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0014. Frage: Frauen, die Gräber besuchen
#1
Frauen, die Gräber besuchen

14. Frage: Was ist der Grund oder Anlass für das Verbot für Frauen, die Gräber zu besuchen?

Antwort: Erstens, gibt es ein starkes Verbot dieser Handlung in der Aussage des Propheten Sas:

لعن الله زا ئرا ت القبور


„Allah verflucht die Frauen, die die Gräber besuchen.“*


Ebenso sagte der Prophet Sas zu Fatimah :raha:, wenn sie Leute besuchte, um ihr Beileid auszusprechen:

لو بلغت معهم الكداء ( يعني أدنى المقابر ) ما ر أيت الجنة


„ Wenn du mit ihnen die nächsten Gräber erreicht hättest, würdest du das Paradies nicht sehen...“ **


Zweitens, der Grund hierfür wurde vom Propheten Sas erwähnt, als er zu einigen Frauen, die dem Beerdigungszug folgten, sagte:

آر جعن مأ ز و رات غير مأ جورا فإ نكن تفتن الحي و تؤ ذين الميت


„Geht zurück [und] tragt [eure] Sünde, keine Belohnung. Denn wahrlich, ihr führt die Lebenden in Versuchung und stört den Toten.“***


Also gab der Prophet Sas zwei Begründungen für ein solches Verbot. [Erstens] Sie stellen eine Versuchung oder Prüfung für die Lebenden dar, denn die Frau ist Aurah [etwas, das dem öffentlichen Blick verborgen bleiben sollte) und durch ihr Hinausgehen und Mischen mit Männern, mit denen sie nicht verwandt ist, wird sie zu einer Verlockung, und das kann zu einer großen Sünde führen. [Zweitens] Sie schadet auch dem Verstorbenen, weil Frauen wenig Geduld und ein weiches Herz besitzen, ohne die Fähigkeit derartige Prüfungen zu ertragen. Deshalb kann man nicht sicher sein, dass sie nicht anfangen zu weinen, klagen und ihre Stimmen am Grab zu erheben, was dem Verstorbenen schädigen würde. Darum ist es ihnen verboten. die Gräber zu besuchen.

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*Wie in einer der vorherigen Fußnoten vermerkt, wurde dieser Hadith bei At-Tirmidhi, Ibn Majah und Ahmad überliefert, wie auch immer, es ist eine Da’if (schwache) Überlieferung. Die richtige (hasan) Überlieferung besagt, dass der Prophet Sas jene Frauen verfluchte, die regelmäßig die Gräber besuchen.

** Der Rest des Hadith lautet: „Bis dein Großvater es sieht.“ Dieser Hadith mit etwas anderem Wortlaut wird bei An-Nasa’i, Abu Dawud und Ahmad überliefert. Nach dem Zitieren des Hadith betont An-Nasa’i, dass Rabi’a ibn Saif, einer der Überlieferer, schwach ist. Schaikh Al- Albaani rahimahullah schließt, dass es ein schwacher Hadith ist, daher ist er als Beweis für Bereich des Fiqh nicht annehmbar. Siehe Muhammad Nasir ud- Dien Al-Albaani Dhaif Sunan An-Nasa’i S.69.

*** Ibn Majah und Abu Yala berichten den Hadith ohne die Worte „Denn wahrlich...“ Die obrige Überlieferung stammt von Al- Khatieb al Baghdadi, Tarikh Baghdad (Dar al Fikr) Bd. 6, S. 201, Beide Überlieferungen mit und ohne die zusätzliches Worte, sind schwach und nicht authentisch. Siehe zum Beispiel Abdul-Rahman ibn Al- Jawzi, Al Ilal al Mutanahiyah fi al- Ahadtih al Wahiyah (Beirut: Dar al Kutub al Ilmiyah.1983) Bd.2, S.902. Daher kann der Hadith nicht als Beweis genutzt werden.

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