10-02-2015, 09:19 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-02-2015, 09:49 PM von Muhammad Ibn Ismail.)
Bei Männerkleidung zu vermeidende Fehler,
von Schaich Maschur Hasan Salman
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1. Beten in enger Kleidung, so dass sie über der ’Aura gespannt ist.
Das Beten in enger Kleidung wird gemäß der Schari’a als makruh eingeschätzt. Es schadet auch dem Körper und ist daher ebenso vom Standpunkt der Gesundheit nicht gut. Vielleicht lässt jemand, der in solcher Kleidung betet, tatsächlich einen Teil seines Gebetes aus.
Es ist bekannt, dass viele Leute, die sich derartig kleiden, ihr Gebet überhaupt nicht erreichen, während andere nur ein wenig erreichen, wie das Gebet eines Heuchlers.
Von denjenigen, die beten, tragen viele heutzutage Kleidung, die um einen oder beide ihrer zu bedeckenden Körperteile (ihre Oberschenkel) hängen.
Ibn Hajr sagt, dass eine Gruppe der Hanafi-Gelehrten solch eine Praxis als makruh betrachtet. [siehe "Fath-ul-Bari" 1/476] Wenn dies der Fall bei normalen Hosen ist, was ist dann, wenn sie besonders eng sind?
’Allamah al-Albani erklärte, dass Hosen zwei Probleme in sich bergen:
a. Dies ist eine Kleidung, die der der Nichtmuslime ähnelt. Die Muslime pflegten sich mit weitem Schritt (sarawil) zu kleiden, in Hosen, die locker saßen und schlaff herabhingen, wie heute noch manche in Syrien und im Libanon. Die Muslime nahmen diese Praxis des Tragens von Hosen erst an, als sie kolonialisiert wurden. Als die Kolonialherren abfuhren, ließen sie diesen üblen Einfluss zurück und veränderten die Muslime aufgrund der Ignoranz der letztgenannten.
b. Diese Art der Kleidung engt die ’Aura ein und drückt darauf. Die ’Aura eines Mannes ist von seinem Knie bis zu seinem Nabel. Der Betende sollte während seines Gebets so weit weg vom Ungehorsam Allah gegenüber sein, wie er kann. Er wirft sich vor Ihm (in Folgsamkeit und Unterwerfung) nieder. Wie kann er beten und vor seinem Herrn stehen, wenn seine Hinterbacken bloßgestellt werden und was dazwischen ist sichtbar vergrößert wird? Es ist überraschend, festzustellen, dass viele junge Muslime Anstoß an Frauen nehmen, die enge Kleidung tragen, weil diese sich an ihre Körper schmiegt, dennoch vergessen diese jungen Männer sich selbst. Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Frau, die enge Kleidung trägt, die auf ihren Körper drückt, und einem Mann, der Hosen trägt, die sich ebenfalls an seinen Körper schmiegen. Das Gesäß beider, des Mannes und der Frau ist Teil der ’Aura und beides ist das gleiche. So ist es zwingend erforderlich, dass die Jugend vor dieser schwierigen Lage gewarnt wird, für die sie blind ist, außer denen, die Allah geleitet hat, diese sind wenige. [entnommen aus einem seiner Tonbänder]
Der Gesandte - Allahs Heil und Segen auf ihm - verbot einem Mann, in seiner Hose (sarawil) zu beten, außer wenn er darüber eine Hülle (rida) trug.* [Abu Dawud, al-Hakim und der Hadith ist hasan] Für weitere Einzelheiten berücksichtigt bitte folgende (Werke): 4
"Sahih Jami’us-Saghir" von ’Allamah al-Albani; "Scharh ma’ani-ul-athar" von Imam atTahawi; Scheich Hamud at-Tuwayjiris Erörterung darüber in seinem Buch, welches davon handelt, wie die Ähnlichkeit der Muschrikun vielen widerfahren ist, in "Al-idah wa-tibyan.." Solange die Hose weit und nicht eng ist, ist das Gebet gültig, aber es ist besser, ein Hemd oder ein Oberteil zu haben, das (den Bereich) zwischen Nabel und Knie bedeckt, oder noch tiefer bis zur Mitte der Schienbeine, oder bis gerade über die Knöchel, weil das die vollständige Bedeckung ist.
