10-12-2012, 12:51 PM
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,
jazaakAllaahu khairan.
Die zitierten Aussagen bestätigen (teilweise) eigentlich nur, was ich sagen wollte, vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt.
Dem Imam ist es erlaubt in den freiwilligen Gebeten den Mushaf zu halten und nach manchen Gelehrten (das ist aber die Ansicht der Minderheit) auch den Ma'mumin (die hinter ihm beten). In den Pflichtgebeten ist dies makruh und nur wenige erlauben es.
Interessant ist aber die letzte Aussage von Imaam an-Nawawi, der es bei Surah al-Fatiha verpflichtend macht, das wäre dann ja ein Beweis, dass man auch einen Zettel halten darf. Ich werde in scha Allaah versuchen auf Arabisch noch mehr zu recherchieren diesbezüglich.
jazaakAllaahu khairan.
Die zitierten Aussagen bestätigen (teilweise) eigentlich nur, was ich sagen wollte, vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt.
Dem Imam ist es erlaubt in den freiwilligen Gebeten den Mushaf zu halten und nach manchen Gelehrten (das ist aber die Ansicht der Minderheit) auch den Ma'mumin (die hinter ihm beten). In den Pflichtgebeten ist dies makruh und nur wenige erlauben es.
Interessant ist aber die letzte Aussage von Imaam an-Nawawi, der es bei Surah al-Fatiha verpflichtend macht, das wäre dann ja ein Beweis, dass man auch einen Zettel halten darf. Ich werde in scha Allaah versuchen auf Arabisch noch mehr zu recherchieren diesbezüglich.