im unverletzlichen Zustand der Pilgerfahrt waren. Wenn sie uns nahe waren, zogen wir unsere Umhänge von unseren Köpfen über unsere Gesichter. Wenn sie vorbei waren, entblößten wir unsere Gesichter wieder." Berichtet bei Ahmad, Abu Dawud und Ibn Majah**.Wenn dies [die Bedeckung des Gesichts] von der Frau im Ihram verlangt wird, wo sie [sonst] ihr Gesicht entblößt, dann ist es zu anderen Zeiten umso mehr von ihr verlangt. Zusätzlich begründet dies die Allgemeingültigkeit der Ajat, die besagt [und ebenfalls die Ansicht unterstützt, dass die Frau ihr Gesicht bedecken muss]: