19-12-2013, 04:44 AM
(18-12-2013, 11:49 PM)al-Salafi schrieb: Die Fatwa von Ibn Jibreen:?
Frage:
Was ist das Urteil über die Beteiligung des Muslims in der Armee der Kuffār?
Die Antwort:
Es ist nicht erlaubt, wenn die Arbeit dieser Armee die Bewachung des Präsidenten der Kuffār ist, oder die Sicherung ihres Landes, die Bekämpfung und Folterung der Muslime oder die Inhaftierung der Machtlosen und Unterdrückten....(unter Bedingungen ist das Arbeiten in der Armee erlaubt, siehe den arabischen Teil)
http://www.ibn-jebreen.com/fatwa/vmasal-10255-.html
Eine Armee darf ihr Land nicht bewachen, ausser Mulimen aber andere foltern?
Eine Armee ist doch keine Präsidentengarde wie die Pasderan.
Bischen weltfremde Aussagen.