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Das Schachspiel
#11
Das Urteil über das Spielen von Schah
mr. Safet Kuduzović

Der Muslim ist verpflichtet sich für seine Zeit Sorge zu tragen (sich um diese zu kümmern), weil er gefragt werden wird, wie er sein Leben verbracht hat. Der Gesandte Allahs salallahu alejhi we sellem sagte: „Es wird sich der Fuß eines Menschen am Tag des Gerichts nicht bewegen, bis er nach seinem Leben gefragt wird, wofür er es verbraucht hat...“ ((Tirmidhi, 5/194/2425, El-Arida, mit einer authentischen Überlieferungskette). Ibn Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs salallahu alejhi we sellem sagte: „Nutze fünf Dinge bevor fünf andere eintreffen: ...die Freizeit vor der Beschäftigung und das Leben vor dem Tod.“ (Hakim, 4/341/7846, Hatib in El-Fekih wel-mutefekkih, 2/170/804, und Vekia in Ez-Zuhdu, 1/223-224, smit einer authentischen Überlieferungskette . Siehe: Fethul-Bari, 11/235, El-Mugni, 5/204 (Ihjau ulumid-din) und Sahihul-džamia, 1/244.)
In einen anderen Überlieferung, welche ibn Abbas überliefert, sagt der Gesandte Allahs salallahu alejhi we sellem: „Zwei Gaben (N'imah) sind es, deren Wert vielen Menschen unbekannt ist: die Gesundheit und die freie Zeit.“ (Bukhari) Stellt euch einen Muslim vor, der auf die Frage Allahs nach der Gabe der freien Zeit gefragt wird, und antwortet: „Mein Herr (Rabb), meine Tage, Monate und Jahre sind im Spiel, Vergnügen und Nichtstuerei vergangen.“ Manche sagen, dass die Zeit Gold ist! Neben einer schönen Absicht haben sie einen fatalen Fehler begangen, denn das Gold hat im Bezug auf die Zeit, welche das Leben eines Menschen darstellt, absolut keinen Wert.

Der erste, der das Schahspiel erfunden hat war Sissah b. Zahir el-Hindi. Als ein berühmter persischer König mit dem Namen Bihrem vom Schach hörte, hat er sich stark gefreut und den Erfinder belohnt. (Keffur-rea'a, S. 115.)

Häufig wiederholen sich Fragen und werden Diskussionen geführt, die mit dem Urteil über das Schachspiel zu tun haben. Im folgenden Text werden die Ansicht (Stellungnahme) der islamischen Rechtsgelehrten zu dieser Frage darstellen.
Es gibt keine Meinungsunterschiede zwischen den Rechtsgelehrten, dass das Schahspiel haram (verboten) ist, sofern dabei um Einsatz von Eigentum geht, weil es dann als Glücksspiel behandelt wird. (Siehe: Et-Temhid, 13/181-182, und Medschmu'ul-fetawa, 32/137, 152.)

Wenn das Schahspiel das Verlassen des Gebets, Schimpfen, Beleidigen und Feindschaft zu Folge hat, wird es ebenfalls haram. (Siehe: El-Kawaninul-fiqhijje, str. 311, von Ibn-Dschuzzija, Medschmu'ul-fetawa, 32/137, Mugnil-muhtadsch, 6/347, Keffur-rea'a, str. 101, von Hejtemija und Sahihut-tergib, 3/180-181.)

Falls aber das Spielen von Schah keines der verbotenen Dinge zur Folge hat, da haben die Islamgelehrten verschiedene Ansichten. Die Mehrheit der Gelehrten, unter denen hanefitische, malikitische und hanbelitische Rechtsgelehrte sind, erachten das Spielen von Schah, wieder, als verboten. (Siehe: El-Mugni, 12/37, und El-Kafi, 4/4/322, von Ibn Kudame; Scherhu Fethil-kadir, 7/411, 413, Bedaeus-sanaia, 4/305, El-Kavaninul-fiqhijje, S. 311, El-Fewakihud-devani, 2/563, Medschmu'ul-fetawa, 32/152, Mealimus-sunen, 2/209, El-Furusijje, S. 303, El-Kebair, S. 101, und El-Insaf, 12/52-53.)

