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0017. Frage: Fatwa über das Feiern bestimmter Dinge, wie die zwei 'Id, ...
#1
Fatwa über das Feiern bestimmter Dinge, wie die zwei 'Id, die Nacht der Isra und die Mitte des Monats Schaban


17. Frage: Wir haben einige Gewohnheiten, die wir uns angeeignet haben und wir haben spezielle Traditionen übernommen, wie beispielsweise das Backen von Kuchen und Keksen zum Tag des 'Id al Fitr. Wir bereiten ebenfalls Fleisch und Früchte für die Nacht des 27. Receb /Racab und die Nacht des 15. Schaban vor. Desweiteren gibt es eine spezielle Süßigkeit, die wir am Tag von Aschura zubereiten müssen. Wie lautet das Islamische Rechtsurteil bezüglich solcher Dinge?


Antwort: Was die Entfaltung von Freude und Fröhlichkeit während der Tage des 'Id al Fitr und 'Id al Adha betrifft, schadet es nicht, solange es in den Grenzen der Schari'ah bleibt. Das beinhaltet, dass die Menschen Essen und Getränke usw. vorbereiten. Es wird festgestellt, dass der Prophet Sas sagte:

" Die Tage von Taschrieq sind Tage des Essens und Trinkens und der Erinnerung Allahs."*

Die Tage von Taschrieq sind die drei folgenden Tade des 'Id al Adha, an dem die Menschen ihr Opfer schlachten, von diesem Fleisch essen und die Großzügigkeit genießen, die Allah ihnen gewährt hat. Ähnlich schadet es am 'Id al Fitr nicht, seine Freude und Fröhlichkeit zu zeigen, solange es nicht die Grenzen der Schari'ah üerschreitet.
Was die Ausgelassenheit in der Nacht des 27. Recab, der Nacht des 15. Schaban oder am Tag von Aschura angeht, besitzen solche Handlungsweisen nirgendwo eine Grundlage; sie sind tatsächlich verboten. Muslime sollten an derartigen Feiern nicht teilnehmen, wenn sie zu solchen Versammlungen eingeladen sind. Der Prophet Sas sagte:

" Haltet euch von erneuerten Dinge fern. Wahrlich, jede erneuerte Sache ist eine Irrlehre. Und jede Irrelehre ist ein Abschweifen vom Geraden Weg."**


Was die Nacht des 27. Recab angeht, so behaupten einige Leute, es sei die Nach des Mirac, in der der Prophet Sas in den Himmel zu Allah aufgestiegen ist. Wie auch immer, historisch gesehen ist dies nicht bewiesen; alles was nicht bewiesen ist, ist falsch. Und alles, das auf etwas Falschem aufbaut, ist ebenso falsch. Selbst wenn es sich rein hypothetisch um die Nacht des Ereignisses handelt, ist es uns nicht erlaubt, irgendwelche neuen Praktiken in Form von Feiern oder gottestdienstlichen Handlungen an diesem Tag einzuführen, wenn der Prophet Sas so etwas nicht getan hat.

Tatsächlich ist so etwas auch nicht von den Gefährten bekannt, die diejenigen Menschen waren, die am strengsten und enthusiastisch der Sunnah und dem Gesetz des Propheten Sas folgten. Wie könnten wir uns erlauben, etwas Neues einzuführen, das weder zu Lebzeiten des Gesandten Allahs Sas noch in der seiner Gefährten praktiziert wurde?
Selbst für den 15.Schaban gibt es nicht über den Gesandten ALLAHs -sallallahu alaihi wa sallam-, ob er diesen Tag geehrt oder während der Nacht gebetet hat. Manche der Folgenden*** pflegten seine Nacht im Gebet und Erinnerung an Allah zu verbringen, und nicht mit Essen, Feiern oder wie einen Ferientag.
Was den Tag von Aschura anbelangt, wurde der Propheten -sallallahu alaihi wa sallam- über das Fasten befragt und er sagte:

" Es ist eine Tilgung für das vergangene Jahr."****"


Deshalb ist es nicht erlaubt, jegliche Form von Feier oder Trauer an jenem Tage zu entfalten, denn das Feiern oder Trauern widerspricht der Sunnah. Das einzige, das vom Propheten -sallallahu alaihi wa sallam- an jenem Tage überliefert wurde, ist dass man fasten sollte, obgleich er dem, der ihn fragte, auch befahl, den Tag vor oder nach Aschura auch zu fasten, um sich von den Juden zu unterscheiden, die einfach nur einen Tag allein fasten.

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* Berichtet von Muslim
** Berichtet von Abu Dawud und Ahmad. Muslim hat etwas Ähnliches.
*** Das bezieht sich auf die Generation, die auf die der Gefährten folgte.
****Berichtet bei Muslim.

Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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