’Allamah Ibn Baz hat eine Fatwa (herausgegeben), wo er sagt, dass es zulässig ist, in Hosen zu beten, so lange wegen der Ausbreitungsfähigkeit [der Hose, d.Ü.] nicht gegen die ’Aura gedrückt wird und der Hintern nicht schamlos sichtbar ist. Wenn der Hintern sichtbar wird, dann ist das Gebet ungültig, und wenn nur die Kleidung gegen die ’Aura drückt, dann ist es makruh [so zu beten, d.Ü.].
2. Beten in dünner und transparenter (durchsichtiger) Kleidung
Genau so, wie es makruh ist, in eng sitzender Kleidung zu beten, die sich an die ’Aura schmiegt und sie aufdeckt, ist es nicht zulässig, in dünner Kleidung zu beten, die transparent genug ist, um den (eigentlichen) Körper sichtbar werden zu lassen. [Fatawa Raschid Rida 5/2056]
Beten in Schlafanzügen:
Abu Huraira (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) berichtete: "Ein Mann stand auf, wandte sich dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu, und fragte ihn über die Verrichtung des Gebets in einem einzigen Kleidungsstück. Der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte zu ihm: "Ob jedem von euch zwei Kleidungsstücke zur Verfügung stehen würden?" Ein Mann stellte später ’Umar (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) diese Frage, und er gab ihm folgendes zu verstehen: "Wenn Allah euch Seinen Segen reichlich erweitert, so sollt ihr euch davon reichlich bedienen. Es gibt Menschen, die ihre Gebete in mehreren Kleidungsstücken verrichten, während andere dafür ein Lendentuch (izar) und ein Obergewand (rida) anziehen; andere aber beten in einem Lendentuch (izar) und einem Hemd (qamis), in einem Lendentuch (izar) und einem Mantel (qaba’), in einer Hose (sarawil) und einem Obergewand (rida), in Hosen (sarawil) und einem Hemd (qamis), in Hosen und einem Mantel (qaba’), in knielangen Hosen (tubban) und einem Mantel (qaba’) oder in knielangen Hosen (tubban) und einem Hemd (qamis).
[Buchari, Malik in al-Muatta, Muslim, Abu Dawud, Nan-Nisai, Ibn Majah, al-Humaidi, Ahmad in al-Musnad, at-Tayalisi, at-Tahawi, al-Baghawi, Abu Nu’aim, al-Chatib]
’Abdullah ibn ’Umar (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) sah Nafi’ allein in einem einzelnen Kleidungsstück (thaub) beten. So sagte er zu ihm, "Kannst du nicht zwei Kleidungsstücke tragen?" Er sagte: "Selbstverständlich." Er sagte: "Gehst du hinaus auf den Markt in einem einzelnen Kleidungsstück?" Er sagte: "Nein." Er sagte: "Allah hat mehr Recht darauf, dass man sich für Ihn feinmacht!"* [at-Tahawi in "Scharh ma’ani-ul-athar", "Tafsir-ulQurtubi" und "al-Mughni"]
Der Fall ist ein solcher für jemanden, der in seinem Nachtgewand betet. Er würde sich schämen, darin auf den Markt zu gehen, aufgrund seiner Dünne und Durchsichtigkeit.
Ibn ’Abdul-Barr sagte in "at-Tamhid": "Die Leute, die Kenntnis haben, lieben es, wenn jemand in seine Gewänder gehüllt ist; wenn er sich für sein Gebet so sehr verschönert, wie er kann, hinsichtlich seiner Kleidung, Parfüm benutzt und seine Zähne reinigt (miswak)."
Zum Thema der Korrektheit des Gebets sprechen die Rechtsgelehrten (fuqaha) über die Bedingungen des Bedeckens der ’Aura: Sie formulieren die Bedingungen so, dass die Bedeckung dick sein muss und sagen, dass es nicht zulässig ist, sie dünn zu machen, so dass die Hautfarbe sichtbar ist. ["al-Majmuu’", "al-Mughni", etc.]