Was die schafi'itischen Rechtsgelehrten betrifft, die Mehrheit von ihnen erachten das Schahspielen als verpönt. Andere (von ihnen) erachten es, wie die Mehrheit der Gelehrten, als verboten. (Siehe: El-Minhadsch, 15/14, von imama Newewi; Es-Sunenul-kubra, 10/358 von Bejheki; und Keffur-rea'a, str. 107.)Imam Schafi'i sagt: „Das Schahspiel ist ein Vergnügen, was dem Batil ähnelt, und ich verachte ihn, ahbe aber noch keinen Beweis für das Verbot gefunden.“ (Siehe: Ialamul-muweki'in, 2/79.)
Imam Schafi'i sagt: „Wir lieben es nicht, dass Schah gespielt wird, aber dieser ist immerhin milder als Nerdeschir.“ (Siehe: El-Umm, 8/189, Marifetus-sunen, 7/432 und Es-Sunenul-kubra, 10/357.)
Nerdeschir ist ein bekanntes Spiel, über das der Gesandte Allahs salallahu alejhi we sellem, sagte: „Wer Nerdeschir spielt, der ist so, als ob er seine Hände mit Schweineblut und Schweinefleisch eingerieben hat.“ (Muslim) In einer anderen Überlieferung steht: „Ungehorsam gegenüber Allah ist derjenige, der Nerdeschir spelt.“ (Ebu Davud, Ibn Hibban, Begawi, 12/384/3414, mit einer guten Überlieferungskette. Siehe: Irwaul-galil, 8/285, und Gajetul-meram, S. 179/395.)
Ishak b. Rahaway wurde gefragt, ob er im Schahspiel irgendeine Störung (Hinderniss) sieht, und antwortete: „Im Schahspiel ist jede Störung.“ Und als ihm gesagt wurde, dass einige Menschen Schach spielen, sagte er: „Das sind Sünder.“ (Siehe: Ez-Zevadschir, 2/401, von Ibn Hadscher el-Hejtemij)

Muhammed b. Kab el-Kurezi sagte: „Das Mindeste, was der Schahspieler zu erwarten hat, ist, dass er mit den Folgern (Anhängern) des Batils auferweckt wird.“ (Siehe: Ez-Zevadschir, 2/401.)

Als Ibrahim An-Nehai über Schah befragt wurde, sagte er: „Der Schah ist verdammt.“ (Siehe: Ez-Zevadschir 2/401, und Es-Sunenul-kubra, 10/359.)

Wir sehen, dass das Urteil über das Schahspiel zwischen Verbot, beim Großteil der Gelehrten, und zwischen Verpönung, bei den schafi'itischen Gelehrten, kreist. Niemand von diesen Imamen hat gesagt, dass das Spielen von Schah mubah ist. (Siehe: Medschmu'ul-fetawa, 32/136-137.)

In der Sunnah werden viele Überlieferungen aufgeführt, die auf das Verbot vom Schahspiel hinweisen, jedoch ist keines dieser Ahadeeth authentisch, wie es (bzw. dies sagen) Imam Munziri, Ibn Qajjim, Ibn Kethir, Ibn Hadscher, Sehawi, Albani, Bekr Ebu Zejd i drugi behaupten. (Siehe: El-Mensurat, S. 288, von Imam Newewi; El-Menarul-menif, S. 134, Ed-Diraje, 2/240, Nasbur-raje, 4/274-275, Keffur-rea'a, S. 101-105, El-Mekasidul-hasene, S. 669; Ed-Durerul-muntesire, S. 174, von Imam Sujuti; Nejlul-evtar, 8/108, Keschful-hafa, 2/363, Esnel-metalib, S. 462, i Sahihut-tergib, 3/181.)

Shaikh Albani hat einige der Überlieferungen, welche über das Verbot vom Schahspiel reden, als unauthentisch (bzw. erfunden, mawdu') bewertet. (Siehe Es-Silsiletud-daife, 3/283-284 und 9/47, und Daiful-dschamia, S. 762/5277.)Der Grund für die Schwäche dieser Ahadeeth ist einfach – das Schahspiel tauchte zur Zeit des Sahaba auf und nicht zur Zeit des Gesandten Allahs salallahu alehi we sellem, wie es Ibn Kethir bekräftigend behauptet. (Siehe: Nejlul-evtar, 8/107-108.)

