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117. Frage: Fatwa über Versammlungen nach dem Begräbnis
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Fatwa über Versammlungen nach dem Begräbnis


117. Frage: Wie lautet die Fatwa über das, was als Al Ma'tim bekannt ist, wo die Leute sich drei Tage nach der Beisetzung versammelns, um Qur'an zu rezitieren?


Antwort: Das Versammelns im Hause des Verstorbenen, um zu essen, trinken und Qur'an zu rezitieren, ist eine Erneuerung. Ähnlich sind Treffen, um für die Person zu beten und Bittgebete zu sprechen, ebenfalls Erneuerungen. Es gibt für all das keine Quelle.

Alles, was getan werden sollte, ist dass Leute kommen und ihr Mitgefühl bezeugen, für die Person beten, für sie um Gnade bitten, sie in ihrem Kummer trösten und sie ermutigen, geduldig zu sein. Sich zu versammeln, um Al-Ma'tim, wie sie es nennen, abzuhalten, um besondere Gebete zu verrichten, besondere Bittgebete zu sprechen oder Qur'an zu lesen besitzt nirgendwo eine Grundlage. Wenn es eine gute Sache wäre, hätten unsere Frommen Vorgänger (Salaf as Salih) es auch getan. Der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم hat es nicht getan. Als Jafar ibn Abu Talib, Abdullah ibn Rawaaha und Zaid ibn Haaritha :rah: ajma'iin in der Schlacht von Mu'tah getötet wurden und der Prophet صلى الله عليه وسلم diese Nachrichten durch Offenbarung erfuhr, gab der Prophet صلى الله عليه وسلم dies seinen Gefährten bekannt und teilte ihnen ihre Neuigkeiten mit. Er sprach Bittgebete für sie und bat Allah -azza wa jalla-, auf dass Er mit ihnen zufrieden sei. Er hielt keine Versammlung ab. Er bereitete kein Essen oder machte Al-Ma'tim. All dies tat er nicht, obwohl diese drei Verstorbenen zu seinen rechtschaffenen Gefährten gehörten. Auch als Abu Bakr :rah: starb, machte niemand Al-Ma'tim, obgleich er der beste der Gefährten war. Als 'Umar :rah: getötet wurde, machte niemand Al-Ma'tim. Die Leute versammelten sich nicht um für ihn zu beten oder Qur'an zu lesen. 'Uthman und 'Ali :rah: ajma'iin wurden ermordet und die Leute versammelten sich nicht nach einer bestimmten Zeit, um für sie zu beten, um Gnade zu bitten und Essen zu bereiten. Es wird allerdings den Verwandten oder Nachbarn des Verstorbenen empfohlen, für die Familie des Verstorbenen Essen zu bereiten und es ihnen zu schicken. Das ähnelt dem, was der Prophet Sas tat, als die Nachricht von Jafars :rah: Tod sie ereilte. Er sagte zu seiner Familie (ungefähr):

"Bereitet Essen für Jafars Familie, denn es hat sich etwas ereignet, das sie in Anspruch nimmt."*

Die Familie des Verstorbenen ist mit ihrem Verlus beschäftigt. Für sie Essen zu bereiten und zu schicken ist etwas, das gesetzlich gestattet ist. Jedoch ihr Leid noch vergrößern und Verpflichtungen auf ihre Schultern zu laden, indem sie Essen für die Leute bereiten sollen, widerspricht der Sunnah eindeutig. Es ist eine Bid'a (Erneuerung).

Jarir ibn Abdullah al Bajali sagte: "Wir betrachteten die Zusammenkunft mit der Familie des Verstorbenen und Bereiten von Essen nach der Beisetzung als eine Form von Wehklagen."
Und Wehklagen ist verboten. Dies ist das Erheben der Stimme, während der Verstorbene im Grab aufgrund des Wehklagens über ihn gepeinigt wird. Solche Gebräuche müssen unbedingt vermieden werden. Allerdings schadet es nicht, mit Tränen zu weinen.


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*Berichtet bei At-Tirmidhi, Abu Dawud und Ibn Majah. Gemäß Schaikh al Albaani rahimahullah ist er hasan. Al Albani, Sahih al Jami'. Bd.1, S.234

Schaikh bin Baz
  


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