Dies ist eine Bedingung sowohl für Männer als auch für Frauen, ob allein oder im Gemeinschaftsgebet. So wird das Gebet, von wem auch immer, dessen Kleidung seine ’Aura zeigt, obwohl er die Möglichkeit hat, sie bedeckt zu halten, ungültig.
["Ya bani Adama chudhuu zinatakum ’inda kulli masjidin(...)"]
"O Kinder Adams, habt eine gepflegte Erscheinung an jeder Gebetsstätte (indem ihr eure saubere Kleidung tragt...)" [wörtlich: "Nehmt euren Schmuck"] [Suratu-l-A’raf (7) Aya 31]
Gemäß "ad-Din-ul-Chalis" 2/101 und "at-Tamheed" 6/379 zielt die Bedeutung von zinah (Schmuck) auf den thaub, das Kleidungsstück, und der Befehl beinhaltet, die ’Aura für jedes Gebet zu verbergen.
Beten in leichtem Gewand:
Einige Leute beten in Kleidung, die ihre Körper nur leicht bedeckt und deren Transparenz es erlaubt, die Hautfarbe der Person zu sehen, während sie darunter nichts tragen. (Es ist nicht genug, Shorts oder Badehosen darunter zu tragen, außer wenn sie den Bereich zwischen dem Bauchnabel und dem Knie bedecken.) Die oben aufgeführte Darstellung Umars beweist die Verwendung von mehr als einem Kleidungsstück, um sich abzuschirmen, und wie ein Kleidungsstück zum anderen hinzugefügt wird. Die Zeugenaussage zeigt, dass es zwingend (wajib) ist, richtig bedeckt zu sein, und dass das Beten in nur einem Kleidungsstück einzig wegen der besonderen Umstände der Person (Armut) erlaubt ist. Das Gebet von jemand in zwei Kleidungsstücken ist besser, als es in einem zu verrichten. Dies wurde klar ausgeführt von Qadhi ’Iyadh, der die Meinungsverschiedenheiten bezüglich dieses Themas zerstreute. [Siehe "Fath-ul-Bari", "al-Majmuu’" 1/476 und "Nayl-ul-autar" 2/78, 84]
Imam Schafi’i rahimullah sagte wenn eine Person in ihrem (Ober-)Hemd betet und es ihn enthüllt, dann ist sein Gebet ungültig geworden. [Siehe al-Umm 1/78]
Sogar noch schlimmer für Frauen: Die Frau, die dies tut, ist in einer noch furchtbareren Situation als der Mann. Und wenn sie in einem lockeren Obergewand mit Ärmeln und Schlitz an der Vorderseite betet, dann ist es besser für sie, ihren Jilbab darüber zu tragen. Sie muss sicherstellen, dass sie nicht in empfindlich dünnem Material, wie z.B. Nylon oder Chiffon, betet. Bedenkt den Hadith, in 6 dem uns berichtet wird, dass es im letzten Teil der Gemeinde Muhammads - Allahs Heil und Segen auf ihm - Frauen geben wird, die "angezogen, aber nackt sind"*. Ibn ’Abdul-Barr sagt, solche Frauen werden sich in leichtem Material kleiden, dass sie bedecken, aber nicht abschirmen wird, so dass sie dem Namen nach angezogen, in Wirklichkeit aber nackt sind. ["Tanweer-ul-hawalik" 3/103]
Ein Bericht von Hisham ibn ’Urwah zeigt, dass Mundhir ibn Zubair einmal Asma bint Abi Bakr ein schönes Gewand aus Kohistan schickte; diese befühlte das Material und verlangte missbilligend, dass es zum Absender zurückgeschickt werde. Als sie gefragt wurde, warum, obwohl es den Körper ja nicht zeige, antwortete sie, es sei transparent. [Ibn Sa’d in "atTabaqat-ul-Kubra" 8/184: sahih]
As-Safarini sagte, es sei verboten, Kleidung zu tragen, die leicht und fein (dünn) sei, so, dass die ’Aura nicht bedeckt ist, ob bei einem Mann oder einer Frau. Dies ist Gegenstand der Schari’a, ohne jede Meinungsverschiedenheit. ["ad-Din-ul-Chalis" 6/180]
Asch-Schaukani schrieb in "Nayl-ul-Autar" 2/115, dass es zwingend (wajib) für eine Frau ist, ihren Körper mit einem Kleidungsstück zu bedecken, das nicht transparent ist. Dies ist eine Bedingung für das Bedecken der ’Aura.
