29-07-2008, 11:59 AM
Fatwa über Frauen, die mit Strümpfen und Handschuhen in den Ihram eintreten
140. Frage: Wie lautet die Fatwa bezüglich einer Frau, die beim Eintreten in den Zustand des Ihram Strümpfe und Handschuhe trug?
Antwort: Für sie ist es das beste, wenn sie in den Ihram eintritt, Strümpfe zu tragen. Dies ist besser und bedeckt besser. Wenn sie allerdings ein weites, langes Kleid anhat, wäre das auch ausreichend. Wenn sie mit Strümpfen in den Ihram eintrat und sie dann später entfernte, ist dies erlaubt, denn es ist wie bei einem Mann, der in den Ihram eintrat, als er Sandalen trug und sie zu jeder Zeit, wenn er es wünscht, entfernen kann, ohne dass es schadet. Allerdings kann sie nicht mit Handschuhen in den Ihram eintreten. Dies ist so, weil es im Ihram verboten ist, Handschuhe zu tragen. Ähnlich trägt sie keinen Gesichtsschleier oder Burqa' [auch eine Art Gesichtsschleier], wenn sie sich in diesem Zustand befindet. Dies hat der Gesandte Allahs verboten. Statt dessen soll sie ihre Kopfbedeckung oder Umhang über ihr Gesicht ziehen, wenn sie sich in Anwesenheit nicht- verwandter Männer befindet. Das muss sie tun, wenn sie die Kaaba umkreist oder zwischen den Hügeln Safa und Marwa hin und hereilt. Es ist durch den Hadith von 'A'isha :raha: begründet, die sagte: "Die Reiter kamen zwischen uns, als wir mit dem Gesandten Allahs waren. Wenn sie uns nahe waren, zogen wir unsere Umhänge von unseren Köpfen über unsere Gesichter. Wenn sie vorbei waren, entblößten wir unsere Gesichter wieder." (Berichtet bei Abu Dawud und Ibn Majah*)
Es ist Männern der stärksten Meinung nach auch erlaubt, Ledersocken zu tragen, selbst wenn diese nicht abgeschnitten sind.
Die Mehrheit der Gelehrten sagt, sie sollten [unterhalb der Knöchel] abgeschnitten sein. Die richtige Meinung ist, dass sie nicht abgeschnitten sein müssen, denn der Prophet sagte zu den Leuten bei 'Arafah:
من لم يجد إزارا Ùليلبس السراويل, ومن لم يجد نعلين Ùليلبس الخÙين
" Wer kein Lendentuch besitzt, soll Hosen anziehen. Und wer keine Sandalen besitzt, soll Ledersocken tragen."
(Dies wurde bei Al-Bukhary und Muslim überliefert.) Er befahl nicht, diese [unterhalb der Knöchel] abzuschneiden. Dies ist der Beweis dafür, dass die Anordnung sie abzuschneiden, aufgehoben wurde.
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* In Dha'if Sunan Abu Dawud (S. 182-183) wird festgestellt, dass diese Überlieferung laut Schaikh Al Albaani rh. schwach ist. Es befindet sich definitiv eine Schwäche in der Kette. In seinem Werk Jilbaab al-Mar'ah al-Muslimah, (S.108) stellt Sh. Al Albaani rh. fest, dass er aufgrund bestärkender Beweise hasan ist. [Siehe Muhammad Nasir ad-Dien al-Albaani, Jilbab al-Marah al-Muslimah fi al-Kitab wa as-Sunnah (Beirut: Dar ibn Hazm, 1994) S.108f]. Vielleicht ist sogar eine Überlieferung von Asma :raha: mit einer sahih Kette nocht wichtiger, die dasselbe aussagt. Sie ist "vielleicht noch wichtiger", weil mancher bei 'A'isha radiyAllahu anha argumentieren könnte, dass sie als eine der Frauen des Propheten sallAllahu alaihi wa sallam, ihr Gesicht immer vor den Männern verschleiern musste. Asma radiyALLAHu anha hingegen war keine Frau des Propheten und sie pflegte dasselbe zu tun. Daher handelte es sich nicht nur um die Handlungsweise der Frauen des Propheten
Schaikh Bin Baz