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0073. Frage: Fatwa über muslimische Frauen, die ohne Hijab beten
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Fatwa über muslimische Frauen, die ohne Hijab beten



73. Frage: Wenn eine Frau, die kein Hijab trägt, gezwungen ist, zu beten oder wenn ihr Hijab nicht der Schari'ah entspricht, zum Beispiel etwas etwas von ihren Haaren oder ihrem Schienbein ist aus irgendeinem Grund zu sehen, wie lautet die Fatwa?



Antwort: Erstens, es ist notwendig, einzusehen, dass das Hijab eine Pflicht für die Frauen ist. Es ist ihr nicht erlaubt, es aufzugeben oder damit nachlässig zu sein. Wenn die Zeit des Gebets kommt, und die Frau ist nicht korrekt gekleidet oder bedeckt, kann ihre Situation in die folgenden Fälle eingeteilt werden:

Falls sie durch die Umstände in ihrem Staat gezwungen ist, kein Hijab zu tragen oder korrekt bedeckt zu sein,* dann betet sie so, wie sie ist. Ihr Gebet wird dann gültig sein und sie hat keine Sünde begangen. Dies ist durch Allahs -azza wa jall- Aussage bestätigt:

لاَ يُكَلِّفُ اللّهُ نَفْساً إِلاَّ وُسْعَهَا

"Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag."[Al-Baqarah:286]

Und ALLAH :swt: sagt ebenfalls:
فَاتَّقُوا اللَّهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ وَاسْمَعُوا وَأَطِيعُوا

"So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt, und hört und gehorcht und spendet."[At-Taghabun 64:16]


Falls die Frau auf eigenen Wunsch kein Hijab trägt oder korrekt bekleidet ist, wenn sie einer Tradition oder der Mode folgt, und das unvollständige Hijab bedeutet hier, dass sie Gesicht und Hände nicht bedeckt, dann ist ihr Gebet korrekt. Aber sie begeht eine Sünde, wenn sie dies in Anwesenheit von Männern tut, mit denen sie nicht verwandt ist.
Wenn aber darüberhinaus ihr Schienbein, ihre Unterarme, das Haar auf ihrem Kopf und so weiter unbedeckt ist, dann ist ihr nicht erlaubt, in diesem Zustand zu beten. wenn sie so betet, ist ihr Gebet ungültig. Und sie begeht eine zweifache Sünde. Erstens sündigt sie, weil sie sich allgemein nicht bedeckt; zweitens sündigt sie, weil sie in diesem Zustand betet.



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*Hier bezieht sich der Schaikh auf Situationen, wo den Frauen in der Öffentlichkeit, bei der Arbeit oder in Schulen nicht erlaubt ist, Hijab zu trage. Leider existiert diese Situation heutzutage in einigen "muslimischen" Ländern.

Schaikh bin Baz
  


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