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Benehmen beim Reden
#1
Salam

Das Benehmen beim reden.


Der Muslim muss auf seine Zunge aufpassen, denn der Imam Ahmad (rh)
überlieferte, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und
bewahren) sagte: „Wahrlich, der Mann sagt ein Wort, womit er seine
Sitzgefährten zum Lachen bringt, das ihn jedoch weiter als die Pleyaden in die
Tiefe stürzen wird.(musnad Ahmad)

Sag Gutes oder schweig, denn Abu Hurayra (ra) überlieferte: der Gesandte
Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und bewahren) sagte: „Wer an Allah
und den jüngsten Tag glaubt, der soll Gutes sagen oder schweigen.(Buchary)

Es ist zu empfehlen, möglichst wenig zu reden, denn viel zu reden verursacht
Sünden. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und bewahren) sagte:
„Und wahrlich diejenigen, die ich am meisten unter euch verabscheue und die
am Tag der Auferstehung am weitesten von mir entfernt sitzen werden, das
sind diejenigen, die ohne Notwendigkeit reden…(Tirmidi)

Man soll sich vor dem Lästern (Ghîba) hüten, denn Allah sagt: „Und es sollen
nicht einige von euch über andere lästern.“


Zu erwähnen sei hier, dass es erlaubt ist, in sechs Situationen über eine
Person schlecht zu reden.


1. Es ist dem Unterdrückten erlaubt, die Unterdrückung beim Herrscher oder
Richter einzuklagen.
2. Wenn man die Absicht hat, eine unislamische Handlungsweise zu
unterbinden.
3. Wenn man um eine Fetwa bittet (wenn man zum Beispiel sagt: „Jene
Person hat mit dies oder jenes angetan…)
4. Muslime zu warnen und sie zu beraten (mit der Bedingung, dass man
wirklich einen Ratschlag beabsichtigt)
5. Wenn eine Person öffentlich Sünden begeht und den Islam verdreht (Bid’a
begeht).
6. Zur Beschreibung, wenn zum Beispiel eine Person durch einen Spitznamen
bekannt ist, wie etwa „der Triefäugige“, „der Hinkende“ oder „der
Blinde“, doch ist es verboten, dies aus Spott zu tun.(Ibn Abu Muflih Islamisches Benehmen)

Was muss man bei einer erlaubten Gribah beachten ?


1. Die Absicht gegenüber Allah muss aufrichtig sein.
2. So gut es geht die Person nicht identifizieren.
3. Man soll über die Eigenschaften seines Bruders auf erlaubte Weise
sprechen.
4. Man muss sich vergewissern, dass durch den vorhandenen Nutzen, über
eine Person schlecht zu reden, nicht ein noch größerer Schaden entsteht.

Dinge von denen man denkt sie sind keine Gribah sind aber doch Gribah

1. Jemand redet schlecht hinter dem Rücken eines anderen, doch wenn man ihn
darauf hinweist sagt er: „Ich bin auch bereit, es der Person ins Gesicht zu
sagen.“
2. In Anwesenheit von Menschen bei der Erwähnung eines Namens zu sagen:
„Möge Allah uns davor bewahren, wenig Schamhaftigkeit zu haben“ oder:
„Möge Allah ihm nachsehen.“ o. ä.
3. Zu sagen, dass eine Person mit diesem oder jenem geprüft wird.
4. Es auf die leichte Schulter zu nehmen, über Sünder zu lästern.
· Man soll sich davor hüten, schlechte Eigenschaften einer Person zu verbreiten,
denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und bewahren) sagte: „Das
Paradies betritt kein Verleumder.“(Buchary & Muslim)
· Wissenswert: Wem eine Verleumdung zugetragen wird, der soll sechs Dinge
beachten:
1. Man soll es nicht glauben.
2. Man soll es der Person verbieten und ihm einen guten Ratschlag geben.
3. Man soll ihn für Allah hassen, denn er ist bei Allah verhasst.
4. Man soll über seinen verleumdeten Bruder nicht schlecht denken.
5. Dies soll nicht dazu führen, dass man anfängt die Person
auszuspionieren und nachzuforschen.
6. Man soll nicht das tun, was man dem Verleumder verboten hat, indem
man seine Verleumdung weiterverbreitet und sagt: „Diese Person hat
soundso gesagt.“ Dadurch wird man ebenfalls zu einem Verleumder.
#2
Salam

MaschaAllah.

:jazak: Bruder für den schönen Beitrag.!

Wasalam

saliha66
  


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