Geldgeschäften. In solchen Fällen wird es empfohlen, eine Abmachung schriftlich zwischen den Parteien zu machen und vorzugsweise zwei Zeugen zu nehmen, von denen beide nur Männer sein sollten. Im Falle, dass man nicht zwei Männer finden kann, dann würden ein Mann und zwei Frauen genügen.

Nehmen wir zum Beispiel an, dass sich eine Person wegen besonderer Beschwerden einer Operation unterziehen will. Um die Behandlung zu bestätigen, würde er es vorziehen, Empfehlungen von zwei qualifizierten Chirurgen zu nehmen. Im Falle, dass er außer Stande ist, zwei Chirurgen zu finden, würde seine zweite Auswahl ein Chirurg und zwei Ärzte für Allgemeinmedizin sein, die einfache MBBS (Bachelor of Medicine and Bachelor of Surgery) Ärzte sind.

Ähnlich ist es in Geldgeschäften, in denen zwei Männer bevorzugt werden. Islam erwartet von den Männern die Geldverdiener ihrer Familien zu sein. Da die Finanzverantwortung auf den Schultern von Männern liegt, wird erwartet, dass sie in Geldgeschäften verglichen mit Frauen erfahrener sind. Als eine zweite Auswahl kann der Zeuge ein Mann und zwei Frauen sein, so dass, wenn sich eine Frau irrt, die andere sie erinnern kann. Das im Koran verwendete arabische Wort 'Tazil' bedeutet „verwirrt“ oder „sich irren“. Viele haben dieses Wort fälschlicherweise als „vergessen“ übersetzt. Somit stellen Geldgeschäfte den einzigen Fall dar, bei dem zwei weibliche Zeugen einem männlichen Zeugen gleich sind.

Jedoch sind einige Gelehrte der Meinung, dass die weibliche Meinung in einem Mordfall auch eine Wirkung auf den Zeugen haben kann. In solchen Umständen wird eine Frau verglichen mit einem Mann mehr Angst haben. Aufgrund ihres gefühlsbetonten Zustands kann sie verwirrt sein. Laut einigen Juristen sind daher sogar in Fällen des Mords zwei weibliche Zeugen einem männlichen Zeugen gleichwertig. In allen anderen Fällen ist eine Zeugin einem männlichen Zeugen gleichwertig. Es gibt ungefähr fünf Verse in dem Koran, die über Zeugen sprechen, ohne Mann oder Frau anzugeben.

Wenn jemand sein Testament macht, sind zwei gerechte Personen als Zeugen erforderlich. In Sure Maidah Vers 106 des Kapitels 5 sagt der Ruhmvolle Koran:

" O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bei euch: …
so müssen zwei gerechte Zeugen aus der Verwandtschaft oder zwei Fremde es bezeugen, wenn ihr auf Reisen seid." [Al-Qur’an 5:106]

Zwei rechtschaffene Leute im Falle einer Scheidung sind als Zeugen zu nehmen. [Al-Qur’an 65:2]

"4 Zeugen sind erforderlich im Falle einer Verleumdung gegen einer ehrbaren Frau.“
[Al-Qur’an 24:4]

Es gibt einige Gelehrte, die der Meinung sind, dass die Regel, dass zwei weibliche einem männlichem Zeugen gleich sind, auf alle Fälle angewandt werden sollte. Diesem kann man nicht zustimmen, weil ein besonderer Vers des Korans aus Sure Noor Kapitel 24, Vers 6 deutlich einen weiblichen Zeugen und einen männlichen Zeugen gleichstellt:
"Und (was) jene (betrifft), die ihren Gatten (Ehebruch) vorwerfen und keine Zeugen (dafür) außer sich selber haben - von solchen Leuten soll die Aussage allein (genügen)… “
[Al-Qur’an 24:6]

Aisha (RA) Hadith erzählt von einem Zeugen

Viele Juristen geben zu, dass sogar eine Zeugin für das Gesichtet werden der Mondsichel genügend ist. Stellen Sie sich vor, dass eine Zeugin für eine der Säulen des Islams, d. h. des Fastens genügt und die ganze muslimische Gemeinschaft von Männern und Frauen stimmen zu und akzeptieren ihr Zeugnis! Einige Juristen sagen, dass ein Zeuge am Anfang des Ramadans und zwei Zeugen am Ende des Ramadans erforderlich sind. Es macht keinen Unterschied, ob die Zeugen Männer oder Frauen sind.

Einige Ereignisse verlangen nur weibliche Zeugen und das Zeugnis eines Mannes kann nicht akzeptiert werden. Zum Beispiel, im Umgang mit den Problemen von Frauen: Bei dem Begräbnis-Bad d. h. 'ghusl' (Ganzwaschung) einer Frau muss der Zeuge eine Frau sein.

Die scheinbare Ungleichheit von männlichen und weiblichen Zeugen in Geldgeschäften ist nicht wegen irgendeiner Ungleichheit der Geschlechter im Islam. Das ist nur wegen der verschiedenen Natur und Rollen von Männern und Frauen in der Gesellschaft, die durch den Islam vorgesehen sind.

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