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Das Nachholen von Ramadantagen verzögern, bis der nächste Ramadan beginnt
#1
Salam_wr_wb

Frage:

Ich habe einige Tage im Ramadan wegen meiner Menstruation nicht gefastet. Dies geschah vor einigen Jahren und ich habe diese Tage bis jetzt nicht nachgeholt. Was muss ich tun?




Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Imame stimmen überein, dass jeder, der einige Tage im Ramadan nicht fastet, diese Tage nachholen muss bevor der nächste Ramadan beginnt.

Sie führten als Beweis dafür den bei al-Bukhari (1950) und Muslim (1146) verzeichneten Hadith an, der von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert wurde und in dem es heißt: „Ich hatte Fastentage, die ich noch vom Ramadan schuldete, und ich konnte sie bis Shaban nicht nachholen. Das war so aufgrund der Position des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) [als Ehemann].“

Al-Hafidh sagte: „Es kann aus ihrem Eifer, sie im Shaban zu fasten, verstanden werden, dass es nicht erlaubt ist, das Nachholen zu verspäten bis der nächste Ramadan beginnt.“

Wenn jemand das Nachholen der Fastentage verspätet, bis Ramadan beginnt, dann muss eines der zwei folgenden Szenarien zutreffen:

1. Die Verspätung hat einen Grund, wie z. B. eine Krankheit, die bis zum Beginn des folgenden Ramadans anhält. In diesem Fall ist es keine Sünde für denjenigen, der sich verspätet, denn er hat eine Entschuldigung, und er muss nur die Tage nachholen, die er verpasste. Daher sollte er die Anzahl der Tage nachholen, die er nicht gefastet hat.

2. Es gibt keinen Grund für die Verspätung, wie z. B. wenn jemand in der Lage war, die Fastentage nachzuholen, doch er tat es nicht bevor der folgende Ramadan begann.

Diese Person sündigt, weil sie das Fasten ohne Entschuldigung nicht nachholt. Die Imame sind sich einig, dass man das Fasten nachholen muss, doch sie vertraten unterschiedliche Ansichten darüber, ob außer dem Fasten auch für jeden Tag ein Armer gespeist werden muss oder nicht.

Malik, ash-Shafii und Ahmad sagten, dass ein Armer gespeist werden muss und sie nannten als Beweis dafür die Berichte, die von Sahaba wie Abu Huraira und ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert wurden.

Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) war der Meinung, dass man keinen Armen speisen, aber die Tage nachholen muss.

Er nannte als Beweis die Tatsache, dass Allah demjenigen, der im Ramadan nicht fastet, nur befohlen hat, die verpassten Tage nachzuholen, und Er erwähnte nicht das Speisen eines Armen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). …“ [2:185]

Siehe Majmu 6/366; al-Mughni 4/400.

Diese zweite Ansicht wurde auch von Imam al-Bukhari (möge Allah ihm barmherzig sein) bevorzugt. Er sagte in seinem Sahih: „Ibrahim (d.h. an-Nakhai) sagte: ‚Wenn jemand nachlässig ist (beim Nachholen der verpassten Fastentage) bis der nächste Ramadan kommt, dann sollte er die verpassten Tage beider Monate fasten.‘“ Doch er war nicht der Ansicht, dass man einen Armen speisen sollte. Es gibt außerdem einen mursal Bericht von Abu Huraira und Ibn Abbas, in dem es heißt, dass man einen Armen speisen sollte. Al-Bukhari sagte weiterhin: „Doch Allah erwähnt das Speisen eines Armen nicht, sondern Er sagt (ungefähre Bedeutung):‚… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). …‘[2:185]“

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte, wobei er anmerkte, dass es nicht obligatorisch ist, einen Armen zu speisen: „Die Worte der Sahaba und ihre Verwendung als Beweis unterliegt weiterer Diskussion, wenn sie gegen die offensichtliche Bedeutung des Qurans gehen. In diesem Fall steht die Aussage, es sei verpflichtend, einen Armen zu speisen, im Widerspruch zur offensichtlichen Bedeutung des Qurans, denn Allah hat nur das Nachholen derselben Anzahl an anderen Tagen auferlegt und Er erwähnte nicht mehr als das. Darauf basierend sollten wir nicht den Dienern Allahs mehr auferlegen, als sie tun müssen, um ihre Pflicht zu erfüllen. Doch das, was von Ibn Abbas und Abu Huraira berichtet wurde, kann so verstanden werden, dass es mustahabb ist und nicht obligatorisch. Die korrekte Ansicht in dieser Angelegenheit lautet, dass man nicht mehr tun muss, als die verpassten Tage nachzuholen, doch man sündigt, wenn man dies verspätet.“ (Ash-Sharh al-Mumti 6/451)

Darauf basierend ist es nur verpflichtend, die Fastentage nachzuholen, doch wenn jemand auf der sicheren Seite sein und für jeden verpassten Tag einen Armen speisen möchte, dann ist das gut.

Die Frau, die diese Frage stellte, muss bei Allah bereuen und fest entschlossen sein, ihren Fehler zukünftig nicht zu wiederholen, vorausgesetzt, dass sie das Nachholen der Fastentage ohne Entschuldigung verspätet hat.

Und Allah ist Derjenige, Den wir darum bitten, uns bei dem zu helfen, war Er liebt und was Ihm gefällt.

Und Allah weiß es am besten.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 26865)


Wa_salam_wr_wb
  


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