3. Beten in langer und überhängender Unterkleidung (isbal ausüben oder musbil sein)
Abu Huraira (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) sagte: "Während ein Mann mit herabhängendem Untergewand betete, sagte der Gesandte - Allahs Heil und Segen auf ihm -: "Geh und mache wudhu (Gebetswaschung)". So ging er, führte die Waschung aus und kam zurück. Er - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: "Geh und mache wudhu." So sagte ein Mann zu ihm: "O Gesandter Allahs, warum verlangst du von ihm wudhu zu machen?" So schwieg er über ihn. Dann sagte er: "Er betete, während sein Untergewand herabhing (, er war ein musbil)."* [Abu Dawud, Musnad Ahmad, an-Nisai in Sunan al-Kubra, an-Nawawi]
’Abdullah ibn ’Umar (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: "Allah schaut nicht das Gebet einer Person an, die ihr Untergewand aus Hochmut herabwallen lässt"* [Ibn Chuzaimah]
Ibn Mas’uud (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) sagte, dass er hörte, wie der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: Wer auch immer seine Unterkleidung (über die Knöchel oder darunter) aus Eitelkeit herabhängen lässt, dann gibt es weder Erleichterung von Allah noch irgend etwas Gesegnetes."* [Abu Dawud und in ’Allamah Albanis Sahih Jami’-us-Saghir]
Dies heißt es gibt keine Vergebung für ihn oder Ehre bei Allah. Er bewahrt sich nicht vor dem Übel seiner Taten. Es wird auch gesagt, dass dies bedeutet, er glaubt nicht (wirklich) im Hinblick darauf, was Allah erlaubt und verboten gemacht hat. Auch sagen manche, es bedeutet, er hat sich von Allah gelöst und sich von Seinem Din getrennt. Für weitere Details und Erörterung das vorliegende Verständnis betreffend bitte "Faidh-ul-Qadir" und "AlMajmuu’" berücksichtigen.
Die Schafi’iten und Hanbaliten zählen die Tradition als Beweis dafür, dass es verboten ist, die Unterkleidung (unter den oberen Teil der Knöchel) herabfallen zu lassen, wenn es aus Hochmut getan wird, und gemäß den Schafi’is ist es anstößig, wenn keine Eitelkeit beabsichtigt ist. [Siehe "al-Majmuu’" und "Nayl-ul-Autar"]
Für eine detaillierte Erörterung hierzu bitte "Majmuu’ al-Fatawa" von Ibn Taymiyya, "Fath-ulBari" und "’Aun-al-Ma’buud" berücksichtigen, wo die Erklärung gefunden werden kann, dass es in der Tat verboten ist, isbal zu üben, ob mit Hochmut oder ohne.
Scheich Ahmad Schakir ging diesem Thema in seinem Nachweis der Authenzität prophetischer Überlieferungen (ahadith) in Ibn Hazms "al-Muhalla" nach und zeigte, wie der Autor den ersten Hadith ausließ, der ein starker Beweis dafür ist, dass das Gebet eines musbil ungültig ist.
Ibn al-Qayyim führte [die Erklärung, d.Ü.] zum ersten Hadith näher aus und sagte, es sei sündhaft, die Unterkleidung herabwallen zu lassen. Dem Mann wurde befohlen, die Waschung durchzuführen und zu beten, weil Waschung die Glut der Sündhaftigkeit löscht.
