07-06-2008, 03:15 PM
Auftragen von Henna auf die Haare hebt die Gebetswaschung nicht auf
30. Frage: Eine Frau macht die Gebetswaschung und dann trägt sie Henna auf ihre Haare auf und betet daraufhin. Ist ihr Gebet gültig oder nicht? Wenn ihre Waschung erneuert werden muss, kann sie dann über ihre Henna streichen oder muss sie erst ihre Haare waschen und dann die kleine Waschung für das Gebet machen?
Antwort: Das Auftragen von Henna auf die Haare hebt die Gebetswaschung nicht auf, wenn sie sich zuvor im Status der Reinheit befand. Wenn sie die Gebetswaschung macht und auf ihren Haaren ist Henna oder etwas ähnliches, das die Frau braucht, dann ist es ihr erlaubt, beim Wudhu darüber zu streichen. Was die große Waschung (Ghusl) betrifft, muss sie dreimal Wassen über ihre Haare gießen und es genügt nicht, nur über die Haare zu streichen. Dies hat seine Grundlage in dem, was in Sahih Muslim von Umm Salama :raha: zitiert wird, die fragte: "Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau mit festen geflochtenen Haaren auf ihrem Kopf, sollte ich es öffnen, wenn ich Ghusl nach Geschlechtsverkehr oder Menstruation mache?"* Der Prophet sagte ihr:
"Nein, es genügt für dich, wenn du drei Händevoll Wasser über deinen Kopf gießt und dann über dich selbst, und du bist gereinigt."
Wenn du deine Haare während der Regel aufgeflochten lässt und dann Ghusl machst, ist es gemäß eines anderen Hadith darüber am besten.
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* Die Überlieferung, die auch die Menstruation erwähnt, gibt es nur bei Muslim. Muslim, Abu Dawud, at-Tirmidhi und Ibn Majah alle berichten diesen Hadith so, dass Umm Salama lediglich über den Geschlechtsverkehr fragte. Tatsächlich zeit die Art, wie Muslim diese Erzählung erwähnt, in der auch über die Menstruation gefragt wird, dass es nicht die korrekte Überlieferung ist. Es betont darüber hinaus, dass von all den Leuten, die den Hadith berichteten, nur Abdul Razzaq die Menstruation erwähnt hat. Abdul Razzaq indessen war bekannt dafür, dass er am Ende seines Lebens etwas von seinem Erinnerungsvermögen eingebüßt hat. Daher muss der Zusatz mit der Menstruation als "Unregelmäßigkeit" (schadh) betrachtet werden. Dies was die Schlußfolgerung Ibn al-Qayyims bei seiner Diskussion des Hadith von Abu Dawud. Siehe den Kommentar von Ibn al Qayyim am Rande von Muhammad al-Adhiemabadi, Aun al Mabuud (Cairo: Maktaba ibn Taimiya,1987) Bd.1, S.429-430
Schaikh bin Baz