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Darf eine Frau ein Tier schlachten?
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Meine Frau stellte mir eine interessante Frage: Hat irgendeine der Sahâbiyât jemals zum ‘Eid ein Tier geschlachtet? Wenn tatsächlich irgendeine der Sahâbiyât schlachtete, ist dies ein Beweis dafür, dass Frauen ein Tier schlachten dürfen?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh.

Die Gelehrten des Islam sind sich darin einig, dass es erlaubt ist, das Fleisch eines Tieres zu essen, das von einer Frau geschlachtet wurde, wegen der allgemeinen Begriffe, die in der Formulierung des Qur’âns und der Sunnah verwendet wurden. Unter den Beweisen, dass es erlaubt ist, sind folgende:

1. Die Âyah, in der Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
„Verboten ist euch (als Nahrung) al-Maytah (Verendete Tiere – nicht geschächtetes Vieh) sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allâhs Name angerufen wurde; das Erdrosselte, das zu Tode
Geschlagene, das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was Raubtiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt (bevor es starb)…“ [al-Mâ’idah 5:3]

Der Beweis in dieser Âyah ist der Satz, wo Allâh uns erlaubt hat, von jedem Tier zu essen, das wir im Stande sind zu schlachten, bevor es stirbt; dies ist allgemein in der Anwendung, und gibt nichts darüber an, ob die Person, die es fertig bringt, dies zu tun, ein Mann oder eine Frau ist – demnach kann es beides sein.

2. Al-Bukhâri (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) berichtete in seinem Sahîh von ‘Ubayd-Allâh von Nâfi’, dass er (Nâfi’) Ibn Ka’b ibn Mâlik hörte, als er von seinem Vater berichtete, dass sie Schafe hatten, denen sie erlaubten, auf dem Berg von Sala’ in Madîna zu grasen. Eine der weiblichen Sklaven bemerkte, dass eines der Schafe starb, also zerbrach sie einen Stein und schlachtete es. Er sagte: „Esst es nicht, bis ich den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) frage oder ich jemanden sende, um ihn zu fragen. So fragte er den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) oder sandte jemand anderen, um ihn zu fragen, und er befahl ihm, es zu essen. ‘Ubayd-Allâh sagte: „Ich mochte die Tatsache, dass sie eine weibliche Sklavin war und es fertig brachte, es zu schlachten.“



Ibn Hijr (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte, als er sich zu diesem Hadîth äußerte: „Dies zeigt, dass es erlaubt ist, Fleisch zu essen, dass von einer Frau geschlachtet wurde, ob sie frei ist oder eine Sklavin, alt oder jung, Muslima oder von den Leuten der Schrift (d.h. jüdisch oder christlich), in einem Zustand der Reinheit oder anderweitig, weil der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ihnen befahl, das Fleisch zu essen, das sie geschlachtet hatte und nicht um weitere Einzelheiten bat.“
Dieser Hadîth beantwortet auch die Frage, ob irgendeine der Sahâbiyât [weibliche Begleiter des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)] Tiere schlachtete.

Die obige Abhandlung verdeutlicht außerdem, dass eine Frau Tiere schlachten darf, wegen der allgemeinen Begriffe, die in den Schriften verwendet wurden, und es gibt diesbezüglich keinen Unterschied zwischen Fleisch, das als Opfer geschlachtet wurde oder Fleisch, das für normales Essen geschlachtet wurde.
Sheikh al-Islam Ibn Taymiyah sagte: „Es ist erlaubt, von einem Tier zu essen, das ein Mann oder eine Frau islamisch geschlachtet hat, bevor es starb, oder von Fleisch, das von einer Frau geschlachtet wurde, selbst wenn sie menstruiert, weil ihre Menstruation nicht in ihrer Hand ist. Es ist in Übereinstimmung der Muslime erlaubt, Fleisch von einem Tier zu essen, das eine Frau islamisch schlachtet, bevor es stirbt.“ (Al-Fatâwa, 35/234)

Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 1913)

Wa_salam_wr_wb
  


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