30-07-2008, 06:27 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2014, 06:07 PM von Umm Musab.)
Bürsten der Haare wenn man zu schlachten beabsichtigt
150. Frage: Wenn eine Frau ein Opfertier zu spenden beabsichtigt, ist es ein Muss, dass sie ihre Haare nicht bürstet, auch wenn es ihr schwer fallen würde, für diese zehn Tage nicht ihre Haare zu bürsten?
Antwort: In einem authentischen Hadith, der von Umm Salama :raha: berichtet wird, sagte der Prophet
" Wenn die zehn Tage [die ersten zehn von Dhul - Hijjah] beginnen, und einer von euch zu schlachten beabsichtigt, sollte er nicht seine Haare [zum Entfernen] berühren oder seine ganze Haut."*
In einer anderen Überlieferung wird festgestellt:
"Er sollte sich von [der Entfernung] seiner Haare und Nägel zurückhalten."**
Die Gelehrten erklären diesen Hadith so, dass es verboten ist, jegliches Haar durch Rasieren, Kürzen, Schneiden, Abbrennen usw. zu entfernen. Daher fällt das Bürsten und ordnen der Haare nicht unter das Verbot. Es ist ebenso erlaubt, die Haare zu waschen und scheiteln. Selbst wenn etwas davon ausfällt, solange es nicht beabsichtigt war, schadet es nicht. Deshalb ist es einer Frau erlaubt, ihre Haare zu bürsten, wenn nötig. Und es besteht kein Unterschied zwischen dem, der zu opfern verpflichtet ist und dem, der dies freiwillig tut.
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*Berichet bei Muslim.
* Diese Überlieferung stammt auch von Muslim.
Schaikh Ibn Jibreen