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114. Frage: Das Tragen verbotener Kleidung kann das Gebet ungültig machen
#1
Das Tragen verbotener Kleidung kann das Gebet ungültig machen



114. Frage: Eine Frau benutzt zum Gebet eine besondere Kleidung und es handelt sich um Männerkleidung. Ist ihr Gebet erlaubt? Wird dies als Imitation von Männern angesehen?



Antwort: Wenn diese Bekleidung etwas Spezielles für Männer ist, dann ist es ihr verboten, dies anzuziehen, ohne Rücksicht darauf, ob sie es im Gebet trägt oder außerhalb des Gebets. Dies ist so, weil der Prophet Sas diejenigen Frauen verfluchte, die Männer nachahmen und wie Männer erscheinen; genauso wie er diejenigen Männer verfluchte, die Frauen nachahmen und wie Frauen erscheinen. Es ist Frauen nicht erlaubt, Kleidung zu tragen, die speziell für Männer ist; und es ist Männern nicht erlaubt, Kleidung zu tragen, die speziell für Frauen ist.

Wir müssen allerdings verstehen, was "speziell" bedeutet. Es bezieht sich nicht nur auf die Farbe, sondern auf Farbe und Schnitt. Es ist Frauen also auch erlaubt, weiße Kleidung zu tragen, solange es nicht dieselbe weiße Kleidung der Männer ist. Wenn das klar ist, und die Frau trägt verbotene Männerkleidung, dann ist ihr Gebet in einer solchen Bekleidung nicht gültig gemäß den Gelehrten, die sagen, dass die Bekleidung im Gebet eine Erlaubte sein muss.
Dies ist eine Frage, über die unter den Gelehrten unterschiedliche Meinungen existieren. Einige Gelehrte behaupten, es ist eine Bedingung, dass die Bedeckung oder die Bekleidung selbst eine Erlaubte sein muss. Manche legen keine derartige Bedingung zugrunde. Der Beweis für jene, die eine derartige Bedingung stellen, ist, dass die Bedeckung der Aurah [das, was bedeckt werden muss] im Gebet eine der Bedingungen für das Gebet darstellt und diese Bedeckung muss etwas sein, das Allah erlaubt hat. Falls es etwas ist, das Allah nicht erlaubt hat, dann wird es als illegal angesehen, weil es dem Befohlenen widerspricht. Der Beweis für jene, die sagen, das Gebet sein trotzdem gültig, obwohl die Frau zwar eine Sünde begeht, indem sie sich aber tatsächlich bedeckt habe. Der sündige Aspekt sei etwas Äußerliches und bezieht sich nicht speziell auf das Gebet. Auf jeden Fall befindet sich die Person, die in verbotener Bekleidung betet, in einer gefährlichen Situation, denn ihr Gebet könnte zurückgewiesen und von ihr nicht angenommen werden.


Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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