DawaAhluSunnah   30-07-2008, 05:41 PM
#1
Hajj zugunsten des Vaters verrichten



148. Frage: Mein Vater (möge Allah mit ihm Gnädig sein) starb vor etwa 10 Jahren. Er pflegte alle gottesdienstlichen Pflichten zu erfüllen. Allerdings machte er wegen beschränkter Verhältnisse keine Pilgerfahrt. Dann kam ich durch Allahs Willen nach Saudi Arabien, um zu lehren. Ich verrichtete Hajj al Islam für mich selbst. Jetzt würde ich gern Hajj zugunsten meines Vaters machen, der verstorben ist. Ist es mir erlaubt, für ihn Hajj zu machen? Und erhalte ich dafür auch einen Lohn?



Antwort: Es ist ihnen gesetzlich gestattet, die Pilgerfahrt zugunsten ihres Vaters zu machen und sie werden dafür reich belohnt. Möge Allah سبحانه وتعالى dies von ihen annehmen und ihnen die Dinge leicht machen.

Schaikh Bin Baz
  
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