Über die Auswanderung in ein muslimisches Land und den Aufenthalt dort ohne Mahram
Von Sheikh Muhammad Salih - al Munajjid
Quelle :
Islam - qa.com
Kooperatives Da'wa Büro in Riyadh (Saudi Arabien)
islamhouse.com
Der Islam für Alle zugänglich!
Alles Lob gebührt Allah.
Die Auswanderung aus dem Land des Kuffr in ein muslimisches Land ist Pflicht für jeden Muslim, der dazu in der Lage ist.
Jeder, der nicht auswandert, obwohl er dazu in der Lage wäre, sündigt gegen sich selbst und wird von Allah vor einer schweren Strafe gewarnt. Allah sagt :
"Wahrlich, was diejenigen betrifft, die die Engel zu sich nehmen während sie sich selber Unrecht tun (da sie unter den Kuffar verweilte, obwohl ihnen die Auswanderung auferlegt war); sie (die Engel) sagen (zu ihnen) : 'Wie war es mit euch?' Sie sagen : 'Wir waren Schutzlose auf der Erde. War denn die Erde Allahs nicht weit genug für euch, dass ihr darin hättet auswandern können?'
Und diese, ihre Bleibe ist die Hölle, und wie schlecht ist das endgültige Sein."
Sura An Nisa 4:97
In Sunnan Abi Dawuud und auch anderswo berichtet, dass der Prophet alaihi salatu salam sagte:
"Ich habe mit einem Muslim nichts zu schaffen, der unter den Muschrikin verweilt."
(Sein Isnaad, Überlieferungsweg ist Sahih, siehe Al Irwaa 5/30.)
Gemäß dem Quran, der Sunnah und dem Konsens der Gelehrten ist es Pflicht für jeden, der in einem Land der Kuffar Muslim wird, dass er von dort auswandert und sich in einem muslimischen Land niederlässt und dass er nicht unter den Muschrikin lebt oder sich dort niederlässt.
Dies gilt für denjenigen, der seine Religion nicht öffentlich praktizieren kann oder gezwungen ist, den Gesetzen des Kuffr zu folgen.
In Mughni Al Muhtaadsch (6/54) heisst es: "Wenn er seine Religion nicht öffentlich praktizieren kann oder Fitna (Versuchungen) befürchtet, ist es Pflicht für ihn, auszuwandern, egal ob Mann oder Frau, auch dann, wenn sie keinen Mahram hat."
Du hast einen Mahram, der dich in ein muslimisches Land bringen könnte. Aber es ist nicht richtig, dass du kommst, bevor du einen sicheren Ort zum Leben gefunden hast, wie z.B. eine Gemeinschaft von muslimischen Schwestern oder ein islamisches Zentrum, wo es jemanden gibt, der dich beschützt, sich um dich kümmert und auf deine religiösen wie auch weltlichen Angelegenheiten achtet, so dass du nicht ein Opfer von Fitna und Verlust wirst.
Wenn du solche Vorkehrungen nicht treffen kannst, bist du solange entschuldigt, bis du einen sicheren Ort gefunden hast, da Allah die Verpflichtung zur Auswanderung auf diejenigen beschränkt hat, die dazu in der Lage sind, und das Fehlen eines Ortes, wo du sicher bist vor Verdorbenheit und Verlust, ist unter Nicht-in-der-Lagesein miteingeschlossen. Du bist also entschuldigt, bis so ein ort zur Verfügung steht.
Wenn dies der Fall ist, komm mit deinem Mahram, und danach ist es in Ordnung, dass du dich an diesem Ort ohne einen Mahram niederlässt. Und Allah weiss es am Besten.
Wallahu ta3ala a3lem.
Wir empfehlen jedem der nicht dazu in der Lage ist aus einen der Gründen oder sonstigen, an deiner Religion festzuhalten und sie äußerlich wie innerlich so gut du kannst zu praktizieren.
Bemühe dich, die Regeln und Gesetze deiner Religion aus authentischen Quellen, die auf einem Schari'a Beweis basieren, zu erlernen.
Bemühe dich ebenfalls, solange zu in einem Land der Kuffar lebst, den Ruf zum Islam so gut du kannst mit den von der Schari'a vorgeschriebenen Mitteln unter den Leuten zu verbreiten, speziell unter nicht-muslimischen Frauen und muslimischen Frauen, die in der Praktizierung ihrer Religion nachlässig sind.
behalte im Kopf, dass es eines der besten Mittel der Dawah ist, selber ein gutes Vrobild zu sein und an den Regeln des Islam und seiner vorzüglichen Moral festzuhalten.
Wir bitten Allah jeden Muslim dabei zu unterstützen. AMIN.
Sheikh Muhammad Salih al Munajjid
Frage Nr. : 22475
Quelle:
www.islam-qa.com &
www.fataawa.de
Übersetzung:
Islamisches Tentrum Münster e.V. (Abu Bakr Abu'Abdullah)