Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
171. Frage:Man sollte seine Frau nicht mit reichlicher und schwerer Arbeit überlasten
#1
Man sollte seine Frau nicht mit reichlicher und schwerer Arbeit überlasten


171. Frage: Ich las in der Zeitung die Fatwa eines der Gelehrten, der sagte, es sei nicht die Pflicht der Frau, ihren Ehemann zu bedienen und derartiges würde tatsächlich nicht unter den Ehevertrag fallen, der lediglich das Recht seine Frau sexuell zu "genießen" enthält. Was das Bedienen angeht, sei dies nur eine Form ihres guten Benehmens. Er sagte auch, es sei für den Ehemann eine Pflicht, eine Magd für seine Frau zur Verfügung zu stellen, falls er ihr nicht dient oder falls sie auch irgendeinem Grund sich selbst nicht bedient. Ist dies richtig? Falls es nicht richtig ist, danke ich Allah dafür, dass die Zeitung nicht so weit verbreitet ist, andernfalls würden manche Ehemänner wie Junggesellen werden, wenn ihre Frauen diese Fatwa lesen.


Antwort: Diese Fatwa ist nicht richtig und es sollte sich nicht daran gehalten werden. Die Frauen der Gefährten -radiyallahu anhum- pflegten, ihre Männer zu bedienen. Asma bint Abu Bakr berichtet, wie sie ihrem Ehemann Zubair ibn al-Awwam diente. Ähnlich pflegte Fatima 'Ali :rah: zu dienen. Die Tradition der Muslime ist auch weiterhin, dass die Frau ihren Ehemann auf die übliche Weise bedient, was die Zubereitung von Essen, das Waschen der Kleidung, das Abwaschen des Geschirrs, das Säubern des Hauses und sogar das Tränken und Melken von Tieren sowie das Helfen auf dem Bauernhof betrifft. All dies waren die Gebräuche der Menschen, die seit der Zeit des Propheten Sas bis in unsere Zeiten fortbestehen, ohne zurückgewiesen worden zu sein. Allerdings sollte man seiner Frau keine Arbeiten aufbürden, die mühsam und schwer für sie sind. Dies wird durch ihre Fähigkeiten und Bräuche bestimmt.

Schaikh Ibn Jibreen
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste