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<p>Wenn man Allah etwas schwört/ihm etwas verspricht, man dieses dann bricht, dann muss man es durch 3 tägiges Fasten am Stück oder durch Speisung eines Armen wieder gutmachen. So habe ich das noch in Erinnerung.</p><p><br></p><p>Was ist, wenn man Allah etwas aus Emotion verspricht? z.B. man fährt schwarz, wird erwischt und hat Schwierigkeiten die Kosten zu zahlen. Dann bittet man Allah um Hilfe und sagt sowas wie: ,,Oh Allah, ich werde nie wieder schwarz fahren!! Selbst wenn es nur eine Station ist". </p><p><br></p><p>Irgednwann kommt vielleicht der Zeitpunkt, in dem man sein Monatsticket Zuhause vergisst und man nun keine andere Wahl hat als schwarzufahren. </p><p><br></p><p>Muss man das mit 3 tägigem Fasten wiedergutmachen? Es gibt doch ein Vers, wo Allah sagt, dass er uns nicht für Versprechen belangt, die wir ausversehen gemacht haben - habe ich den Vers richtig im Kopf und was ist der bezogen?</p>
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Wer einen Schwur bei Allah macht, der muss ihn auch einhalten. Wer das nicht tut muss 10 Arme speisen oder kleiden. Wenn er das nicht kann, dann 3 Tage fasten.
Derjenige der bei Allah schwört, aber es nicht beabsichtigt zu schwören sondern so wie eine Redewendung benutzt, bei dem Zählt es nicht. Wer es aber mit Absicht macht so zählt es.
wa Allahu A'lam
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<p>Das ist allgemein. Aber wie ist es in diesem Fall?</p>
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In diesem Fall ist es das Gleiche.
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<p>Aselamun Aleykum,</p><p><br></p><p>leider hat das meine Frage noch nicht ganz bwantwortet bzw. ich würde gerne die Regel wissen bezüglich dem Brechen eines Versprechen. Anhand dem Beispiel mit dem vergessenen Monatsticket. Man ist in dem Fall ja gezwungen das Versprechen zu brechen. </p><p>Auch habe ich mal gehört, dass man das nur gut machen muss, wenn man sowas sagt wie: ,,Ya Allah, wenn xy passiert, werde ich Sadaqa geben!"</p><p><br></p><p>Ich bitte um Aufklärung. Kann man ein Versprechen "auflösen". Was ist wenn man in seiner eigenen Zeit des Unwissen ein paar Versprechen gegeben hat und jetzt immer wieder Schwierigkeiten hat deswegen?? </p>