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0054. Frage: Erlaubnis für menstruierende Frauen Qur'an zu rezitieren
#1
Erlaubnis für menstruierende Frauen Qur'an zu rezitieren


54. Frage: Ist es einer menstruierenden Frau erlaubt, am Tag von Arafah ein Buch mit Bittgebeten zu lesen, obwohl das Buch Qur'anverse enthält?


Antwort: Es schadet nicht, wenn eine menstruierende Frau oder eine Wöchnerin Bücher mit Bittgebeten für die Riten der Pilgerfahrt liest. Darüberhinaus ist es gemäß der richtigen Meinung nicht verkehrt, wenn sie Qur'an rezitiert. Es gibt keinen authentischen, klaren Text, der einer menstruierenden Frau oder einer Frau mit Nachgeburtsblutungen verbietet, Qur'an zu rezitieren. Das, was überliefert wurde, bezieht sich lediglich auf Personen, die durch Geschlechtsverkehr verunreinigt sind, dass diese nicht Qur'an rezitieren dürfen, solange sie unrein sind. Dies hat den Hadith von 'Ali :rah: zur Grundlage. Was die menstruierende Frau und die Wöchnerin angeht, gibt es einen Hadith von 'Umar :rah:, der besagt:

"Weder die menstruierende Frau noch die durch Geschlechtsverkehr verunreinigte Person darf Qur'an rezitieren."[color=#000000]

Allerdings ist dieser Hadith schwach, weil es sich um eine der Erzählungen von Ismail ibn Iyyasch unter Berufung auf Menschen aus dem Hijaz handelt, und er ist schwach, wenn er von ihnen berichtet. Sie darf also auf ihrem Gedächtnis rezitieren, ohne den Qur'an zu berühren. Was die Person betrifft, die durch Geschlechtsverkehr verunreinigt ist, er /sie darf nicht einmal Qur'an aus dem Gedächtnis lesen oder den Mushaf berühren, bis er /sie Ghusl vornimmt. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass die Zeit, die man aufgrund von Geschlechtsverkehr unrein ist, sehr kurz ist, da man Ghusl machen kann, wann immer man möchte. Selbst wenn man kein Wasser finden kann, kann man Tayammum machen und beten oder Qur'an rezitieren. Die menstruierende Frau oder die Wöchnerin hat aber keinen Einfluss auf die Länge, diese Kontrolle liegt in Allahs Hand.
Die Menstruation und die Blutung nach einer Geburt dauert Tage. Aus diesem Grund ist es ihnen erlaubt, Qur'an zu rezitieren, damit sie nicht vergessen, was sie auswendig gelernt haben und damit sie nicht den Verdienst es zu rezitieren, verlieren. Es ist auch so, dass sie durch Allahs Buch viele Gesetze der Schari'ah lernen können. Daher ist es ihr natürlich umso mehr erlaubt, Bücher mit Bittgebeten zu lesen, die eine Mischung von Ajat ud Hadith enthalten. Dies ist in dieser Angelegenheit die richtige Ansicht und die korrekte Meinung der Gelehrten -möge Allah Gnade mit ihnen haben-.

Schaikh Bin Baz
  


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