07-06-2008, 10:54 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2008, 07:53 PM von DawaAhluSunnah.)
Beschäftigung einer Ungläubigen zum Kochen und Saubermachen
38. Frage: Wir haben eine nicht-muslimische Magd. Ist es mir erlaubt, ihr das Wäschewaschen zu überlassen, während ich bete?
Kann ich essen, was sie gekocht hat? Ist es mir erlaubt, sie auf die Fehler und Mängel ihrer Religion hinzuweisen?
Antwort: Es ist erlaubt, eine Ungläubige zu beschäftigen und sie kochen oder waschen zu lassen usw. Man darf auch essen, was sie bereitet haben und die Kleidung anziehen, die sie genäht oder gewaschen haben. Die ist so, weil ihr äußerer Körper rein ist, ihre Unreinheit besteht nur in geistiger Hinsicht. Die Gefährten pflegten nicht-muslimische Sklaven und Sklavinnen zu haben und zu essen, was sie für sie von ihren Ländern der Nicht-Muslime bereitet hatten, denn sie wussten, dass ihre Körper physisch rein waren. Trotzdem ist im Hadith überliefert, dass man ihre Behältnisse waschen soll, bevor man in ihnen kocht, wenn diese Leute Alkohol zu trinken pflegten oder Aas oder Schwein in ihnen zubereitet haben. Ähnlich soll man auch ihre Kleidung waschen, die sie über ihrem Geschlecht getragen haben.
Was das Betonen der Fehler und Mängel in ihrer Religion angeht, so ist es erlaubt. Egal ob ihre Religion Götzendienerei ist, verdreht oder verfälscht wie Christentum. Eine verdrehte und veränderte Religion ist wahrhaftig beschämend. Trotzdem solltet Ihr sie zum Islam rufen und ihnen seine Lehren und Vorzüge erklären, während Ihr ihnen die Unterschiede zu ihrer Religion zeigt.
Schaikh Ibn 'Uthaimien