At-Tibi erklärte, von dem Mann wurde verlangt, die Waschung zu machen, obwohl er sauber war, damit er darüber nachdachte, warum es ihm befohlen wurde. Allah segnete die Bitte des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm -, damit solche äußerliche Reinlichkeit den Schandfleck der Überheblichkeit in Innern säubern würde, denn äußere Reinlichkeit wirkt sich auf die innerliche Reinlichkeit aus.
Ibn Taymiyya betonte in seinem "Majmuu’ al-Fatawa", dass es das gleiche ist, ob jemand isbal mit seiner Hose, seinem Lendentuch oder Hemd (qamis) ausübt. Es ist verbindlich für jeden Muslim, isbal zu unterlassen und Allah deswegen zu fürchten.
’Allamah Ibn Baz’ Erörterung zu isbal
’Allamah Ibn Baz wurde gefragt, ob es richtig sei, hinter einem Erneuerer (mubtadi’) und einem,der ein musbil ist, zu beten und er sagte:
"Das Gebet ist richtig hinter einem Erneuerer und einem, der ein musbil ist und (einem, der irgendeine) eine andere Sünde (hat), gemäß dem, was richtiger ist von dem, was die Gelehrten sagen, solange es nicht eine bid’ah des Unglaubens (kufr) für die Person ist. Wenn es eine bid’ah des Unglaubens wie die eines Jahmi und diesem ähnliches ist, was eine Person außerhalb der Gemeinde des Islams bringt, dann ist es nicht richtig, hinter solchen Leuten zu beten. Wie auch immer, es ist bindend für die Verantwortlichen (unter den Leuten), dass sie den Imam so wählen, dass er einen angenehmen Charakter hat und vor bid’ah und Verderbtheit sicher ist. Dies, weil Imam zu sein eine beträchtliches (und wichtiges) Anvertrautes (amanah) ist. Er steht dadurch als ein Beispiel für die Muslime da. Deshalb ist es nicht zulässig, seine Obhut an die Leute der Neuerung und Verderbtheit abzugeben, wenn andere fähig sind, dazu bestimmt zu werden.
" Isbal ist völlig sündhaft, also ist es notwendig (wajib), es zu vermeiden und davor zu warnen, wegen der Aussage: "Was auch immer unter beide Knöchel vom Untergewand (izar) herabhängt, ist im Feuer."* [Buchari, an-Nesai]
Was auch immer wie das izar ist, fällt unter das gleiche Urteil, wie das Hemd (qamis), Hosen, Mantel (wollen – bascht) und ähnliches. Es ist authentisch über den Gesandten Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm -, dass er sagte: "Allah wird mit drei (Arten von Leuten) nicht sprechen, weder wird Er sie ansehen am Tag des Gerichts, noch wird er sie läutern, und sie werden eine schmerzhafte Strafe haben: die Person, die musbil im Hinblick auf ihr Gewand ist, ..."* [Muslim bringt dies in seinem Sahih.]
Wenn die Person dies mit izar oder etwas ähnlichem aus Hochmut und Überheblichkeit tut, dann stärkt es sie sogar in der Sünde und zieht ihn näher an die Strafe, denn der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: "Wer auch immer sein Gewand aus Eitelkeit (über und unter die Knöchel herab-) wallen lässt, Allah wird ihn nicht ansehen am Tag des Gerichts."*
Es ist zwingend für jeden Muslim, auf der Hut zu sein vor dem, was Allah ihm verboten hat hinsichtlich isbal und anderer Sünden. [Mujallat-ud-Da’wa Nr.913]
4. Die Kleidung im Gebet hochkrempeln
Einer der Fehler einiger derer die beten, ist, dass sie ihr Kleidungsstück hochkrempeln bevor sie ihr Gebet beginnen. Es wird berichtet von Ibn ’Abbas (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden), dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - sagte: "Mir wurde befohlen, mich auf sieben (Knochen) niederzuwerfen, und dass ich weder mein Haar (hoch- /zusammenstecke) noch das Gewand (thaub) hochkremple."* [Muslim, an-Nisai, Ibn Chuzaimah]
Ibn Chuzaimah interpretierte diese Erzählung mit einem Kapitel mit der Überschrift "Verhinderung des Hochkrempelns der Kleidung im Gebet".
