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Das Brechen eines Eids
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Eine muslimische Frau schwor das sie nicht mehr mit einer anderen Muslimin reden wird, aufgrund eines Streits, der zwischen ihnen war. Dann hat die andere Frau mehrere Textnachrichten immer wieder zu ihr geschickt, sodass die erste Frau ihre ebenfalls eine Textnachricht gesendet hat. Jetzt fragt die erste Frau: Muss ich eine Sühne dafür leisten, dass ich mein Schwur gebrochen habe, oder nicht? Was sollte ich tun, falls ich wieder mit ihr reden will?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn eine Person schwört, dass er mit jemanden nicht mehr sprechen wird und ihm dann eine Nachricht schickt, so gibt es in dieser Sache unterschiedliche Meinungen unter den Fuqaha (Rechtsgelehrten), ob er sein Schwur gebrochen hat. Die Hanafis und die Schaffi´is sagen, dass er sein Schwur nicht gebrochen hat.

Die Malikiten und Hanbaliten sagen, dass er sein Schwur gebrochen hat; Sie betrachten das schicken von Nachrichten und Briefen unter derselben Kategorie, wie das Sprechen.

Doch die korrektere Ansicht ist, dass es nicht als sprechen zählt. Wir sollten jedoch den Grund und das Motiv desjenigen beachten, der geschworen hat und was ihn dazu gebracht den Schwur auszusprechen. Wenn er damit nur beabsichtigte, nicht mehr mündlich mit ihm zu sprechen, so ist sein Schwur nicht gebrochen. Wenn er damit beabsichtigte, jegliche Art der Kommunikation zu vermeiden, oder wenn das Motiv für das Schwören es war, dass er gar nicht mehr mit ihm kommuniziert, dann hat er durch das schreiben sein Eid gebrochen.

Es steht in al-Mabsoot (9/23): Wenn er ihm schrieb, oder ihm eine Nachricht schickte, ist sein Schwur nicht gebrochen, denn wir hatten festgelegt, dass das Sprechen nur mündlich sein kann. Erkennst du denn nicht, dass keiner von uns es erlaubt zu sagen „Allah sprach zu mir“, obwohl Sein Buch und Sein Gesandter uns erreicht hat? Eher sagen wird, dass Allah zu Moses sprach, weil er Seine Worte ohne Vermittler gehört hat. Zitat Ende.

Es steht in Kaschschaf al-Qina´ (6/259):Wenn er schwört, dass er zu irgendjemanden nicht sprechen wird, so bricht er sein Eid, wenn er zu irgendjemand spricht, ob männlich oder weiblich, jung oder alt, normalen oder verrückten. Wenn derjenige, der geschworen hat, ein Brief schreibt, oder jemanden mit einer Nachricht los schickt, so hat er sein Eid gebrochen, denn Allah, der Erhabene, sagt (ungefähre Bedeutung): Und es steht keinem menschlichen Wesen zu, daß Allah zu ihm spricht, außer durch Eingeben (von Offenbarung) oder hinter einem Vorhang, oder indem Er einen Boten sendet [asch-Schura 42:51]. Und ´Aischa sagte: Was zwischen dem Cover des Mushaf ist, sind die Worte Allahs. Und dies ist eine Art mit den Menschen zu kommunizieren, daher ist es wie sprechen. Jedoch steht in asch-Scharh wa´l-Mubdi: Die korrekte Meinung ist, dass es nicht als sprechen zählt. Doch wenn er beabsichtigte, nicht mehr mit ihm zu kommunizieren, oder wenn der Grund seines Eides der war ihn zu meiden, dann hat er sein Eid gebrochen, es sei denn derjenige, der geschworen hat, beabsichtigte nicht mehr mündlich mit ihm zu sprechen, in diesem Fall hat er sein Eid nicht durch schreiben oder das mitteilen einer Nachricht, gebrochen. Zitat Ende.

Siehe: Mawahib al-Jalil, 3/299; Mughni al-Muhtaj, 6/218

Zweitens:

Falls sie ihren Schwur nicht gebrochen hat und sie erzielt damit etwas gutes, wenn sie mit ihr spicht, so sollte sie mit ihr sprechen und eine Sühne für das Brechen ihres Eids vollziehen, aufgrund des Hadithes von ´Abd ar-Rahman ibn Samura, Allahs Wohlgefallen auf ihm, welcher sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:“Wenn du schwörst etwas zu tun und du dann erkennst, dass es was besseres als dies gibt, dann tue das, was besser ist und verrichte eine Sühne für dein Eid.“

Überliefert von al-Bukhari, 6343; Muslim, 1652

Es wurde überliefert, dass Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:“Wer auch immer ein Schwur leistet und dann etwas besseres als dieses erkennt, dann lass ihn das tun und eine Sühne für sein Eid ablegen.“

Überliefert von Muslim, 1650

Doch wenn der Schwur durch das Schreiben gebrochen wurde – nach den Details die wir oben genannt haben – dann ist sie nicht mehr an ihr Schwur gebunden und sie kann zu ihr sprechen, doch sie muss eine Sühne dafür leisten, dass sie ihr Schwur gebrochen hat.

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/172345
  


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