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0092. Frage: Hinauszögern des Gebets wegen Schlafs
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Hinauszögern des Gebets wegen Schlafs



92. Frage: Ich bin eine junge Dame. Viele Male verpasse ich das Maghribgebet (Abendsgebet), weil ich schlafe und dann holfe ich es am Morgen darauf oder zu späterer Zeit nach. Wie lautet die Fatwa hierzu?



Antwort: Die Fatwa ist, dass es niemandem erlaubt ist, in Bezug auf das Gebet so nachlässig zu sein, erst zu beten, wenn die Zeit schon vorüber ist. Wenn man schläft, kann man jemanden beauftragen, einen zu wecken, damit man beten kann. Man muss dies wierklicht tun. Man darf nicht die Maghrib und 'Ischagebete bis zum Morgen verschieben. Es ist eine Pflicht, die Gebete in ihrer Zeit zu verrichten. Aus diesem Grund sollte diese junge Dame ihre Familie ermutigen, sie zu wecken. Wenn jemand rein hypothetisch gesprochen, sich in einer schwierigen Situation befindet oder der Bedarf besteht, so dass er zum Beispiel extrem müde ist, und er hat gerade Maghrib gebetet und fürchtet, wenn er nicht gleich das 'Ischagebet verrichtet, wird ihn der Schlaf überkommen und er wird es bis zum Morgen nicht beten. In diesem Fall schadet es nicht, das 'Ischagebet mit Maghrib zu verbinden, um das 'Ischa nicht in seiner Zeit zu verpassen. Dies darf aber nur geschehen, wenn eine extreme Situation eintritt, wenn die Person beispielsweise mehrere Tage durchgehend wach war oder sich gerade von einer Krankheit erholt.

Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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