An-Nawawi sagte, die Gelehrten seien sich darüber einig, dass es nicht zulässig ist, zu beten, während das Gewand aufgekrempelt ist oder der Ärmel oder irgend etwas ähnliches. [Scharh Sahih Muslim]
Imam Malik sagte, dass wenn seine Kleidung [die der betreffenden Person, d.Ü.] schon so gewesen war, weil er am Arbeiten war und er sie für diese Arbeit aufgerollt hatte und sein Gebet so begonnen hat, wie er (angezogen) ist, dann sei kein Schaden dabei, wenn er in diesem Zustand bete. Wie auch immer, wenn er dies nur tut, um sein Haar hochzustecken oder seine Kleidung umzukrempeln, dann ist darin nichts Gutes. [Mudawwanat-ul-Kubra]
An-Nawawi sagte weiter, dass das Verbot des Säumens des Gewands das (Verbot) starker Abneigung sei. Wenn er so betet, dann tut er Übles, obwohl sein Gebet richtig ist. Dies wird unterstützt von at-Tabari, der von einer Übereinstimmung der Gelehrten spricht und Ibn-ulMundhir, der auf Hasan al-Basri zurückgreift.
5. Beten ohne Kopfbedeckung
Es ist zulässig für Männer, mit bloßem Kopf zu beten. Der Kopf ist ’Aura für die Frau. Wie auch immer, es wird empfohlen (mustahab), dass er fürs Gebet vollständig gekleidet ist. Dies beinhaltet das Bedecken des Kopfes mit einer Kappe, einem Turban oder etwas ähnlichem, das für seine Kleidung gebräuchlich ist. Freilegen des Kopfes ohne Entschuldigung, ist verabscheut (makruh, besonders bei den Pflichtgebeten und noch mehr in der Gemeinschaft.
’Allamah Albani sagte: "So weit ich es überblicken kann, ist es makruh, mit bloßem Kopf zu beten und dies ist unbestreitbar. Es ist empfohlen für Muslime, in ganzer islamischer Weise gekleidet am Gebet teilzunehmen, wegen dem Hadith: "Allah hat mehr Recht darauf, dass du dich für Ihn verschönerst!"* [at-Tahawi, at-Tabarani, al-Baihaqi. Siehe Silsiltus-Sahihah]
"Dies ist nicht vom guten Benehmen der Sitten der Salaf, den Kopf unbedeckt zu halten und so über die Straße zu laufen, und Gebetsstätten so zu betreten; aber es ist von der Art des Fremden, der das islamische Land infiltrierte, als die Ungläubigen einen Fuß hinein setzten und ihre verdorbene Sitte importierten, und die Muslime ahmten sie darin nach. So weist sie und ihresgleichen zurück... ... Dies ist ein außerordentliches Unglück, und es ist nicht angemessen, dass es dazu ermächtigen sollte, der früheren islamischen Kultur zu widersprechen und [es sollte nicht] als Rechtfertigung der Erlaubnis, ohne Kopfbedeckung zu beten, genommen werden." Danach fährt ’Allamah Albani fort damit, den Fehler einiger Brüder in Ägypten zu erklären, die den Beweis für die Zulässigkeit, ohne den Kopf zu bedecken zu beten brachten, indem sie es damit verglichen, wie der Kopf für jemandem im ihram [Weihezustand, d.Ü.], während der Pilgerfahrt enthüllt wird. Dies ist falsch, denn den Kopf während der Pilgerfahrt nicht zu bedecken ist aus dem Gesetz (Schari’a) Allahs. Wenn ihre Analogie [der Vergleich, d.Ü.] richtig wäre, dann sollten sie es zwingend machen, überhaupt ohne jede Kopfbedeckung zu beten, denn es ist obligatorisch, dies während der Pilgerfahrt zu tun! [Tamam-ul-Minnah fi ta’liq ’ala Fiqh-us-Sunnah von ’Allamah Albani]
Es ist nicht gesichert, dass der Gesandte - Allahs Heil und Segen auf ihm - je mit Ausnahme der Pilgerfahrt mit bloßem Kopf betete ,ohne einen Turban/eine Kappe. Wer auch immer meint, er hätte dies getan, so soll er den Beweis bringen. Wenn er - Allahs Heil und Segen auf ihm - dies getan hätte, wäre es aufgezeichnet worden.
Lasst es bekannt sein, dass es makruh für einen Mann ist, mit bloßem Kopf zu beten. [AlMajmuu’-al-Baghawi etc.] PS: Die Ibn ’Abbas zugeschriebene Erzählung, dass der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - manchmal seine Kappe abnahm und sie als sutrah vor sich plazierte, ist schwach (da’if). Selbst, wenn sie authentisch wäre, bewiese sie nicht das Gebet mit bloßem Kopf, denn es ist zwingend und wichtiger, eine sutrah zu nehmen, und es ist klar, dass er dies aus Mangel an irgendeiner geeigneten sutrah tat.
6. Beten in Kleidung, auf der Bilder sind
’Aischa (möge Allah Wohlgefallen an ihr finden) sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm -(einmal) in einem wollenen Gewand betete, auf dem eine Zeichnung [ein Muster, d.Ü.] war. Als er sein Gebet beendet hatte, sagte er: "Geh zu Abu Jahm ibn Hudhaifa mit diesem Gewand und bringe mir eine Inbijaniyyah, denn dies hat mich zu sehr in meinem Gebet abgelenkt."* [Buchari, Muslim, Nisai, Ibn Majah, Muatta des Malik]
Die Inbijaniyyah, die der Gesandte Allahs wünschte, ist ein dickes Gewand, das keine Zeichnungen oder Muster vorweist, ungleich der Chamisah (wollenes Gewand, welches er in 10 dem Moment trug), die er ablehnte und die solche Zeichnungen hatte. Und Muster sind eher vorzuziehen als Bilder. At-Tibi sagte in seinem Kommentar zu der obenstehenden Erzählung, dass Bilder und ähnliche Dinge, die gesehen werden können, die reinen Herzen und sauberen Seelen beeinträchtigen. [Siehe "’Umdat-ul-Qari" und "Fath-ul-Bari"]
Anas (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) berichtete: "Es gab bei ’Aischa einen Vorhang mit Bildern, mit dem sie einen Teil ihrer Wohnung abschirmte. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihr: "Lass diesen vor mir verschwinden; denn seine Bilder hören nicht auf, mich im Gebet abzulenken." [Buchari]
Die obenstehende Erzählung stellt eine Schwierigkeit dar, wenn sie im Vergleich zu dem anderen Hadith, der auch von ’Aischa (möge Allah Wohlgefallen an ihr finden) überliefert wurde, betrachtet wird, der mitteilt, dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - das Haus, in welchem sich ein Schutzschirm/Vorhang mit Bildern befand, nicht betrat. [Muslim]
Diese wird beigelegt, wenn man weiß, dass in dieser Erzählung die Rede von Bildern lebendiger Kreaturen auf dem Material ist, während dies in der ersten anders ist. Der oben aufgeführte, von Anas (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) überlieferte Hadith ist Beweis dafür, dass es makruh ist, in einem Kleidungsstück zu beten, auf dem Bilder sind. Zu den obigen Beweismitteln sagte al-Qatalani in "Irschad-ul-Sari", wenn das Bild eine davor betende Person ablenkt, dann ist dies [die Ablenkung, d.Ü.] mehr, wenn sie in solche Gewänder gekleidet ist. Al-’Aini bemerkte in "’Umdat-ul-Qari" über das Kapitel in Buchari "Abneigung gegen das Beten (an einem Ort) wo sich ein Bild befindet", dass dies hieße, dieses Kapitel (von Buchari) erkläre, dass es makruh ist, in dem Haus zu beten, in dem sich Kleidungstücke mit Bildern befinden. Wenn es also in einem solchen Fall makruh ist, dies zu tun, dann ist es daher schlechter, wenn man dabei in solchen Stoff gekleidet ist.
