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157. Frage: Die junge Frau darf nicht gezwungen werden, einen Mann zu heiraten, den
#1
Die junge Frau darf nicht gezwungen werden, einen Mann zu heiraten, den sie nicht heiraten möchte



157. Frage: Ist es einem Vater erlaubt, seine Tochter zu zwingen, einen bestimmten Mann zu heiraten, den sie nicht heiraten möchte?



Antwort: Weder der Vater nicht sonst irgend jemand darf eine Frau, die unter seiner Obhut steht, zwingen, einen Mann zu heiraten, den sie nicht heiraten möchte. Tatsächlich muss sie ihre Zustimmung geben. Der Gesandte Allahs Sas sagte:
لاتنكح الأيم حتى تستأمر، ولا تنكح البكر حتى تستأذن" قالوا يارسول الله وكيف إذنها ؟
قال:" أن تسكت"، وفي لفظ آخر قال:" إذنها صماتها"، و في اللفظ الثالث:" و البكريستأذنها أبوها و إذنها سكوتها
" Die Nicht- Jungfrau [ohne Ehemann] darf nicht verheiratet werden, bevor sie befragt wurde. Eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bevor sie ihre Einwilligung gegeben hat." Sie fragten: "Oh Gesandter Allahs, wie wird ihre Einwilligung gegeben?" Er sagte: "Durch ihr Schweigen."


In einer anderen Überlieferung heisst es: "Ihr Schweigen ist ihre Einwilligung."

Und in einer dritten Überlieferung heisst es: "Der Vater einer Jungfrau bittet sie um ihre Zustimmung und ihre Zustimmung ist ihr Schweigen."*

Ein Vater muss ihre Zustimmung abwarten, egal ob sie neun Jahre alt ist oder darüber. Auch ein anderer Vormund darf sie nur mit ihrer Einwilligung verheiraten. Es ist für sie alle verpflichtend.
Wenn jemand ohne ihr Einverständnis verheiratet wird, dann ist die Eheschließung ungültig. Dies ist so, weil die Zustimmung beider Ehepartner zur Heirat eine der Bedingungen für die Ehe ist. Wenn sie durch Drohung oder Zwang ohne ihre Einwilligung verheiratet wurde, dann ist die Ehe ungültig. Die einzige Ausnahme bildet der Fall, von einem Vater und seiner Tochter, wenn diese jünger als 9 Jahre ist. Es schadet gemäß der richtigen Meinung nicht, wenn sie verheiratet wird, während sie noch unter neun ist. Dies ist durch die Eheschließung des Gesandten Allahs Sas mit 'A'ischa :raha: begründet, die ohne ihre Einwilligung stattfand, als sie weniger als neun Jahre alt war, wie im authentischen Hadith festgestellt wird. Wenn sie aber neun Jahre oder älter ist, kann sie nicht ohne ihr Einverständnis verheiratet werden, auch nicht von ihrem Vater. Der Ehemann sollte sich der Frau nicht nähern, wenn er weiß, dass sie ihn nicht möchte, auch wenn der Vater es gestattet. Er muss Allah سبحانه وتعالى fürchten und darf sich keiner Frau nähern, die ihn nicht möchte, selbst wenn ihr Vater behauptet, dass er sie nicht gezwungen hat. Dies ist so, weil der Gesandte Allahs Sas angeordnet hat, dass ihr Einverständnis erforderlich ist. Wir raten auch den Frauen, Allah سبحانه وتعالى zu fürchten und einen Mann zu akzeptieren, den ihr Vater für sie zum Heiraten für geeignet hält, solange der voraussichtliche Bräutigam in seiner Religion und seinem Charakter gut ist. Dies ist auch der Fall, wenn derjenige, der die Heirat macht, nicht der Vater der Braut ist [sondern ihr gesetzlicher Vertreter]. Wir geben diesen Rat, weil in einer Eheschließung viel Gutes und Nutzbringendes ist. Außerdem lauern viele Gefahren auf unverheiratete Jungfrauen. Ich rate allen jungen Damen, jene Männer, die um sie anhalten zu akzeptieren, sofern sie geeignet sind. Sie sollten nicht ihre Schulausbildung, Lehren oder andere Gründe zum Vorwand nehmen, um eine Ehe zu vermeiden.


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* Diese Überlieferung wurde von Al-Bukhary, Muslim und anderen berichtet.


Schaikh Bin Baz
  


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