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164. Frage: Brautgabe ist das Recht der Frau
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Brautgabe ist das Recht der Frau


164. Frage: Kann ein Mann die Brautgabe seiner Tochter oder Schwester benutzen, um zu heiraten?


Antwort: Die Brautgabe seiner Tochter oder Schwester ist eines ihrer Rechte und es ist ein Teil ihres Vermögens. Wenn sie ihm die Brautgabe oder einen Teil davon freiwillig und aus eigenem Willen schenkt, und sie ist jemand, der gesetzlich befähigt ist, ein solches Angebot zu machen, dann ist es ihm erlaubt, es zu nehmen. Wenn sie es ihm nicht schenkt, dann ist es ihm nicht erlaubt, es oder einen Teil davon zu nehmen, denn es ist etwas, das nur ihr gehört. Allerdings darf der Vater einen Teil davon nehmen, aber nur wenn ihr das nicht schadet und nur wenn er es nicht nur von manchen seiner Kinder nimmt. Dies ist durch die Feststellung des Propheten Sas begründet:

إن أطيب ما أكلتم من كسبكم و إن أولادكم من كسبكم


" Das Beste, das du verzehrst, ist das, was du verdient hast. Und deine Kinder sind ein Teil dessen, was du verdient hast."*


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*Berichtet bei At-Tirmidhi und An-Nasa'i. Al-Albani hat ihn als sahih eingestuft. Al-Albani Sahih al Jami', Bd.1, S.326


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