Die Jumhuur halten an der Meinung fest, dass es makruh ist.
Ihr Beweismittel ist die Erzählung von ’Aischa (möge Allah Wohlgefallen an ihr finden), die sagte: "Ich besaß ein Gewand mit Bildern, das ich ausgebreitet hatte und der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - betete in seiner Richtung. So sagte er: "Entferne es von mir". So (schnitt ich es in Stücke und) machte (einige) Schutzschirme (daraus)."* [Muslim, Nesai]
Nachdem er diesen Hadith erwähnt hatte, sagte an-Nawawi: "Was das Gewand betrifft, auf dem ein Bild oder Kreuz ist oder was auch immer die Aufmerksamkeit ablenkt, dann ist das Beten darin oder in seiner Richtung makruh wegen dem Hadith."
7. Beten in mit Safran gefärbter Kleidung (Safran-Farbe ist rot oder helles orange-rot)
’Abdullah ibn ’Umar (möge Allah Wohlgefallen an ihnen beiden finden) sagte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Heil und Segen auf ihm - ihn in zwei safranfarbenen Gewändern 11 gekleidet sah. So sagte er: "Dies ist die Kleidung der Ungläubigen, so kleide dich nicht darin."* [Muslim, Musnad Ahmad]
In einer (anderen) Erzählung sagte er ihm: "Hat deine Mutter dir befohlen, es zu tragen?" Ich sagte: "Soll ich sie beide waschen?" Er sagte: "Verbrenne sie lieber beide!" Wieder andere Berichte sagen "So tat ich das."*
In einer anderen Erzählung wird berichtet, wie er vom Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - in einem mit Safranfarbstoff gefärbtem Gewand gesehen wurde, so wurde ihm gesagt: "Was ist dieses Gewand, das auf dir ist?!" So verstand er dies als Abneigung und ging nach Hause, wo man den Ofen anheizte, um Fleisch zu kochen, und warf das Gewand hinein. Dann ging er am nächsten Tag zum Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - und er sagte: "Was hast du mit deinem Gewand gemacht?" Als er es ihm erzählt hatte, sagte er: "Warum hast du nicht jemanden von deiner Familie damit gekleidet? Es ist kein Schaden darin, wenn die Frauen es benutzen."* [Musnad Ahmad, Abu Dawud, Ibn Majah]
Es wird von Anas (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) berichtet, dass der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - den Männern verbot, Safran(-Kleidung) zu tragen.* [Buchari]
’Ali (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) sagte, der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - verbot mit Safran gefärbte Kleidung.* [Muslim, Nisai, Abu Dawud]
Ibn Qudamah sagte: "Hinsichtlich des Gebets in roter Kleidung sagten unsere Gefährten, es sei makruh für einen Mann, sich darin zu kleiden und zu beten." [al-Mughni]
Ibn-ul-Qayyim erörtert dies in "Zad-ul-Ma’ad" und sagt, es wird in der Tat sehr stark verabscheut obwohl es noch zulässig ist. Allah gewährte dem Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihm - Zuflucht davor, als er ein blutrotes Gewand trug, und nun besteht Zweifel über die wahre Bedeutung des "roten Stoffes".
At-Tabrani bespricht das rote Gewand des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihm - in "al-Ausat" und sagt, es sei ein Fehler, zu denken, das Gewand sei völlig rot und nicht mit irgend etwas anderem vermischt gewesen zu sein. Dieses rote Gewand war eine yemenitische Tracht, gewebt mit rotem und gelbem Garn, wie alle derartige yemenitische Kleidung. Es wir rot genannt, wegen dem roten Garn darin. Was reines rot betrifft, so ist dies streng verboten.
Imam Asch-Schaukani sagt in "As-Sail-ul-Jarrar", dass das Verbot hinsichtlich der rein roten Art von Safranfarbstoff gilt, aber was rot ist, weil es ohne Safranfarbstoff gefärbt wurde, ist zulässig.
Die mit gekennzeichneten * ahadith wurden direkt aus dem Englischen übersetzt, weil keine fertige deutsche Übersetzung zur Hand war.
Baraka allahu fikum