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146. Frage: Hat aus Unwissenheit die Haare nicht geschnitten
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Hat aus Unwissenheit die Haare nicht geschnitten


146. Frage: Eine Frau machte Hajj und vollzug alle seine Rituale, außer das Schneiden der Haare, entweder aus Unwissenheit oder aus Vergesslichkeit. Sie erreichte ihr Heimatland und hat alles getan, was einem im Ihram nicht erlaubt ist. Was ist nun ihre Pflicht?


Antwort: Wenn die Angelegenheit ist, wie sie sagen, dass sie alle Riten erfüllt hat, außer das Schneiden der Haare aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit, dann muss sie ihr Haar in ihrem Land schneiden, sobald sie sich daran erinnert und zwar mit der Niyya (Absicht), ihren Hajj zu vervollständigen; und aufgrund ihrer Unwissenheit und Vergesslichkeit ist sie zu nichts Weiterem verpflichtet.
Wenn allerdings ihr Ehemann Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, bevor sie ihre Haare schnitt, dann muss sie opfern. Dies ist entweder ein Schaf, der siebte Teil eines Kamels oder der siebte Teil einer Kuh, das ist als Opfer angemessen. Es ist in Makkah zu opfern und unter den Armen in Makkah zu verteilen. Wenn der Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, nachdem sie Makkah verlassen hatte, in ihrem eingenen Land oder anderswo, dann kann sie opfern, wo sie möchte. Dieses Opfer ist under den Armen zu verteilen. Und Allahs سبحانه Ùˆ تعالى
Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad Sas, seiner Familie und Gefährten.

Das Ständige Komitee
  


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