23-06-2008, 07:05 PM
Fatwa über das Hinauszögern des Gebets
97. Frage: Wie lautet die Fatwa über eine Person, die beispielsweise Fajrgebet zwei Stunden vor Dhuhr betet, vorausgesetzt, er schlief die ganze Zeit davor?
Antwort: Es ist nicht erlaubt, das Gebet außerhalt seiner richtigen Zeit zu verschieben, es sei denn mit Entschuldigung. Schlaf ist für niemanden eine zulässige Rechtfertigung. Man kann beispielsweise früh schlafen gehen und dann zum Gebet aufstehen. Man könnte auch jemanden von den Eltern, Brüdern, Nachbarn, oder so damit beauftragen, einen zu wecken.
Zusätzlich hierzu muss man um das Gebet besorgt sein und sein Herz ganz darauf einstellen, sodass man spürt, wenn sich seine Zeit nähert, auch wenn man schläft. Das Herz einer Person, die Fajr ausschließlich spät am Morgen betet, ist ein Herz mit der geringsten Sorge um das Gebet. Auf jeden Fall ist der Mensch angewiesen worden, das Gebet so gut es ihm möglich ist, zu verrichten. Wenn er es verschlafen hat, muss er beten, sobald er aufgestanden ist, Die gleiche Regelung gilt ebenso für den, der das Gebet vergessen hat, wie auch für den Nachlässigen.
Schaikh Ibn Jibreen