Nach der Befreiung einiger persischer Regionen zur Zeit der Sahaba, sind die Muslime zum ersten Mal dem Schahspiel begegnet. (Keffur-rea'a, S. 116.)
Es wird überliefert, dass Ali b. Ebi Talib an Leuten vorbeiging, die Schah spielten, und sagte: „Was sind das für Idole (Tawaghit), an die ihr inr Ibadah gewidmet seid.“ (Ibn Ebi Schejbe, 5/289/26149, Ahmed in El-Werea, S. 74, und Bejheki in Schuabul-iman, 5/241/6518. In einer anderen Überlieferung steht, das Ali radiallahu anhu sagte: „Das Schahspiel ist nichtarabisches Glücksspiel.“ (Bejheki in El-Kubra, 10/358/20928, und in El-Edeb, S. 417. Imam Bejheki behauptet bekräftigend, dass diese Mursel-Überlieferung eine andere hat, die sie stärkt. Ibn Tejmijje und Ibn Qajjim haben diese Überlieferung als authentisch bewertet, und Shaikh Albani als schwach. Siehe: Medschmu'ul-fetawa, 32/152, El-Furusijje, S. 312, i Irwaul-galil, 8/288.)
Ibn Abbas hat ein Schahspiel verbrannt, das ein Weisenkind vom Vater geerbt hat. (Bejheki, 10/358/20933. Siehe: El-Kebair, S. 102, und Keffur-rea'a, S. 104.)

Ibn Umer hat gesagt: „Das Schahspiel ist schlimmer als Nerdeschir.“ (Bejheki, 10/359/20934. Ibn Qajjim, Sehawi und Hejtemi erachten diese Überlieferung als authentisch. Siehe: El-Furusijje, S. 313-314, und Keffur-rea'a, S.104.)

Ibn Qajjim sagt: „In authentischen Überlieferungen wird das Verbot des Schahspiels angeführt, von Ibn Abbas und Ibn Umar, und keiner von den Sahaba hat das Gegenteil gesagt. (Siehe: El-Furusijje, S. 313.)
An einer anderen Stelle sagt Shaikhul Islam Ibn Qayyim: „Es ist nicht bekannt, dass jemand von den Sahaba Schah gespielt hat, noch das Schahspielen erlaubt hat. Gelogen sind die Überlieferungen, in welchen erwähnt wird, dass Abu Hurajrah Schah gespielt hat. Jeder, der das Leben der Sahaba kennt, wird solche Behauptungen verurteilen. (Siehe: El-Furusijje, S. 311.)
Imam Bejheki erwähnt einen Konsens (Übereinstimmung) der Sahaba bezüglich des Verbotes vom Schahspiel, und er und andere Hadeethgelehrten kennen die Worte und Handlungen der Sahaba am besten. (Siehe: Medschmu'ul-fetawa, 32/150, und Scherhuz-Zurkana alel-muwetta, 4/484.)

Ibn Schihab ez-Zuhri sagte: „Ich liebe Schah nicht, weil Schah batil ist.“ (Et-Temhid, 13/179, und Schuabul-iman, 5/241.)
Imam Malik, Ibn Tejmijje, Ibn Qajjim und andere erachten das Schahspiel als eine größere Sünde als Nerdeschir. (Siehe: Et-Temhid, 13/179, Medschmu'ul-fetawa, 32/139, El-Furusijje, S. 305, Nejlul-ewtar, 8/107, i Awnul-mabud, 13/194.)
Manche Gelehrte sind besonders streng in der Frage des Schahspiels mit Figuren, in Form von lebenden Wesen. (Siehe: Keffur-rea'a, S. 112, und Ahkamul-musabekat, S. 88, von Abdus-Samed Belhadschij.)

Imam Ebu Hanife und Ahmed sind der Meinung, dass er sogar nicht erlaubt ist Schahspieler mit dem Selaam zu grüßen. (Siehe: Medschmu'ul-fetawa, 32/136, 153.)
Malikitische Gelehrte, wenn sie über Gruppen sprechen, denen gegenüber kein Selaam-Gruß entgegengebracht wird, erwähnen unter anderem auch den Schahspieler. (Siehe: Mewahibul-dschelil, 2/122.)
Imam Ebu Hanife und Malik nehmen die Zeugenaussage eines Schahspielers nicht an, unegachtet dessen ob mit Einsatz (für Geld, Vremögen, Anm. d. Übers.) gespielt wurde. (Siehe: Keffur-rea'a, S. 112, von Ibn Hadscher Hejtemija)

Von den zeitgenössischen Gelehrten verbieten das Schahspielen: Ibn Baz, Ibn Usejmin und das Ständige Fatwa-Komitee (El-Iedschnetud-daime).

Auf der Grundlage des Genannten können wir sagen, dass das Spielen von Schah verboten ist, und dass es nicht erlaubt ist an solchen Wettbewerben teilzunehmen, Seminaren oder Kursen, die mit Schahspiele verbunden sind,
und Allah subhanehu we te'ala weiß am besten

(Text von Safet Kuduzovic www.minber.ba, aus dem Bosnischen ins Deutsche von ibnHazm al-Busni)
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Das Schachspiel - von dieGläubige - 13-06-2008, 12:25 PM
RE: Das Schachspiel - von Muslim11 - 13-06-2008, 12:35 PM
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