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160. Frage: Fatwa über einen Christen, der eine muslimische Frau heiratet
#1
Fatwa über einen Christen, der eine muslimische Frau heiratet


160. Frage: Wie lautet die islamische Fatwa über einen Christen, der eine muslimische Frau heiratet? Wenn sie Kinder haben, wie lautet die Fatwa bezüglich dieser Kinder nach dem islamischen Gesetz?


Antwort: Die Heirat zwischen einem Christen und einer muslimischen Frau ist eine ungültige Heirat. Allah سبحانه وتعالى sagt in Qur'an:

وَلاَ تُنكِحُواْ الْمُشِرِكِينَ حَتَّى يُؤْمِنُواْ

"Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben."[Surah Al Baqarah :221]


Deshalb ist es einem Ungläubigen nicht erlaubt, eine muslimische Frau zu heiraten. Allah سبحانه وتعالى sagt auch:
لَا هُنَّ حِلٌّ لَّهُمْ وَلَا هُمْ يَحِلُّونَ لَهُنَّ

"Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) ihnen erlaubt."[60:10]


Wenn er sie heiratet, ist die Heirat ungültig. Die Kinder sind Kinder durch Unzucht. Sie sind der Mutter zu geben und ihr allein zuzuschreiben - außer wenn dies aus Unwissenheit über ein derartiges Gesetz gemacht wurde. Für unwissende Menschen verhalten sich die Dinge anders. In ihrem Fall ist die Heirat immer noch gültig. Die Kinder werden dem Vater zugeschrieben, wenn die Tat aus Unwissenheit geschah. "(...)" wegen ihrer Unwissenheit und weil es bezüglich ihres Geschlechtsverkehrs einige Zweifel gab.*
Wenn er aber die Islamischen Gesetze kannte, und wenn sie auch die islamischen Gesetze kannte und sie waren nachlässig und respektlos gegenüber Allahs سبحانه وتعالى Gesetz, dann sind die Kinder Kinder aus Unzucht. Sie werden ihrer Mutter zugeschrieben und überhaupt nicht ihrem Vater. Das Paar sollte zurechtgewiesen werden und die angemessene Bestrafung für Geschlechtsverkehr mit einer muslimischen Frau, der ihm gesetzlich nicht erlaubt war, sollte er erhalten. Dies ist das, was getan werden müsste, wenn der islamische Staat die Fähigkeit dazu besitzt. Falls er nach alledem Muslim wird und Allah سبحانه وتعالى ihn leitet, dann kann er sie mit einem neuen Vertrag heiraten.


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*Das ist weil sie das Gesetz nicht bewusst und absichtlich übertreten haben. Deshalb gibt es Raum, um ihre eheliches Beziehung als "annehmbar" zu betrachten, in dem Sinne, dass die Kinder beiden Eltern zugeschrieben werden.


Schaikh Bin Baz
  


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